Rechtsprechung
OLG Bremen, 15.07.2011 - 1 U 24/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,61449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberlandesgericht Bremen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Haftung des Betreibers einer Straßenbahn beim Sturz eines Fahrgastes; Bemessung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn gegenüber der Eigenverantwortung des Fahrgastes
- RA Kotz
Gefährdungshaftung beim Betrieb einer Schienenbahn: Selbst verschuldeter Sturz eines Fahrgastes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; HPflG § 1 Abs. 1; HPflG § 6
Haftung des Betreibers einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung des Straßenbahnbetreibers beim Sturz eines Fahrgastes
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.02.2011 - 7 O 1952/09
- OLG Bremen, 15.07.2011 - 1 U 24/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09
Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen …
Auszug aus OLG Bremen, 15.07.2011 - 1 U 24/11
Er muss jederzeit mit einem scharfen Bremsen rechnen (KG, NZV 2010, 570 m.w.N.).Ein grobfahrlässiges Verhalten ist nicht erforderlich (KG, NZV 2010, 570, 572 m.w.N.).
- LG Dresden, 20.12.2012 - 11 O 832/12
Sturz des Fahrgastes in einer fahrenden Straßenbahn - Haftung
Das Vorliegen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Pflicht zur Eigensicherung ist nicht Voraussetzung für das Verdrängen der Betriebsgefahr (Hanseatisches Oberlandesgericht, 1 U 24/11, Urteil vom 15.07.2011; Kammergericht, NZV 2010, 570/572).