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   LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13   

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https://dejure.org/2016,70160
LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13 (https://dejure.org/2016,70160)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.2016 - L 6 AS 73/13 (https://dejure.org/2016,70160)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 2016 - L 6 AS 73/13 (https://dejure.org/2016,70160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Abs 7 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 27 Abs 3 S 1 SGB 2, § 13 Abs 1 Nr 2 BAföG vom 23.12.2007, § 13 Abs 2 Nr 1 BAföG vom 23.12.2007, § 13 Abs 3a BAföG
    Arbeitslosengeld II - Leistungen für Auszubildende - Zuschuss zu den Wohnkosten - Wohnen in einer abgetrennten Wohnung im Haus der Eltern - kein Wohnen im Haushalt der Eltern - Fiktionswirkung des § 13 Abs 3a BAföG - teleologische Reduktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung; Wohnen bei den Eltern; Teilen einer Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung; Wohnen bei den Eltern; Teilen einer Wohnung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Kieler Mietobergrenzen können nicht bestimmen werden

Besprechungen u.ä.

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Kieler Mietobergrenzen können nicht bestimmen werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 48.79

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung unter Berücksichtigung eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13
    Studierende wohnen bei ihren Eltern, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben und die von der Familie genutzten Wohn- und Gemeinschaftsräume insgesamt als einer Wohnung zugehörend anzusehen sind (BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 1980 - 5 C 48/79 - BVerwGE 61, 235).

    Dementsprechend entspricht es ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, für das Wohnen bei den Eltern vorauszusetzen, dass der Auszubildende in häuslicher Gemeinschaft mit seinen Eltern lebt und die von der Familie genutzten Wohn- und Gemeinschaftsräume insgesamt als einer Wohnung zugehörend anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 5 C 48/79 - BVerwGE 61, 235 = FEVS 31, 4; vgl. auch Winkler, in: Rolffs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht [BeckOK-SozR], § 13 BAföG Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.1997 - 1 BvL 60/87

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels verfassungskonformer Auslegung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit eine verfassungskonforme Auslegung des § 13 Abs. 3a BAföG für den besonderen Fall nicht ausgeschlossen, in dem die Eltern seit vielen Jahren einer Auszubildenden und deren Kind eine in ihrem Eigentum stehende Wohnung zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen wie Personen, die nicht in gerader Linie mit ihnen verwandt sind (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1997 - 1 BvL 60/87 - zit. n. juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 7 A 10060/14

    Ausbildungsförderung für Schüler außerhalb des Elternhauses - Fremdvergleich bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13
    An dieser Rechtsprechung orientiert sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch noch nach Inkrafttreten des § 22 Abs. 7 SGB II (vgl. zuletzt OVG Koblenz, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 7 A 10060/14 - zit. n. juris).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13
    Im Vorfeld der Neuregelung war es insbesondere in den - in der Gesetzesbegründung kurz dargestellten - Fällen eines Zusammenwohnens studierender Kinder mit grundsicherungsbedürftigen Eltern in einer Wohnung zu einer Bedarfsunterdeckung gekommen, die auf dem generellen Leistungsausschluss Studierender nach § 7 Abs. 5 SGB II einerseits und der kopfteiligen Aufteilung der Unterkunftskosten in Haushaltsgemeinschaften andererseits beruhten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 307/05; nachfolgend BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 13/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 6; dazu auch Berlit, NDV 2006, S. 5, 27 f.; Spellbrink, SozSich 2008, S. 30, 33 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 307/05

    Berücksichtigung von Unterkunftskosten in der Bedarfsberechnung für die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13
    Im Vorfeld der Neuregelung war es insbesondere in den - in der Gesetzesbegründung kurz dargestellten - Fällen eines Zusammenwohnens studierender Kinder mit grundsicherungsbedürftigen Eltern in einer Wohnung zu einer Bedarfsunterdeckung gekommen, die auf dem generellen Leistungsausschluss Studierender nach § 7 Abs. 5 SGB II einerseits und der kopfteiligen Aufteilung der Unterkunftskosten in Haushaltsgemeinschaften andererseits beruhten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 307/05; nachfolgend BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 13/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 6; dazu auch Berlit, NDV 2006, S. 5, 27 f.; Spellbrink, SozSich 2008, S. 30, 33 f.).
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