Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 3 - Beschluss (§§ 38 - 48) |
(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Beschluss sind jederzeit vom Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
(2) 1Der Beschluss, der die Berichtigung ausspricht, wird auf dem berichtigten Beschluss und auf den Ausfertigungen vermerkt. 2Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 14 Abs. 3, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit dem Beschluss untrennbar zu verbinden.
(3) 1Der Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, ist nicht anfechtbar. 2Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.
belehrung § 40Wirksamwerden § 41Bekanntgabe des Beschlusses § 42Berichtigung des Beschlusses § 43Ergänzung des Beschlusses § 44Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 45Formelle Rechtskraft § 46Rechtskraftzeugnis § 47Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte § 48Abänderung und Wiederaufnahme
Rechtsprechung zu § 42 FamFG
198 Entscheidungen zu § 42 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG München, 17.12.2018 - 31 Wx 382/15
MAN SE: Berichtigungsbeschluss im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 30.07.2018 - 31 Wx 382/15
Berichtigung von Amts wegen
- OLG München, 30.07.2018 - 31 Wx 382/15
- BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 23.08.2017 - 3 WF 145/17
Berichtigungsbeschluss bindend für Vergütungsfestsetzung
- OLG Frankfurt, 23.08.2017 - 3 WF 145/17
- OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20
Berichtigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung in einer ...
- OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Gegenstand des ...
- BGH, 13.04.2017 - III ZR 277/16
Entschädigungsanspruch wegen sachlich nicht gerechtfertigter ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 09.05.2016 - 22 EK 6/15
Voraussetzungen einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer
- OLG München, 09.05.2016 - 22 EK 6/15
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13
Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung ...
- OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20
Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als ...
Querverweise
Auf § 42 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150