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   OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22   

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https://dejure.org/2023,5380
OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22 (https://dejure.org/2023,5380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2023 - 12 U 78/22 (https://dejure.org/2023,5380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2023 - 12 U 78/22 (https://dejure.org/2023,5380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungseintritt gemäß der VOB/B ; Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Baumängeln; Voraussetzungen einer Arglist bei Baumängeln; Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen eines Bauvertrages; Aufklärungspflichten des Werkunternehmers gegenüber dem Bauherrn; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planer und Bauüberwacher beauftragt: Kein Organisationsverschulden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planer und Bauüberwacher beauftragt: Kein Organisationsverschulden! (IBR 2023, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 799
  • NZBau 2023, 518
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Das ist der Fall, wenn er sich vorsätzlich so organisiert, dass eine Zurechnung von Repräsentanten bei der Abnahme nicht möglich ist oder jedenfalls die Augen davor verschließt, dass seine Organisation in dieser Weise gestaltet ist (Kniffka/Koeble, Teil 5 Die Haftung des Unternehmers für Mängel Rn. 219, beck-online; BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 77/08 -, Rn. 13, juris).

    Diese lassen jedoch weder auf das Bewusstsein der mangelhaften Bauausführung noch auf arglistiges Verschweigen schließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 77/08 -, Rn. 11, juris).

  • BGH, 23.05.2002 - VII ZR 219/01

    Arglist durch vertragswidrige Verwendung eines nicht erprobten Baustoffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Denn für die Annahme des arglistigen Verschweigens eines Mangels ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer bewusst die Folgen der vertragswidrigen Ausführung in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, aaO).

    In der Gesamtwürdigung des Sachvortrags der Parteien einschließlich der vorgelegten Bauunterlagen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme kommt der Senat nicht zu der Überzeugung, dass die Beklagte bewusst von der vereinbarten Ausführung des Daches abgewichen ist (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - VII ZR 24/08 -, Rn. 5, juris) begründe ein Unterlassen der Aufklärung einen Anspruch aus § 280 BGB wegen "positiver Vertragsverletzung".
  • OLG Köln, 09.10.2014 - 7 U 27/14

    Bettungsmaterial gefährdet das Grundwasser: Auftragnehmer haftet auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Insoweit liegt der Fall hier anders als bei der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 09.10.2014, Az.: 7 U 27/14.
  • BGH, 27.02.1975 - VII ZR 138/74

    Haftung des Unternehmers aus positiver Vertragsverletzung neben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Der Unternehmer haftet dann ausschließlich nach den Regeln der Gewährleistung (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - VII ZR 138/74 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17

    Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Selbst ein klarer und eindeutiger Wortlaut einer Erklärung bildet keine Grenze für die Auslegung anhand der Gesamtumstände (BGH, Urteil vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17 -, Rn. 36, juris), so dass auch Umstände außerhalb der Urkunde für die Auslegung zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Obwohl für die Auslegung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend ist, können dabei auch Umstände vor Vertragsschluss oder auch die Handhabung des Vertrages durch die Parteien herangezogen werden (vgl. zu Vorverhandlungen BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99 -, BGHZ 150, 32-45, Rn. 33).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Dass auch die Beklagte hiervon Kenntnis hatte, ist - auch wenn sie selbst mit der Arbeit von Handwerksbetrieben hoher Qualität und besonders erfahrenen Architekten und Bauingenieuren wirbt - gleichwohl nicht mit einer für die Verurteilung notwendigen Gewissheit, die Zweifeln Schweigen gebietet ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2013 - VI ZR 44/12 -, Rn. 8, juris), § 286 ZPO, anzunehmen.
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Die Beweislast für diese Tatsachen liegt beim Kläger (vgl. zum Kauf BGH, Urteil vom 7. März 2003 - V ZR 437/01 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 116/10

    Bauvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22
    Es reicht aus, dass er die Vertragswidrigkeit der Ausführung und das sich daraus ergebende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat (BGH VII ZR 116/10, ZfBR 2012, 444, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2008 - 5 U 22/08

    Architektenhaftung: Überwachungsbedürftigkeit der Abdichtung eines Balkons;

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines

  • OLG München, 04.03.2008 - 9 U 4539/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei behaupteter Arglist des Architekten

  • KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06

    Verjährungsfrist für nach Abnahme geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen

  • OLG Koblenz, 06.04.2009 - 12 U 1495/07

    Bauüberwachung: Arglist des Architekten?

  • OLG Koblenz, 05.09.2019 - 6 U 1613/18

    Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!

  • OLG Bamberg, 22.02.2006 - 3 U 230/04

    Fehlender statischer Nachweis: Arglist?

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