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   OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06   

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OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,7779)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,7779)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,7779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Verletzung des Selbstbestimmungsrechts eines Patienten durch unterlassene Aufklärung über Behandlungsalternativen bei einem Mehrfachtrümmerbruch des Oberarms

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB; § 611 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 831 Abs. 1 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schadensersatz aus positiver Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrages; Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten durch unterlassene Aufklärung über die ...

  • OLG Braunschweig
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schadensersatz aus positiver Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrages; Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten durch unterlassene Aufklärung über die ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 253; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht des Arztes bei konservativer Therapie, die gegenüber einer operativen Behandlungsalternative erhebliche Nachteile und Risiken aufweist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Eine konservative Therapie, die gegenüber der operativen Behandlungsalternative erhebliche Nachteile und Risiken aufweist, bedarf für die Rechtmäßigkeit ihrer Durchführung der Einwilligung durch die zuvor entsprechend aufzuklärende Patientin (im Anschluss an BGH NJW 2005, 1718).

    Hat der Arzt eine ohne Vornahme der erforderlichen Selbstbestimmungaufklärung des Patienten eine riskantere und erheblich weniger Erfolg versprechende konservative Behandlungsmethode gewählt, deren Risiken sich dann verwirklicht haben, so betrifft die Frage, ob eine operative Behandlung im konkreten Fall zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den der Arzt die Beweislast trägt (im Anschluss an BGH NJW 2005, 1718, 1719).

    Es ist die Pflicht des behandelnden Arztes, den Patienten über die in seinem Fall bestehenden Behandlungsmöglichkeiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken oder wesentlich unterschiedlichen Erfolgsaussichten in Kenntnis zu setzen und ihm als Subjekt der Behandlung die Wahl zwischen den gleichermaßen medizinisch indizierten Behandlungsmethoden zu überlassen (BGH NJW 2005, 1718).

    Es geht dabei um die dem Patienten geschuldete Selbstbestimmungsaufklärung oder Risikoaufklärung (BGH NJW 2005, 1718. vgl. BGHZ 102, 17 [22] = NJW 1988, 763. Laufs, in: Laufs-Uhlenbruck, Hdb. des ArztR, 3. Aufl., § 63 Rdnrn. 21ff.) und nicht um therapeutische (Verhaltens) Aufklärung (Sicherungsaufklärung).

    Hierauf waren die Parteien zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung nicht noch einmal hinzuweisen (§ 139 ZPO), nachdem am Schluss der Berufungsverhandlung der Senat nach vorläufiger Beratung darauf hingewiesen hat, dass eine Haftung entweder wegen grob fehlerhafter therapeutischer Beratung oder wegen fehlerhafter Aufklärung in Betracht komme, und der Senat nunmehr abschließend in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1718) letztere Haftungsgrundlage bejaht.

    Nichts anders gilt, wenn man sich die Sicht der Beklagten zu eigen machte, wonach die konservative Behandlung eine von mehreren Möglichkeiten zur Behandlung des Bruchs gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2005, 1718).

    Sie haften daher für die aus dieser rechtswidrigen Behandlung entstandenen und entstehenden Folgen (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719).

    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).

    Die hier relevanten Rechtsfragen (insbesondere die Einwilligungsbedürftigkeit bei Entscheidung zwischen konservativer und operativer Therapie nach Knochenbrüchen, Beweislast bei Verletzung des Selbstbestimmungsrechts für die Kausalität des Schadens) sind bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH NJW 2005, 1718ff. mwNw).

    Außerdem war er unstreitig an der ambulanten Nachbehandlung der Klägerin beteiligt, bei der er persönlich die Möglichkeit gehabt hätte, nach entsprechender Rückfrage die gebotene Aufklärung nachzuholen bzw. nachholen zu lassen mit der Folge, dass die Klägerin - so informiert - zumindest hätte die Entscheidung treffen können, ob sie die konservative Therapie weiterhin fortsetzen (vgl. auch insoweit BGH NJW 2005, 1718ff.) oder sich zur Operation entschließen möchte.

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Gibt es indes mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH a.a.O.. vgl. BGHZ 102, 17 [22] = NJW 1988, 763. NJW 1988, 765 = VersR 1988, 190 [191], jew. m.w. Nachw.).

    Es geht dabei um die dem Patienten geschuldete Selbstbestimmungsaufklärung oder Risikoaufklärung (BGH NJW 2005, 1718. vgl. BGHZ 102, 17 [22] = NJW 1988, 763. Laufs, in: Laufs-Uhlenbruck, Hdb. des ArztR, 3. Aufl., § 63 Rdnrn. 21ff.) und nicht um therapeutische (Verhaltens) Aufklärung (Sicherungsaufklärung).

  • OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Ein solches Erfordernis ist auch nicht der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1992, 975f.) zu entnehmen.
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluss der Garantenstellung des Arztes (BGH a.a.O.. vgl. BGH VersR 1981, 456 [457]. NJW 1990, 2929 = VersR 1990, 1010 [1011]).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH NJW 2006, 1589, und zwar ausdrücklich entgegen OLG Braunschweig MDR 2004, 1185).
  • BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80

    Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1990 - 8 U 110/89

    Sorgfalt bei Verwendung einer Außenseitermethode

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Zieht man ergänzend die deshalb eher vergleichbaren Fälle zu den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.12.1990 - 8 U 11089 - (VersR 1991, 1176: Fehlerhafte Oberarmbruchnagelung mit Lähmung des Nervus radialis, Gebrauchsfähigkeit des Armes und der Hand bleibend beeinträchtigt, Berufsunfähigkeit, Schmerzensgeld 55.000,00 DM = 27.500,00 EUR, kaufkraftschwundbereinigt heute 38.000,00 EUR) und vom 11.07.1991 - 8 U 2090 - (VersR 1992, 1096: Einsteifung des Schultergelenkes nach fehlerhafter Fortsetzung einer Cortisoninjektionstherapie, Arbeitsplatzverlust mit Frühverrentung als Folge, Schmerzensgeld 50.000,00 DM, kaufkraftschwundbereinigt heute 33.000,00 EUR ) heran, so ist, auch mit Rücksicht auf den bestehen bleibenden immateriellen Vorbehalt, ein Schmerzensgeld von 36.000,00 EUR angemessen und ausreichend, zumal eine Lähmung des Hauptnervs (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1991, 1176), die neben dem vollständigen Funktionsausfall auch zu Sensibilitätsausfällen führt, im vorliegenden Fall glücklicherweise nicht gegeben ist.
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 22/88

    Sorgfaltspflichten des Operateurs bei einer Gefäßoperation an einem Kleinkind

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
    Die Frage, ob eine operative Behandlung zu einem besseren Ergebnis geführt hätte oder nicht, betrifft nicht die Kausalität der tatsächlich durchgeführten konservativen Behandlung für den eingetretenen Schaden, sondern den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, für den die Beklagten ebenfalls beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719. BGHZ 106, 153 [156] = BGH NJW 1989, 1538. VersR 1959, 811 [812]. VersR 1981, 677 [678]. NJW 1987, 1481 = VersR 1987, 667 [668]. VersR 1989, 289 [290]).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 87/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 8 U 20/90

    Fortsetzung erfolgloser Cortisontherapie als Behandlungsfehler L

  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

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