Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3204
OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04 (https://dejure.org/2004,3204)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.03.2004 - 8 U 5/04 (https://dejure.org/2004,3204)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. März 2004 - 8 U 5/04 (https://dejure.org/2004,3204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch aus Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger Abschlagszahlungen nach vorzeitiger Beendigung des Bauvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 16 Nr. 1 VOB/B
    Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger Abschlagszahlungen; Missbrauch einer ihm eingeräumten formalen Rechtsstellung durch den Gläubiger; Erkennbares Nichtbestehen der Hauptforderung als Voraussetzung für den Missbrauchseinwand; Anspruch des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger Abschlagszahlungen; Missbrauch einer ihm eingeräumten formalen Rechtsstellung durch den Gläubiger; Erkennbares Nichtbestehen der Hauptforderung als Voraussetzung für den Missbrauchseinwand; Anspruch des ...

  • Judicialis

    BGB § 648 a; ; BGB § 91 a Abs. 1; ; BGB § 242; ; VOB/B § 16 Nr. 1; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Auftragnehmers aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger Anschlagszahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft a.e.A. wegen fälliger Abschlagszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlussrechnungsreife: Anspruch aus Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen Abschlagszahlungen? (IBR 2004, 417)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1053
  • BauR 2004, 1638
  • BauR 2004, 882 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Die gesicherte Forderung ist die behauptete Teil-Werklohnforderung der Beklagten aus den Abschlagsrechnungen Nr. 14 bis 16. Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass nach Rechtsprechung und Literatur der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlung in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn der Bauvertrag - wie hier - vorzeitig beendet worden und das Bauvorhaben schlussrechnungsfähig ist (BGH, BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rn. 1228 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 1987, 453) kann der Auftragnehmer bei einem durch Kündigung beendeten Vertrag Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B "in der Regel" nicht mehr verlangen, wenn der Vertrag beendet und das Bauvorhaben schlussrechnungsfähig ist.

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offen gelassen (BauR 1987, 453; BauR 2000, 1482; a. A. OLG Nürnberg NZBau 2000, 509, 510, bei der diese Frage aber nicht entscheidungserheblich war), ob auch bei gekündigtem Vertrag ausnahmsweise ein "unbestrittenes Guthaben" als Abschlagszahlung verlangt werden kann.

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    In der Entscheidung vom 15. Juni 2000 (BauR 2000, 1482, 1484) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Annahme, der Auftragnehmer könne sich bei nicht beendetem Vertrag und nach erteilter Schlussrechnung nicht mehr auf das Recht berufen, Abschlagszahlungen fordern zu können, in dieser Allgemeinheit nicht zutreffe.

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offen gelassen (BauR 1987, 453; BauR 2000, 1482; a. A. OLG Nürnberg NZBau 2000, 509, 510, bei der diese Frage aber nicht entscheidungserheblich war), ob auch bei gekündigtem Vertrag ausnahmsweise ein "unbestrittenes Guthaben" als Abschlagszahlung verlangt werden kann.

  • OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlußrechnungsreife

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Deshalb ist es unzutreffend, von einem "Erlöschen" des Anspruchs auf Abschlagszahlung bei der Schlussrechnungsreife zu sprechen (so OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509 f.; Beckscher VOB/B-Kommentar/Motzke, § 16 Nr. 1 VOB/B Rn. 4).

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offen gelassen (BauR 1987, 453; BauR 2000, 1482; a. A. OLG Nürnberg NZBau 2000, 509, 510, bei der diese Frage aber nicht entscheidungserheblich war), ob auch bei gekündigtem Vertrag ausnahmsweise ein "unbestrittenes Guthaben" als Abschlagszahlung verlangt werden kann.

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 497/00

    Einwendungen des Bürgen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Offenkundig rechtsmissbräuchlich wäre die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Anforderung die gesicherte Forderung erloschen oder unstreitig nicht fällig war (BGH, NJW-RR 2003, 14).

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2002 (NJW-RR 2003, 14), denn dort war die Fälligkeit der zugrundeliegenden Hauptforderung noch gar nicht eingetreten.

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Der Sinn und Zweck einer Bürgschaft auf erstes Anfordern besteht neben ihrer Funktion der Sicherung darin, dem Gläubiger bei eingetretenem Bürgschaftsfall innerhalb kürzester Zeit liquide Mittel zur Verfügung zu stellen (BGH NJW 2002, 2388, 2389).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Die gesicherte Forderung ist die behauptete Teil-Werklohnforderung der Beklagten aus den Abschlagsrechnungen Nr. 14 bis 16. Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass nach Rechtsprechung und Literatur der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlung in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn der Bauvertrag - wie hier - vorzeitig beendet worden und das Bauvorhaben schlussrechnungsfähig ist (BGH, BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rn. 1228 m. w. N.).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Ein solches rechtsmissbräuchliches Vorgehen muss sich der Gläubiger, der vereinbarungsgemäß seine materielle Berechtigung weder darzulegen noch zu beweisen hat, nur dann entgegenhalten lassen, wenn offensichtlich oder liquide für jedermann beweisbar ist, dass trotz Vorliegens der formalen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, also nur eine formale Rechtsstellung missbräuchlich ausgenutzt wird (BGH, NJW 1997, 255, 256; NJW 1984, 2030, 2031).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 325/95

    Darlegung der Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
    Ein solches rechtsmissbräuchliches Vorgehen muss sich der Gläubiger, der vereinbarungsgemäß seine materielle Berechtigung weder darzulegen noch zu beweisen hat, nur dann entgegenhalten lassen, wenn offensichtlich oder liquide für jedermann beweisbar ist, dass trotz Vorliegens der formalen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, also nur eine formale Rechtsstellung missbräuchlich ausgenutzt wird (BGH, NJW 1997, 255, 256; NJW 1984, 2030, 2031).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht