Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
| Abschnitt 3 - Beschluss (§§ 38 - 48) |
(1) 1Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). 2Für Registersachen kann durch Gesetz Abweichendes bestimmt werden.
(3) 1Der Beschluss ist zu begründen. 2Er ist zu unterschreiben. 3Das Datum der Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle oder der Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel (Erlass) ist auf dem Beschluss zu vermerken.
(4) Einer Begründung bedarf es nicht, soweit
(5) Absatz 4 ist nicht anzuwenden:
(6) Soll ein ohne Begründung hergestellter Beschluss im Ausland geltend gemacht werden, gelten die Vorschriften über die Vervollständigung von Versäumnis- und Anerkenntnisentscheidungen entsprechend.
belehrung § 40Wirksamwerden § 41Bekanntgabe des Beschlusses § 41aElektronische Bekanntgabe; Übermittlung; Verordnungs-
ermächtigungen § 42Berichtigung des Beschlusses § 43Ergänzung des Beschlusses § 44Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 45Formelle Rechtskraft § 46Rechtskraftzeugnis § 47Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte § 48Abänderung und Wiederaufnahme
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Rechtsprechung zu § 38 FamFG
1.173 Entscheidungen zu § 38 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit ...
- BGH, 24.04.2024 - XII ZB 282/23
Beschwerde in einer Familienstreitsache: Erlass der Beschwerdeentscheidung durch ...
- OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20
Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten; ...
- OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss
- OLG Karlsruhe, 14.04.2026 - 14 W 17/26
- OLG München, 01.08.2025 - 34 Wx 153/25
Aufgebotsverfahren, Gewillkürte Verfahrensstandschaft, Verzichtserklärung, ...
- OLG Frankfurt, 06.01.2025 - 6 UF 239/24
Sorgerecht: Unterbliebender persönlicher Eindruck von Neugeborenem als ...
- OLG Düsseldorf, 08.11.2024 - 3 Wx 175/24
Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des Testamentsvollstreckervermerks
- LG Frankfurt/Main, 08.09.2026 - 12 T 219/26
- BGH, 08.04.2025 - XIII ZB 21/24
Ordnungsgemäße Übertragung eines handschriftlich unterzeichneten Beschlusses in ...
Querverweise
Auf § 38 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 164 (Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind)