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   OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23   

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OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23 (https://dejure.org/2023,11037)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2023 - 21 WF 43/23 (https://dejure.org/2023,11037)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 21 WF 43/23 (https://dejure.org/2023,11037)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    UVG § 7; UVG § 7a; BGB § 1603
    Unterhaltsvorschussleistungen; Unterhaltsregress; schuldnerschützende Wirkung; gesteigerte Erwerbsobliegenheit fiktive Einkünfte; fiktive Nebentätigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezug von Bürgergeld durch Unterhaltspflichtigen steht gerichtlicher Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch Unterhaltsvorschusskasse nicht entgegen - § 7a UVG regelt lediglich Unmöglichkeit der Vollstreckung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.11.2020 - 1 BvR 697/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung zur Zahlung von

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Gleichwohl darf auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit vom Unterhaltspflichtigen nichts Unmögliches verlangt werden, sodass im Einzelfall zu prüfen ist, ob dieser den beanspruchten Unterhalt zahlen kann oder dessen finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt (BVerfG FamRZ 2021, 274 [Rn. 13]).

    Daher sind die Gerichte im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung gehalten, ein zugrunde gelegtes fiktives Einkommen ausgehend von den vorgetragenen Umständen realitätsgerecht festzustellen und zu begründen (BVerfG FamRZ 2021, 274 [Rn. 15]).

    Aus diesem Grund obliegt es den Fachgerichten auch, ihre Entscheidungsgrundlagen bei der Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt auf fiktiver Basis offenzulegen und somit deren Überprüfung zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2021, 274 [Rn. 16]).

  • OLG Hamm, 02.02.2023 - 11 UF 46/22

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem im

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Die Regelung des § 7a UVG steht dem nicht entgegen, weil sich insbesondere aus der Gesetzesbegründung ergibt, dass übergegangene Ansprüche nicht im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt werden sollen (a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 2023, 197 ; OLG Hamm NZFam 2023, 469).

    Beim Bundesgerichtshof sind derzeit zwei Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig (XII ZB 77/23 [zu OLG Hamm vom 2. Februar 2023 - 11 UF 46/22] sowie XII ZB 190/22 [zu OLG Düsseldorf vom 7. April 2022 - 3 UF 142/21 , FamRZ 2023, 197]).

  • BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der vom Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Dies gilt allerdings nur, wenn sich in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des zuverlässig voraussehbaren Umstands nicht weitere, noch nicht zuverlässig voraussehbare, den Unterhaltsanspruch tragende Umstände ändern können (s. Anmerkung Graba zu BGH NJW 2022, 1386, 1389; vgl. auch BGH FamRZ 1986, 886 ).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Zu den als Nebenforderung geltend gemachten Verzugszinsansprüchen wird betreffend die insoweit für die Zeit nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten Ansprüche zu beachten sein, dass die Zuerkennung künftiger Verzugszinsen auf noch nicht fällige Unterhaltsraten nur unter den Voraussetzungen des § 259 ZPO bei der Besorgnis in Betracht kommt, dass sich der Unterhaltsverpflichtete der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BGH FamRZ 2008, 1428 ).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Dies gilt allerdings nur, wenn sich in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des zuverlässig voraussehbaren Umstands nicht weitere, noch nicht zuverlässig voraussehbare, den Unterhaltsanspruch tragende Umstände ändern können (s. Anmerkung Graba zu BGH NJW 2022, 1386, 1389; vgl. auch BGH FamRZ 1986, 886 ).
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041 [Rn. 29 ff.] m.w.N.; FamRZ 2014, 923 [Rn. 18]; FamRZ 2017, 109 ff. ; 2022, 180 ), die auch verfassungsrechtlich gebilligt wird (BVerfG FamRZ 2008, 1145 ; 2014, 1977 ; JAmt 2012, 417), sind Eltern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sog. gesteigerte Unterhaltspflicht).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041 [Rn. 29 ff.] m.w.N.; FamRZ 2014, 923 [Rn. 18]; FamRZ 2017, 109 ff. ; 2022, 180 ), die auch verfassungsrechtlich gebilligt wird (BVerfG FamRZ 2008, 1145 ; 2014, 1977 ; JAmt 2012, 417), sind Eltern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sog. gesteigerte Unterhaltspflicht).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15

    Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041 [Rn. 29 ff.] m.w.N.; FamRZ 2014, 923 [Rn. 18]; FamRZ 2017, 109 ff. ; 2022, 180 ), die auch verfassungsrechtlich gebilligt wird (BVerfG FamRZ 2008, 1145 ; 2014, 1977 ; JAmt 2012, 417), sind Eltern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sog. gesteigerte Unterhaltspflicht).
  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Im absoluten Mangelfall sind die Ansprüche der Unterhaltsberechtigten bei Gleichrang i.S.d. § 1609 BGB anteilig zu kürzen (BGH FamRZ 2012, 281 [Rn. 35]).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 123/21

    Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041 [Rn. 29 ff.] m.w.N.; FamRZ 2014, 923 [Rn. 18]; FamRZ 2017, 109 ff. ; 2022, 180 ), die auch verfassungsrechtlich gebilligt wird (BVerfG FamRZ 2008, 1145 ; 2014, 1977 ; JAmt 2012, 417), sind Eltern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sog. gesteigerte Unterhaltspflicht).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 190/22

    Untersagung der gerichtlichen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den

  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 580/18

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei konkurrierenden gleichrangigen

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 6 UF 96/18

    Abänderung eines Vergleichs über Kindesunterhalt

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 3 UF 142/21

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsvorschussansprüchen

  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 190/22

    Untersagung der gerichtlichen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den

    Nach einer Meinung beschränkt sich der Begriff auf die Zwangsvollstreckung (OLG Celle Beschluss vom 11. Mai 2023 - 21 WF 43/23 - juris; Schürmann FamRZ 2017, 1380, 1383; BeckOK Sozialrecht/Engel-Boland [Stand: 1. März 2023] § 7 a UVG Rn. 16 ff.; Birnstengel JAmt 2017, 330, 332; Benner NZFam 2022, 850 mwN).
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