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   OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16   

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https://dejure.org/2016,66026
OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16 (https://dejure.org/2016,66026)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2016 - 10 WF 145/16 (https://dejure.org/2016,66026)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2016 - 10 WF 145/16 (https://dejure.org/2016,66026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Ordnungsgeld - verschmutzte Arbeitskleidung bei Gerichtstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 178
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Erscheinens eines Beteiligten zu einem Gerichtstermin in verschmutzter Arbeitskleidung

  • rechtsportal.de

    GVG § 178
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Erscheinens eines Beteiligten zu einem Gerichtstermin in verschmutzter Arbeitskleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06

    Ahndung von ungebührlichem Verhalten (§ 178 GVG) in Gerichtsverhandlung ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16
    Ungebührlich ist ein Verhalten, das geeignet ist, die Rechtspflegeaufgabe des Gerichts zu verletzen und die Ordnung der Gerichtsverhandlung zu stören (BVerfG, NJW 2007, 2839, 2840).

    Eine Ordnungsstörung kann sich aus Äußerungen wie auch aus anderen Verhaltensweisen ergeben (BVerfG, NJW 2007, 2839, 2840).

  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 1 Ws (OWi) 619/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16
    11 Im Einzelfall kann auch das Erscheinen in unangemessener Kleidung einen Angriff auf das Ansehen des Gerichts als Institution der sozialen Gemeinschaft darstellen (OLG Koblenz, NJW 1995, 977; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1505, 1506; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16
    11 Im Einzelfall kann auch das Erscheinen in unangemessener Kleidung einen Angriff auf das Ansehen des Gerichts als Institution der sozialen Gemeinschaft darstellen (OLG Koblenz, NJW 1995, 977; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1505, 1506; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 31.03.1969 - 4 Ws 140/69
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16
    Es reicht ein solches Verhalten gegenüber den anderen Prozessbeteiligten oder gegen sonstige unbeteiligte Personen (OLG Hamm, NJW 1969, 1919, 1920).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2022 - 26 W 8/22

    Insolvenzverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes

    Die Entscheidung erfolgt gemäß § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung von drei Mitgliedern unter Einschluss des Vorsitzenden, da eine Entscheidung durch den Einzelrichter insoweit nicht vorgesehen ist (so etwa auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2016 - 10 WF 145/16 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 202/15 -, juris; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 181 GVG, Rdnr. 8).
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