Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines ererbten Schmerzensgeldanspruchs einer bei der Geburt verstorbenen Tochter aufgrund von Komplikationen bei der Geburt; Tod wegen einer schweren körperlichen und geistigen Schädigung bei der Geburt; Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 156; ; ZPO § 295; ; ZPO §§ 517 ff.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 1922 (a.F.)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831 Abs. 1; BGB § 847
Kein Arzthaftungsanspruch ohne konkreten Behandlungsfehlers bei der Geburtseinleitung - Pflicht der Hebamme zur Hinzuziehung eines Arztes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 09.11.2005 - 5 O 463/00
- OLG Brandenburg, 31.01.2008 - 12 U 12/06
- OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Cottbus, 09.11.2005 - 5 O 463/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Die Berufung der Kläger gegen das am 9. November 2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus, Az.: 5 O 463/00, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 09.11.2005, Az.: 5 O 463/00, die Beklagten zu 1. und 3. gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an sie als Gesamtgläubiger ein angemessenes Schmerzensgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 07.09.1999 zu zahlen.
- OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 5 U 32/98
Abweisung der Klage gegen den Notarzt wegen Nichterkennens eines Herzinfaktes bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Der Sachverständige hat im vorliegenden Fall jedoch durch die Unterzeichnung des schriftlichen Gutachtens und des Ergänzungsgutachtens, die mehrfache Erläuterung des Gutachtens durch ihn sowohl vor dem Landgericht als auch dem Senat und die eigenverantwortliche Ausarbeitung der ergänzenden Stellungnahme vom 25.07.2007 ohne die Mitwirkung von Frau Dr. H... keinen Zweifel daran gelassen, dass er für den Inhalt der gutachterlichen Ausarbeitung und die darin enthaltene Meinungsbildung eigenverantwortlich einsteht (vgl. OLG Frankfurt VersR 1994, 610; OLG Zweibrücken VersR 2000, 605). - OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 223/89
Halswirbelsäulen-Schleudertrauma; Schadensersatzrechtliche Folgen; Unfallursache; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Der Sachverständige hat im vorliegenden Fall jedoch durch die Unterzeichnung des schriftlichen Gutachtens und des Ergänzungsgutachtens, die mehrfache Erläuterung des Gutachtens durch ihn sowohl vor dem Landgericht als auch dem Senat und die eigenverantwortliche Ausarbeitung der ergänzenden Stellungnahme vom 25.07.2007 ohne die Mitwirkung von Frau Dr. H... keinen Zweifel daran gelassen, dass er für den Inhalt der gutachterlichen Ausarbeitung und die darin enthaltene Meinungsbildung eigenverantwortlich einsteht (vgl. OLG Frankfurt VersR 1994, 610; OLG Zweibrücken VersR 2000, 605).
- OLG Oldenburg, 16.01.1996 - 5 U 17/95
Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund fehlender persönlicher Überwachung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Zwar gehört es zu den Aufgaben einer Hebamme, ein pathologisches CTG zu erkennen und bei einem krankhaften Befund einen Arzt hinzu zu rufen (vgl. OLG Oldenburg VersR 1997, 1236, 1237; OLG Celle VersR 1999, 486). - OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96
Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Zwar gehört es zu den Aufgaben einer Hebamme, ein pathologisches CTG zu erkennen und bei einem krankhaften Befund einen Arzt hinzu zu rufen (vgl. OLG Oldenburg VersR 1997, 1236, 1237; OLG Celle VersR 1999, 486). - OLG Zweibrücken, 27.10.1998 - 5 U 5/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06
Im Übrigen wäre ein in einem Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO liegender Verfahrensfehler gem. § 295 ZPO geheilt worden, indem der Klägervertreter in dem auf die Erstattung des schriftlichen Gutachtens folgenden Verhandlungstermin rügelos verhandelt hat, ohne den nunmehr erstmals gerügten Verstoß geltend zu machen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1368).