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   OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21   

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https://dejure.org/2022,38681
OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21 (https://dejure.org/2022,38681)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.08.2022 - 3 U 191/21 (https://dejure.org/2022,38681)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. August 2022 - 3 U 191/21 (https://dejure.org/2022,38681)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Autorisierung von Überweisungen; Missbrauch der Vertretungsmacht; Bankrecht; Unwirksamkeit der Autorisierung von Überweisungen wegen des Missbrauchs der Vertretungsmacht (hier verneint); Zur (hier fehlenden) Unwirksamkeit der Autorisierung von Überweisungen wegen des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist, wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht oder wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss ( BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07 - juris, Rn. 14).

    (3) Im Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07 ging es um ein Konto einer Gesellschaft, auf welches Anleger Geld einzahlten, das dann von der Gesellschaft angelegt werden sollte.

    Aus diesen Vergleichsfällen geht nochmals deutlich hervor, dass objektive Evidenz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs massive Verdachtsmomente voraussetzt, die aus Sicht der Bank ohne nähere Prüfung den Verdacht einer Untreue nahelegen ( BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07 - juris, Rn. 16, Hervorhebung durch den Senat).

    Insbesondere ergeben sich solche nicht aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Geldwäschegesetz, da dessen Normen keine drittschützenden Wirkungen entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 a.a.O. Rn. 50 ff.).

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    Zahler ist der verfügungsberechtigte Kontoinhaber oder ein bei Zulässigkeit der Vertretung mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestatteter Dritter (Sprau in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 675j Rn. 2; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 W 40/13 - juris, Rn. 9), dem ggf. - im Falle der Verwendung eines Zahlungsinstruments - ein eigenes personalisiertes Zahlungsinstrument einschließlich gesonderter personalisierter Sicherheitsmerkmale zugewiesen worden ist (BGH, a.a.O.; Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14 - beck-online, Rn. 58 f.).

    Ob die für die Autorisierung des Zahlungsvorgangs erforderliche Erklärung des Zahlers als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (so die überwiegende Ansicht, der sich auch das Landgericht angeschlossen hat, Seite 11 f. LGU; vgl. Jungmann in: MüKo-BGB, 8. Aufl. 2020, § 675j Rn. 12; Köndgen in: BeckOGK-BGB, Stand 1. April 2022, § 675j Rn. 13) oder als rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Köbrich, VuR 2015, 9, 11; wohl auch Sprau in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 675j Rn. 3) anzusehen ist, kann im Ergebnis dahinstehen, weil in beiden Fällen die Vorschriften über die Stellvertretung gemäß §§ 164 ff. BGB - direkt oder entsprechend - anwendbar sind (Ellenberger in: Grüneberg, a.a.O., Einf v § 164 Rn. 3 und Sprau in: Grüneberg, a.a.O., § 675j Rn. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14 - beck-online, Rn. 58 f.).

    Soweit die Überweisungen durch den Geschäftsführer im Wege des Online-Bankings, also unter Verwendung eines Zahlungsinstruments im Sinne des § 675j Abs. 1 Satz 4 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14 - beck-online, Rn. 14), ausgeführt wurden, verfügte er aufgrund der Vereinbarung Anlage B 8 über das für eine wirksame Autorisierung erforderliche personalisierte Zahlungsinstrument einschließlich gesonderter personalisierter Sicherheitsmerkmale.

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    aa) Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der Vollmacht hat grundsätzlich der Vertretene zu tragen ( BGH, Urteil vom 29. Juni 1999 - XI ZR 277/98 - juris, Rn. 12).

    Die objektive Evidenz ist insbesondere dann gegeben, wenn sich nach den gegebenen Umständen die Notwendigkeit einer Rückfrage des Geschäftsgegners bei dem Vertretenen geradezu aufdrängt ( BGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - IX ZR 238/15 - juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 29. Juni 1999, a.a.O. - juris, Rn. 12).

    (2) In dem dem Urteil vom 29. Juni 1999 - XI ZR 277/98 - zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die Klägerin ein bestehendes Sparguthaben auf ein Konto der Beklagten übertragen und dieses durch ein aufgenommenes Darlehen aufgestockt.

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    Eine Warnpflicht besteht, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (BGH, a.a.O., - juris, Rn. 16; Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11 - juris, Rn. 32).

    Überweisungen ins Ausland, auch wenn es sich (wie hier allerdings nur teilweise) um "glatte" Beträge handelt, geben ohne weitere besondere Umstände keinen Anlass, den Verdacht einer Straftat zu schöpfen ( BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11 - juris, Rn. 34).

  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 212/19

    Bereicherungsanspruch des Zuwendenden bei einem Darlehen

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    In einem solchen Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht kann der Geschäftsgegner aus dem formal durch die Vertretungsmacht gedeckten Geschäft keine vertraglichen Rechte oder Einwendungen herleiten ( BGH, Urteil vom 29. Oktober 2020 - IX ZR 212/19 - juris, Rn. 9).

    Für die fehlende Autorisierung im Rahmen des Erstattungsverlangens und damit auch für den evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht ist der Zahler - hier die Klägerin - darlegungs- und beweisbelastet (Sprau in: Grüneberg, a.a.O., § 675u Rn. 8, vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Oktober 2020 - IX ZR 212/19 - beck-online, Rn. 11).

  • BGH, 16.07.2019 - XI ZR 426/18

    Ausgehen von der Einräumung eines neuen Kapitalnutzungsrechts im Zuge einer

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    Diese vom Landgericht wegen der Zuerkennung der Hauptanträge nicht beschiedenen Hilfsanträge fallen aufgrund der Einlegung des Rechtsmittels durch die Beklagte auch in der Berufungsinstanz an (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - XI ZR 426/18 - juris, Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05

    Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    In der Folge kam es insgesamt 95 Mal zur Barabhebung von vier- bis fünfstelligen Beträgen, dies zum Teil bis zu fünfmal am Tag (vgl. Urteil der Vorinstanz, OLG Düsseldorf, vom 12. Januar 2007 - I-16 U 3/05 - juris, Rn. 5).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    Notwendig ist dabei eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs ( BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 19. April 1994 - XI ZR 18/93 - juris, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - XI ZR 239/93 - juris, Rn. 14).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    Notwendig ist dabei eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs ( BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 19. April 1994 - XI ZR 18/93 - juris, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - XI ZR 239/93 - juris, Rn. 14).
  • BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19

    Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines

    Auszug aus OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
    a) Ein Zahlungsvorgang ist gemäß § 675j Abs. 1 BGB autorisiert und dem Zahler gegenüber wirksam, wenn dieser dem Zahlungsvorgang zugestimmt hat ( BGH, Urteil vom 17. November 2020 - XI ZR 294/19 - beck-online, Rn. 13).
  • BGH, 11.05.2017 - IX ZR 238/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Auskehrung einer für den Mandanten eingezogenen Forderung

  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 74/14

    Kreditfinanzierter Erwerb eines Appartements: Missbrauch der Vertretungsmacht

  • OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13

    Girovertrag: Ablehnung der Durchführung von Überweisungsaufträgen bei Verdacht

  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 70/74

    Schadensersatzpflicht einer Bank bei schuldhafter Verletzung einer sich aus der

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZR 101/07

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bzgl. einer Anwendbarkeit der

  • LG Frankenthal, 11.08.2020 - 6 O 213/19

    Verletzung der Marke "Astrosophie": Voraussetzungen einer erlaubten Drittnutzung

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