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   OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17   

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OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17 (https://dejure.org/2017,28329)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 31.07.2017 - 1 Ws 166/17 (https://dejure.org/2017,28329)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 (https://dejure.org/2017,28329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug bei Erledigung der Unterbringung

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15

    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2018 - 1 Ws 67/17

    Übernahme der Vollstreckung eines kroatischen Strafurteils: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Der Verteidiger verkennt insoweit, dass bei der vorzunehmenden Abwägung sämtliche Umstände in der Person der Verurteilten, namentlich das Vorleben, das Verhalten im Vollzug sowie der in Freiheit zu erwartenden Lebensumstände, in ihrer Gesamtheit einzustellen und gegeneinander abzuwägen sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2017, 1 Ws 67/17, Rn. 31, zitiert nach juris).
  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    § 67 StGB trage die Überschrift "Reihenfolge der Vollstreckung" und setze daher prinzipiell ein Nebeneinander von Maßregel und Freiheitsstrafe voraus (KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014, Az.: 2 Ws 77/14, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 10.05.2017 - 3 Ws 240/17

    Anordnung der Vollstreckung der nach Anrechnung des Maßregelvollzugs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Darüber hinaus rügt der Verteidiger "die Begründung der StVK Göttingen unter Ziff. 4 [...], mit der der VU aufgegeben wird, den Rest der Freiheitsstrafe im Maßregelvollzug zu verbringen." Der Verteidiger meint unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 10. Mai 2017 (3 Ws 240/17), dass - sollte der Senat beabsichtigen, die Anordnung der Vollstreckung im Maßregelvollzug aufrechtzuerhalten - die Sache dem BGH vorzulegen sei.
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11
    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Werde die Maßregel für erledigt erklärt, gebe es keine Maßregel mehr, die vollstreckt werden könne, so dass § 67 Abs. 5 S. 2 StGB keine Anwendung finde (OLG Koblenz, Beschl. vom 09. März 2015, Az.: 1 Ws 91/15, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • LG Leipzig, 13.05.2011 - I StVK 246/11
    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Schließlich halten einige Instanzgerichte eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für möglich (LG Leipzig, Beschl. vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11; LG Koblenz, Beschl. vom 22. Juli 2015, 14d StVK 478/14; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Koblenz, 22.07.2015 - 14d StVK 478/14
    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17
    Schließlich halten einige Instanzgerichte eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für möglich (LG Leipzig, Beschl. vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11; LG Koblenz, Beschl. vom 22. Juli 2015, 14d StVK 478/14; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB ist dabei auch direkt auf die Fälle der Erledigung der Maßregel anwendbar (vgl. zum Ganzen OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017, 1 Ws 166/17, Rn. 26 ff., zitiert nach juris; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 Ws 372/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom.

    3 GVG wegen der in Abweichung von der Auffassung des KG Berlin und des OLG Koblenz sowie des OLG Celle hier vertretenen Anwendbarkeit des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB auf Fälle der Erledigung der Maßregel ist nicht veranlasst, da die streitige Frage weder die Erledigung einer Maßregel, noch die Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer nach dem 1. Januar 2010 ergangenen Entscheidung, sondern lediglich die Frage, ob die Anordnung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe nach einer Erledigung in einer Maßregelvollzugseinrichtung zulässig ist, betrifft (vgl. hierzu: OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017, 1 Ws 166/17, Rn. 44, zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Dabei kann offenbleiben, ob die Überführung des Verurteilten in den Strafvollzug bereits deshalb zu erfolgen hat, weil Grundlage der Vollstreckung gegen den Verurteilten das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. März 2020 ist und als zu vollstreckende Rechtsfolge allein die darin verhängte Restfreiheitsstrafe in Betracht kommt, nachdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt erklärt worden ist (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 1 Ws 39/19 -, juris; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 Ws 77/14 - , juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris, jeweils für den Fall der Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder ob der weitere Vollzug der Strafe im Straf- anstatt im Maßregelvollzug in direkter oder entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 StGB einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris; offengelassen von OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Nach einer Ansicht, der sich der Senat jeweils für Fälle der Erledigung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeschlossen hatte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 36 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.02.2018, 1 Ws 260/17, juris, Rn. 99), gestattet § 67 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 StGB nach Erledigung der Unterbringung grundsätzlich die Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug bis zu deren vollständiger Verbüßung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, 2 Ws 576/13, juris, Rn. 26 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017, III-4 Ws 372/16, juris, Rn. 9 [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018, 3 Ws 472/17, juris, Rn. 55 ff. [Erledigung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB]; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 54; Maier in Münchner Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 67 Rn. 148).

    Diesen lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 67 Abs. 5 StGB Gesichtspunkten der Spezialprävention Vorrang vor den zeitlichen Begrenzungen des § 57 Abs. 1 StGB geben und insbesondere dafür habe sorgen wollen, dass ein schon erreichter Therapieerfolg nicht wieder gefährdet werde (Senat, Beschluss vom 31.07.2017, 1 Ws 166/17, juris, Rn. 40 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/1110, S. 17).

  • OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17

    Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender

    a) Ob in Fällen, in denen ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel verbleibt, die Vollstreckung dieses Strafrestes im Maßregelvollzug überhaupt angeordnet werden kann oder die Vollstreckung der Reststrafe zwingend im Strafvollzug zu erfolgen hat, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt (vgl. ausführlich zum Meinungsstand OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris).

    Der Senat hält die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017 - III-4 Ws 372/16, juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015 - 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 2 Ws 150/11, juris) für zutreffend.

  • OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab;

    Ob in Fällen, in denen ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel verbleibt, die Vollstreckung dieses Strafrestes im Maßregelvollzug überhaupt angeordnet werden kann oder die Vollstreckung der Reststrafe zwingend im Strafvollzug zu erfolgen hat, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt (vgl. ausführlich zum Meinungsstand OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris, Rdnr. 28 ff).

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.

  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 3 Ws 388/18

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterbringung von mehr als

    Ob in Fällen, in denen ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel verbleibt, die Vollstreckung dieses Strafrestes im Maßregelvollzug überhaupt angeordnet werden kann oder die Vollstreckung der Reststrafe zwingend im Strafvollzug zu erfolgen hat, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt (vgl. ausführlich zum Meinungsstand OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris, Rdnr. 28 ff).

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.

  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 3 Ws 472/17

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Ob in Fällen, in denen ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel verbleibt, die Vollstreckung dieses Strafrestes im Maßregelvollzug überhaupt angeordnet werden kann oder die Vollstreckung der Reststrafe zwingend im Strafvollzug zu erfolgen hat, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt (vgl. ausführlich zum Meinungsstand OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576 - 577/13 -, juris).

    Der Senat hält indes die wohl überwiegende Auffassung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 Ws 166/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2015, 2 Ws 16/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris) für zutreffend.

  • OLG Saarbrücken, 03.09.2018 - 1 Ws 164/18

    Vollstreckungsreihenfolge bei verfahrensfremder Freiheitsstrafe und

    Soweit nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Strafvollstreckungskammer angeschlossen hat, § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB auch in denjenigen Fällen für anwendbar erachtet wird, in denen die Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB für erledigt erklärt wird, die Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm NtZ-RR 2017, 157; StraFo 2018, 217 ff., juris Rn. 55 ff.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 31.07.2017 - 1 Ws 166/17, juris Rn. 26 ff.; a. A.: KG, Beschl. v. 18.03.2014 - 2 Ws 77/14, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 258, 260; OLG Celle, Beschl. v. 10.05.2017 - 3 Ws 240-242/17, juris Rn. 3 ff.), betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen die Unterbringung im selben Erkenntnis, in dem auch die Freiheitsstrafe verhängt wurde, angeordnet wurde, so dass es einer Entscheidung des diesbezüglichen Meinungsstreits im vorliegenden Verfahren nicht bedarf.
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