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   OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12   

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OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12 (https://dejure.org/2013,5911)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2013 - 32 Ss 125/12 (https://dejure.org/2013,5911)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2013 - 32 Ss 125/12 (https://dejure.org/2013,5911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 111 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 Abs. 1 StGB; § 316b Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 111 Abs. 1; StGB § 316b Abs. 1 Nr. 1
    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Der öffentliche Aufruf zum Schottern ist strafbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der öffentliche Aufruf zum Schottern ist strafbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der öffentliche Aufruf zum Schottern ist strafbar

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Aufruf zum Schottern ist strafbar

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der öffentliche Aufruf, den Castor-Transport durch Entfernung von Gleis-Schotter zu stören ("Schottern"), ist strafbar / Keine geschützte Meinungsäußerung mehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das "Schottern" als öffentlicher Aufruf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Proteste gegen Castortransport - Unterzeichnen einer Schotter-Unterstützerliste ist strafbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbare Unterstützerliste für Aufruf zum "Castorschottern"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der öffentliche Aufruf zum "Schottern" ist strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Öffentlicher Aufruf zum "Schottern" auf Internet-Seite ist strafbar

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Aufruf zum "Schottern” ist strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Öffentlicher Aufruf zum "Schottern" auf Internet-Seite ist strafbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Castor-Transport: Öffentlicher Aufruf zum "Schottern" ist strafbar - Aufruf zum Schottern ist als öffentliche Aufforderung zu Strafftaten anzusehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 720
  • MMR 2013, 548 (Ls.)
  • MMR 2013, 8
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    aa) Unter einer Aufforderung i. S. des § 111 Abs. 1 StGB ist jede - auch konkludente - Kundgebung zu verstehen, die erkennbar darauf abzielt, die Aufgeforderten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren (vgl. hierzu RGSt 4, 106, 108; BGHSt 32, 310, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389 ff.; Bosch in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 111 Rdnr. 6; LK-Rosenau, StGB, 12. Aufl., § 111 Rdnr. 17; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 111 Rdnr. 2 a ff.).

    Ausreichend ist auch nicht die bloße Befürwortung von Straftaten, vielmehr ist eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Einwirkung auf Andere mit dem Ziel erforderlich, in diesen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; BGHSt 32, 310 f.).

    Der BGH hat in langjährig gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; 32, 310 f.) immer wieder betont, dass die Äußerung, eine Straftat sei begrüßenswert, erwünscht, notwendig oder unvermeidbar, ohne eine Verknüpfung mit einer deutlichen, unmittelbaren Motivierung und einem appellativ-imperativen Erklärungscharakter zur Begehung einer zeitlich und örtlich bestimmten Straftat lediglich eine Befürwortung von Straftaten ist, die den Tatbestand des § 111 StGB nicht erfüllt (vgl. auch LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 19).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Bei der Auslegung ist der Inhalt der Erklärung vor dem Hintergrund des gesamten Kontextes, in dem sie steht, mit zu berücksichtigen, namentlich kommt es auf das gesellschaftliche, soziale und politische Geschehen an (vgl. BVerfGE 93, 266, 297).

    Die grundrechtlichen Garantien des Art. 5 GG haben vielmehr auf Tatbestandsebene ihre Berücksichtigung bei der verfassungskonformen Auslegung der Tatbestandsmerkmale und insbesondere des Merkmals der Aufforderung zu finden (vgl. BVerfGE 7, 198, 210 ff.; BVerfGE 93, 266, 297; Bosch in MüKo-StGB § 111 Rdnr. 29; LK-Rosenau § 111 Rdnr. 68).

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Ausreichend ist auch nicht die bloße Befürwortung von Straftaten, vielmehr ist eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Einwirkung auf Andere mit dem Ziel erforderlich, in diesen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; BGHSt 32, 310 f.).

    Der BGH hat in langjährig gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; 32, 310 f.) immer wieder betont, dass die Äußerung, eine Straftat sei begrüßenswert, erwünscht, notwendig oder unvermeidbar, ohne eine Verknüpfung mit einer deutlichen, unmittelbaren Motivierung und einem appellativ-imperativen Erklärungscharakter zur Begehung einer zeitlich und örtlich bestimmten Straftat lediglich eine Befürwortung von Straftaten ist, die den Tatbestand des § 111 StGB nicht erfüllt (vgl. auch LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 19).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Die grundrechtlichen Garantien des Art. 5 GG haben vielmehr auf Tatbestandsebene ihre Berücksichtigung bei der verfassungskonformen Auslegung der Tatbestandsmerkmale und insbesondere des Merkmals der Aufforderung zu finden (vgl. BVerfGE 7, 198, 210 ff.; BVerfGE 93, 266, 297; Bosch in MüKo-StGB § 111 Rdnr. 29; LK-Rosenau § 111 Rdnr. 68).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Die Erklärung erfüllt überdies das Erfordernis, eine unbestimmte Vielzahl von Personen unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Taten zu motivieren (vgl. hierzu OLG Stuttgart NStZ 2008, 36 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; Bosch in MK-StGB, § 111 Rdnr. 6; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 18).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Abzustellen ist vielmehr darauf, wie die Erklärung von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird (vgl. BGH NJW 2000, 3421 ff.).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Eine Aufforderung nach § 111 StGB ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn der Täter unmissverständlich erkennen lässt, dass er sich die fremde Äußerung zu eigen macht (vgl. BGHSt 36, 363 f.; BayObLG NJW 1998, 1087 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f.; Fischer § 111 Rdnr. 2 a; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl. § 111 Rdnr. 3; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 26).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Die angesonnene Entfernung von Gleisschotter aus dem Gleisbett, bis dieses unterhöhlt und für den Castor-Transportzug unbefahrbar ist, stellt eine rechtswidrige Tat im Sinne einer Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (OLG Celle, Urteil vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - BVerfG Nds.Rpfl. 2006, 58 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 3 Ss 317/02

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes der öffentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Eine Aufforderung nach § 111 StGB ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn der Täter unmissverständlich erkennen lässt, dass er sich die fremde Äußerung zu eigen macht (vgl. BGHSt 36, 363 f.; BayObLG NJW 1998, 1087 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f.; Fischer § 111 Rdnr. 2 a; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl. § 111 Rdnr. 3; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 26).
  • BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97

    Anleitung zur Herstellung von Molotow-Cocktails durch Verbreitung von Texten

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
    Eine Aufforderung nach § 111 StGB ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn der Täter unmissverständlich erkennen lässt, dass er sich die fremde Äußerung zu eigen macht (vgl. BGHSt 36, 363 f.; BayObLG NJW 1998, 1087 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f.; Fischer § 111 Rdnr. 2 a; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl. § 111 Rdnr. 3; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 26).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92

    Aufforderung; Straftat; Wehrdienst; Verweigerung; Desertieren

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert

  • LG Dortmund, 14.10.1997 - Ns 70 Js 90/96
  • BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
  • LG Mainz, 13.08.1999 - 1 Qs 151/99
  • RG, 19.04.1881 - 744/81

    1. Schließt Art. 9 der preuß. Verf.-Urk. vom 31. Januar 1850 (G.S. S. 17) den

  • RG, 31.05.1929 - I 290/29

    1. Ist § 1 der VO. des Reichspräsidenten vom 15. September 1923 (RGBl. I S. 879)

  • RG, 01.11.1913 - IV 683/13

    1. Kann in dem Herausgeben von Renntips ein Auffordern zum Abschluß von

  • OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13

    Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14.03.2013 - 32 Ss 125/12 (NJW-Spezial 2013, 281) - ausgesprochen, dass die Schwelle von der Meinungsäußerung oder der bloßen Befürwortung von Straftaten zur strafrechtlich relevanten Aufforderung überschritten ist, wenn der Aufruf für einen unvoreingenommenen Dritten durch seine detaillierte Beschreibung der angesonnenen Handlung als ernst gemeinter Appell zu verstehen ist, an einem bestimmten Tattag und an einem bereits festgelegten Tatort die in dem Aufruf näher bezeichnete strafbare Handlung zu begehen.
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