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OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 52/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kauf eines Hausgrundstücks; Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden im Keller; Beschaffenheit als Niedrigenergiehaus; Unrichtige Information in einer Annonce; Vorrang der Gewährleistungsvorschriften vor der Haftung aus culpa in contrahendo; ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 525; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1; ; BGB §§ 459 ff. a.F.; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 467 a.F.; ; BGB § 476
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hauskauf: Keine Vermutung für Arglist bei fehlerhaften Eigenumbauten -Vorrang der §§ 459 ff. BGB a. F. vor culpa in contrahendo
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 07.02.2006 - 10 O 318/01
- OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 52/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 52/06
Denn soweit die Beklagten im Grundstückskaufvertrag versichert haben, dass ihnen keine sichtbaren oder unsichtbaren Sachmängel bekannt seien, haben sie damit lediglich eine Erklärung über ihre Kenntnis und keine garantieähnliche; von Kenntnis und Verschulden unabhängige, Haftung für Mängel des Kaufobjektes übernommen (BGH NJW 1995, 1549).