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   OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05   

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OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05 (https://dejure.org/2007,7005)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2007 - 3 U 228/05 (https://dejure.org/2007,7005)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 3 U 228/05 (https://dejure.org/2007,7005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Darlehens aufgrund eines Widerrufs des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Bestehen von Zinszahlungspflichten und Tilgungspflichten aus einem Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds; Ermittlung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HwiG § 1 Abs. 1; ; HwiG § 1 S. 1 Nr. 1; ; HwiG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; HwiG § 2 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 2 a. F.; ; BGB § 246 a. F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1
    Anforderungen an das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG beim Haustürgeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewusste Nichtausübung des Widerrufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Buchst. b; HWiG §§ 1, 2
    Kein Recht zum HWiG-Widerruf eines Darlehensvertrags bei Nichtausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Immobilienfondsbeitritts trotz ordnungsgemäßer Belehrung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Kausalität der Haustürsituation für den Abschluss des Finanzierungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 826
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05
    Die danach erforderliche Gesamtbetragsangabe ist nicht nur unvollständig, sondern fehlt, wie der BGH wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04 = NJW 2006, 1788; Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = NJW-RR 2006, 1419) und wie im Termin ausführlich erörtert, wenn bei Kreditverträgen mit einer längeren Laufzeit als der zunächst vereinbarten Zinsbindungsfrist der Vertrag nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Teilbetrag ausweist.

    Bezieht sich der angegebene Betrag indes nur auf die vertraglich festgelegte Zinsbindungsfrist, so wird damit bewusst ausschließlich die entsprechende Teilbelastung des Darlehensnehmers und damit etwas anderes, als der Gesamtbetrag angegeben (vgl. BGH Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = NJW-RR 2006, 1419).

    Die erforderliche Gesamtbetragsangabe fehlt im Übrigen auch dann, wenn sie sich aus einer einfachen Addition der Beträge aus dem Abschnittsgesamtbetrag und der Restschuld errechnen ließe (vgl. BGH-Urteil vom 09.05.2006, XI ZR 119/05, Ziffer 28 m.z.w.N.).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = WM 2006, 1243).

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05

    Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05
    Dies entspricht auch dem Gesetzeszweck des § 4 Abs. 1 ZPO, der eine praktische, einfache und klare Wertermittlung ohne umständliche und zeitraubende Untersuchungen ermöglichen will (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2005, 353).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05
    Die danach erforderliche Gesamtbetragsangabe ist nicht nur unvollständig, sondern fehlt, wie der BGH wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04 = NJW 2006, 1788; Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = NJW-RR 2006, 1419) und wie im Termin ausführlich erörtert, wenn bei Kreditverträgen mit einer längeren Laufzeit als der zunächst vereinbarten Zinsbindungsfrist der Vertrag nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Teilbetrag ausweist.
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 228/05
    Hierbei bezieht er normalerweise auch die wirtschaftlich damit eng verbundene Finanzierungsentscheidung in seine Überlegungen mit ein ( vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 114/05 = BKR 2006, 405).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14

    Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich

    Zur betragsmäßigen Ausfüllung desjenigen Anspruchs, "dessen sich der Gegner berühmt" wird von der herrschenden Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass beim Widerruf von Darlehensverträgen auf die (Rest-)Valuta des Darlehensvertrags zum Zeitpunkt des Widerrufs abzustellen ist, da diese dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers entspricht (OLG Karlsruhe, NJOZ 2005, 2051; zustimmend OLG Brandenburg NJOZ 2007, 3584; LG Bielefeld v. 21.07.2014, Az. 6 O 459/13 = BeckRS 2014, 20399; LG Nürnberg-Fürth v.10.11.2014, Az.: 6 O 4120/14, zitiert nach juris; LG Ulm, VuR 2014, 314; Musielak/Voit- Heinrich , a.a.O., § 3, Rn. 27; Wöstmann in: MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 3, Rn. 54).
  • LG Bielefeld, 21.07.2014 - 6 O 459/13

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Der Streitwert richtet sich nach dem Wert der noch offenen Darlehensvaluta, die nach dem Darlehensvertrag zu zahlenden Zinsen erhöhen den Streitwert nicht (vgl. Brandenburgisches OLG WM 2007, 826).
  • OLG Hamburg, 17.07.2015 - 6 W 25/15
    Auf die offene Darlehensvaluta wäre nur abzustellen, wenn es sich um eine negative Feststellungsklage handeln würde (etwa gerichtet auf Feststellung, dass dem Darlehensgeber keine Ansprüche zustehen; vgl. dazu die im Schriftsatz vom 21.5. 2015 zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 11.4. 2015, 17 W 21/05, zitiert nach juris, Tz. 3, wobei die dort gestellten Klaganträge nicht wiedergegeben worden sind; vgl. auch die im Schriftsatz vom 21.5.2015 zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 17.1. 2007, 3 U 228/05, zitiert nachjuris, Tz. 14 (Antrag) und 24).
  • OLG München, 31.03.2008 - 5 W 1117/08
    Nur für diese Fallgestaltung wäre die landgerichtliche Streitwertbemessung im Ansatz zutreffend (s. auch BGH, WM 1997, 741 [BGH 25.02.1997 - XI ZB 3/97] ; Brandenburg. OLG, WM 2007, 826; Musielak, a.a.O. § 3 Rn. 25 und 27).
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