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OLG Brandenburg, 04.08.2020 - 9 UF 73/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Anerkennungsbeschlusses im Verfahren über die Vergütung für die Nutzung der vormaligen Ehewohnung während der Zeit des Getrenntlebens
Verfahrensgang
- AG Bernau, 22.01.2020 - 6 F 182/19
- OLG Brandenburg, 04.08.2020 - 9 UF 73/20
- OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 73/20
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 207/22
Annäherungs- und Kontaktverbot; Amtsermittlungspflicht im familiengerichtlichen …
Auch wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnis erklärt, ist das Gericht grundsätzlich gemäß § 26 FamFG von Amts wegen verpflichtet, die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 4.8.2020 - 9 UF 73/20, BeckRS 2020, 19385, beck-online).Soweit eine Entscheidung nach § 38 Abs. 4 Nr. 1 FamFG, die aufgrund eines Anerkenntnisses ergeht und entsprechend bezeichnet ist, keiner Begründung bedarf, kann eine solche Entscheidung nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Zulassung ergehen, etwa in Ehe- und Familienstreitsachen (vgl. § 113 Abs. 1 FamFG) worum es sich bei der vorliegenden Gewaltschutzssache nicht handelt (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 4.8.2020 - 9 UF 73/20, BeckRS 2020, 19385, beck-online).