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   OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23   

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https://dejure.org/2024,910
OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23 (https://dejure.org/2024,910)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2024 - 13 UF 51/23 (https://dejure.org/2024,910)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - 13 UF 51/23 (https://dejure.org/2024,910)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Dabei muss allerdings nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgegangen werden, sondern nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben (BGH NJW 2010, 1351).
  • BGH, 08.07.2021 - V ZB 42/19

    BeurkG § 51 § 51 BeurkG verpflichtet den Notar weder dazu, einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Eine Amtsermittlungspflicht ins Blaue hinein besteht nicht (BGH NJW 2021, 2975; Sternal/Sternal, 21. Aufl. 2023, § 26 FamFG Rn. 17; BeckOK FamFG/Burschel/Perleberg-Kölbel, 48. Ed. 1.11.2023, § 26 FamFG Rn. 9).
  • OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14

    Rechtsschutzdeckung für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Die Existenz einer die Vertretung des Kindes ausschließenden Interessenkollision hindert den Lauf der Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 BGB im Fall der Vaterschaftsanfechtung durch ein minderjähriges Kind (OLG Koblenz BeckRS 2015, 11727; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2008, 14343).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 10 WF 283/07

    Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung durch ein minderjähriges Kind;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Die Existenz einer die Vertretung des Kindes ausschließenden Interessenkollision hindert den Lauf der Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 BGB im Fall der Vaterschaftsanfechtung durch ein minderjähriges Kind (OLG Koblenz BeckRS 2015, 11727; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2008, 14343).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99

    Anfechtungsfrist für die Vaterschaftsanfechtungsklage des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Der Lauf der Anfechtungsfrist des § 1600 b beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände des Berechtigten, § 1600 Abs. 1 Satz 2 BGB; in den Fällen, in denen die Anfechtung durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat, wie etwa im Fall der Anfechtung der Vaterschaft durch ein minderjähriges Kind (§ 1600 a Abs. 2 BGB) kommt es auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung desjenigen gesetzlichen Vertreters an, der das Kind im Anfechtungsverfahren zu vertreten befugt ist (OLG Köln NJW-RR 2000, 1459; BeckOK BGB/Hahn, 68. Ed. 1.11.2023, § 1600 b Rn. 6).
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