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   OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22   

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https://dejure.org/2023,10133
OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22 (https://dejure.org/2023,10133)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.01.2023 - 4 UF 57/22 (https://dejure.org/2023,10133)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2023 - 4 UF 57/22 (https://dejure.org/2023,10133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung von Darlehen und ehebedingter Zuwendung

  • familienrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Ehegattendarlehen zu ehebedingter Zuwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1096
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 8 UF 167/19

    Zur Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäft und Zuwendung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Eine Zuwendung unter Ehegatten ist dann kein eheneutrales Rechtsgeschäft, sondern ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde (BGH, FamRZ 2006, 1022; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 23).

    Dabei ist im Blick zu behalten, dass es sich nach der herrschenden Meinung im Regelfall, jedenfalls bei werthaltigen Zuwendungen, um eine ehebezogene Zuwendung handelt (BGH, FamRZ 1993, 1297, 1298; 1992, 293; 1990, 600; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 25; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; Wever, FamRB 2020, 132, 133).

    Den Umständen kann jedoch etwas anderes zu entnehmen sein (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; OLG Celle, Urteil vom 5.10.1994, 3 U 219/93; Wever, a.a.O., Rn. 901).

    9. Ein Anspruch des Antragstellers aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) scheitert daran, dass Rechtsgrund für ein Behaltendürfen der Antragsgegnerin die ehebedingte Zuwendung als familienrechtliches Rechtsinstitut eigener Art ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910; Wever, a.a.O., Rn. 1062).

    Eine derartige Zweckverfehlung lässt sich nicht feststellen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910, Wever, a.a.O., Rn. 1064).

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10

    Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensvermehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (BGH, Beschluss vom, 19.9.2012, XII ZR 136/10, juris Rn. 25).

    Wesentliche Bedeutung kommt nach Auffassung des BGH vielmehr auch dem Umstand zu, inwieweit eine Vermögensmehrung noch vorhanden ist (BGH, Beschluss vom, 19.9.2012, XII ZR 136/10, juris Rn. 27).

    Auf der anderen Seite betont der BGH, dass auch im Fall der Gütertrennung eine angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (BGH, Beschluss vom, 19.9.2012, XII ZR 136/10, juris Rn. 26).

  • OLG Celle, 05.10.1994 - 3 U 219/93
    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Den Umständen kann jedoch etwas anderes zu entnehmen sein (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; OLG Celle, Urteil vom 5.10.1994, 3 U 219/93; Wever, a.a.O., Rn. 901).

    Zwar hat das OLG Celle entschieden, dass für den Fall, dass ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen gewährt, für das Tilgungsraten fest vereinbart waren, dann aber im Laufe der Ehe (dort 20 Jahre) keine Ratenzahlungen geleistet werden, die ursprünglich als Darlehen gewollte Zuwendung den rechtlichen Charakter einer ehebedingten Zuwendung erlangen kann (OLG Celle, Urteil vom 5.10.1994, 3 U 219/93, juris).

  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98

    "Zinslose Darlehen" als ehebedingte Zuwendungen

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Dabei ist im Blick zu behalten, dass es sich nach der herrschenden Meinung im Regelfall, jedenfalls bei werthaltigen Zuwendungen, um eine ehebezogene Zuwendung handelt (BGH, FamRZ 1993, 1297, 1298; 1992, 293; 1990, 600; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 25; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; Wever, FamRB 2020, 132, 133).

    Den Umständen kann jedoch etwas anderes zu entnehmen sein (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; OLG Celle, Urteil vom 5.10.1994, 3 U 219/93; Wever, a.a.O., Rn. 901).

  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87

    Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Ein typisches Beispiel für eine Zuwendung unter Ehegatten ist die Finanzierung des Erwerbs eines Grundstücks zu Miteigentum beider Eheleute durch einen der Ehegatten (vgl. BGH, FamRZ 1989, 599; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Auflage, Rn. 894).

    Dies gilt umso mehr, als es für den Fall, dass der Antragsteller der Antragsgegnerin die Mittel zum Erwerb ihrer Haushälfte tatsächlich als ehebezogenen Zuwendung hätte zukommen lassen wollen, er dieses schlicht dadurch hätte bewirken können, dass er den Kaufpreis für das Haus leistet (vgl. BGH, FamRZ 1989, 599; Wever, a.a.O., Rn. 894).

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH unterliegen auch ehebezogene Zuwendungen der Schenkungssteuer (BFH, FamRZ 1994, 887).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2006 - 16 UF 130/06

    Zulässigkeit der Herbeiführung eines rechtskräftigen Anspruchs durch eine

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Ist aber ausdrücklich zwischen den Beteiligten ein Darlehen vereinbart, kommen die Grundsätze der ehebedingten Zuwendung nicht zum Tragen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1622, 1623).
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Dabei ist im Blick zu behalten, dass es sich nach der herrschenden Meinung im Regelfall, jedenfalls bei werthaltigen Zuwendungen, um eine ehebezogene Zuwendung handelt (BGH, FamRZ 1993, 1297, 1298; 1992, 293; 1990, 600; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 25; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; Wever, FamRB 2020, 132, 133).
  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Eine Zuwendung unter Ehegatten ist dann kein eheneutrales Rechtsgeschäft, sondern ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde (BGH, FamRZ 2006, 1022; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 23).
  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 210/91

    Schenkung und unbenannte Zuwendung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22
    Dabei ist im Blick zu behalten, dass es sich nach der herrschenden Meinung im Regelfall, jedenfalls bei werthaltigen Zuwendungen, um eine ehebezogene Zuwendung handelt (BGH, FamRZ 1993, 1297, 1298; 1992, 293; 1990, 600; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 25; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; Wever, FamRB 2020, 132, 133).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

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