Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23204
OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23 (https://dejure.org/2023,23204)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.09.2023 - 5 UF 13/23 (https://dejure.org/2023,23204)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. September 2023 - 5 UF 13/23 (https://dejure.org/2023,23204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,23204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1671 Abs. 1; FamFG § 159 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Familienrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1671 Abs. 1; FamFG § 159
    Gerichtliche Sorgerechtsübertragung bei vorhandener Sorgerechtsvollmacht

  • familienrechtsiegen.de

    Vollmachtserteilung - Kind in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer umfassenden Vollmacht, das Kind in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, als milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung - Familienrecht, Sorgerecht, Vollmacht, ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer umfassenden Vollmacht, das Kind in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, als milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung - Familienrecht, Sorgerecht, Vollmacht, ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kommunikation und Kooperation: Schlüssel für gemeinsame Sorgerechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Ablehnung der Entziehung des Sorgerechts mit Übertragung auf den anderen Elternteil allein; Voraussetzungen des Absehens von der Anhörung des betroffenen Kindes im Sorgerechtsverfahren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Übertragung der Alleinsorge bei Vorliegen einer Sorgerechtsvollmacht

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge - Übertragung der Alleinsorge bei Vorliegen einer Sorgerechtsvollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Übertragung der Alleinsorge bei Vorliegen einer Sorgerechtsvollmacht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sorgerechtsübertragung bei erteilter Sorgerechtsvollmacht trotz konfliktbeladenes Elternverhältnis - Kopie einer Sorgerechtsvollmacht genügt regelmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23
    Als ein milderes Mittel, das die Sorgerechtsübertragung entbehrlich machen kann, kommt nach der Rechtsprechung des BGH die Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils durch den anderen in Betracht, wenn und soweit sie jenem eine ausreichend verlässliche Handhabe zur Wahrnehmung der Kindesbelange gibt, was allerdings auch eine ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern voraussetzt, soweit eine solche unter Berücksichtigung der durch die Vollmacht erweiterten Handlungsbefugnisse des bevollmächtigten Elternteils unerlässlich ist (BGH NJW 2020, 2182, 2184).

    Die Vollmacht ermöglicht so vor allem, dass Konflikte in der Kommunikation und Kooperation mit dem anderen Elternteil weitgehend vermieden werden können (BGH NJW 2020, 2182, 2185 unter Hinweis auf Geiger/Kirsch FamRZ 2009, 1879, 1884).

    Ob die Vollmacht unter den gegebenen Umständen ausreicht, um die Kindesbelange verlässlich wahrnehmen zu können, ist dabei im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden und bestimmt sich nach den für die Sorgerechtsübertragung nach § 1671 BGB anerkannten Kriterien, wobei die Erforderlichkeit einer (teilweisen) Sorgerechtsübertragung stets mit Blick auf die erteilte Vollmacht und die durch sie erweiterten Handlungsbefugnisse des hauptverantwortlichen Elternteils zu beurteilen ist (BGH NJW 2020, 2182, 2185).

    Das Grundverhältnis für die Sorgerechtsvollmacht ergibt sich regelmäßig aus dem Fortbestehen der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB (BGH NJW 2020, 2182, 2184).

    Eines von den Eltern geschlossenen Vertrags, etwa eines Auftrags, bedarf es daher für das Grundverhältnis nicht, sodass ein solcher auch nicht Voraussetzung für den Vorrang der Vollmacht gegenüber einer Sorgerechtsübertragung sein kann (BGH NJW 2020, 2182, 2185).

    Auf den Widerruf der Vollmacht kann wegen der mangelnden Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam verzichtet werden (BGH NJW 2020, 2182, 2185 m. w. N.).

    Da die wirksam erteilte Vollmacht den hauptverantwortlichen Elternteil mit erweiterten Handlungsbefugnissen ausstattet, ergäbe sich insoweit erst durch den Widerruf der Vollmacht eine geänderte Sachlage, die sodann als Grund für eine Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB oder gegebenenfalls für die Abänderung einer bereits ergangenen Entscheidung nach § 1696 BGB angeführt werden kann (BGH NJW 2020, 2182, 2186).

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23
    Die Erteilung einer Vollmacht ist eine selbständige, einseitige, nicht annahmebedürftige Erklärung des Vollmachtgebers (BGH NJW-RR 2007, 1202, 1203).
  • BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18

    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23
    Da mit der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil gemäß § 1671 BGB zwangsläufig ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils verbunden ist, unterliegt auch die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sodass sie nur in Betracht kommt, wenn dem Kindeswohl nicht durch mildere Mittel als die Sorgerechtsübertragung entsprochen werden kann (vgl. BVerfG FamRZ 2019, 802).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht