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   OLG Bremen, 30.03.2022 - 5 WF 4/22   

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https://dejure.org/2022,11867
OLG Bremen, 30.03.2022 - 5 WF 4/22 (https://dejure.org/2022,11867)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.03.2022 - 5 WF 4/22 (https://dejure.org/2022,11867)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. März 2022 - 5 WF 4/22 (https://dejure.org/2022,11867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 1360a Abs. 4, 1361 Abs. 4 S. 4; FamFG § 113 Abs. 1; ZPO §§ 114 Abs. 1 S. 1, 115 Abs. 2
    Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4 S. 1
    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe; Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss; Subsidiarität von Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3090
  • MDR 2022, 984
  • FamRZ 2022, 1362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Auszug aus OLG Bremen, 30.03.2022 - 5 WF 4/22
    Unabhängig davon aber verkennt dieses Vorbringen der Antragstellerin, dass sich - worauf Schürmann (FamRZ 2020, 1233, 1243) zutreffend hinweist - nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2020, 21) der Halbteilungsgrundsatz allein auf das für Konsumzwecke verfügbare "unterhaltsrelevante" Einkommen bezieht und dieses sich durch konkrete Bedarfspositionen vermindert.
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 3 WF 114/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Bremen, 30.03.2022 - 5 WF 4/22
    Zwar trifft es zu, dass nach wohl überwiegender Meinung ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss neben der Zahlung von Trennungsunterhalt nur bejaht wird, wenn dadurch der Halbteilungsgrundsatz nicht verletzt werde, was nur dann der Fall sei, wenn der Unterhaltspflichtige über nicht prägende Einkünfte, über ein hohes Vermögen oder über ein so hohes Einkommen verfügt, dass der Bedarf konkret und nicht - wie im vorliegenden Fall - nach Quote zu bemessen ist; bei der Geltendmachung vom Quotenunterhalt entspricht nach dieser Auffassung der Vorschussanspruch regelmäßig nicht der Billigkeit im Sinne des § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 992; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 1279; OLG Hamm, FamRB 2012, 182; Dürbeck, MDR 2020, 462, 463; Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 6 Rn. 31; Johannsen/Henrich/Althammer/Hammermann, Familienrecht, 7. Aufl., § 1361 BGB Rn. 55; Niepmann/Seiler, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 14. Aufl., Rn. 436; MünchKommBGB/Weber- Monecke, 8. Aufl., § 1360a Rn. 24; MünchKommBGB/Maurer, 8. Aufl., § 1578 Rn. 371; Ehinger, in: Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rn. 5.278).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2015 - 16 WF 59/15
    Auszug aus OLG Bremen, 30.03.2022 - 5 WF 4/22
    Zwar trifft es zu, dass nach wohl überwiegender Meinung ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss neben der Zahlung von Trennungsunterhalt nur bejaht wird, wenn dadurch der Halbteilungsgrundsatz nicht verletzt werde, was nur dann der Fall sei, wenn der Unterhaltspflichtige über nicht prägende Einkünfte, über ein hohes Vermögen oder über ein so hohes Einkommen verfügt, dass der Bedarf konkret und nicht - wie im vorliegenden Fall - nach Quote zu bemessen ist; bei der Geltendmachung vom Quotenunterhalt entspricht nach dieser Auffassung der Vorschussanspruch regelmäßig nicht der Billigkeit im Sinne des § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 992; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 1279; OLG Hamm, FamRB 2012, 182; Dürbeck, MDR 2020, 462, 463; Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 6 Rn. 31; Johannsen/Henrich/Althammer/Hammermann, Familienrecht, 7. Aufl., § 1361 BGB Rn. 55; Niepmann/Seiler, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 14. Aufl., Rn. 436; MünchKommBGB/Weber- Monecke, 8. Aufl., § 1360a Rn. 24; MünchKommBGB/Maurer, 8. Aufl., § 1578 Rn. 371; Ehinger, in: Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rn. 5.278).
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