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   OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21   

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OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21 (https://dejure.org/2022,19967)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2022 - 21 UF 147/21 (https://dejure.org/2022,19967)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 21 UF 147/21 (https://dejure.org/2022,19967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 VersAusglG; §§ 58 ff. FamFG; § 2 VersAusglG
    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Private Rentenversicherung eines Ehegatten als auszugleichendes Anrecht; Dispositionsbefugnis über ein Bezugsrecht; Rentenbeginn für den Versicherungsnehmer nach dessen Regelaltersgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10
    Interne Teilung eines Anrechts aus einer Lebensversicherung auf das Leben des anderen Ehegatten

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 10
    Interne Teilung eines Anrechts aus einer Lebensversicherung auf das Leben des anderen Ehegatten

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Interne Teilung eines Anrechts aus einer Lebensversicherung auf das Leben des anderen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05

    Abgrenzung von Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Der vom Gesetz geforderte Altersbezug setzt vielmehr voraus, dass die Versorgung nicht nur "auch", sondern speziell für das Alter bestimmt ist (BGH FamRZ 2007, 889, Rn. 13).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Rentenbeginn erst in einem deutlich früheren (vgl. BGH FamRZ 2007, 889: jedenfalls mit dem 43. Lebensjahr) oder deutlich späteren Alter des Versicherungsnehmers eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16, und OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 839, Rn. 14: jeweils jedenfalls mit ca. dem 100. Lebensjahr).

  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16

    Kinderrentenversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Rentenbeginn erst in einem deutlich früheren (vgl. BGH FamRZ 2007, 889: jedenfalls mit dem 43. Lebensjahr) oder deutlich späteren Alter des Versicherungsnehmers eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16, und OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 839, Rn. 14: jeweils jedenfalls mit ca. dem 100. Lebensjahr).

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen vereinbartem Leistungsbeginn und Regelaltersgrenze, desto weniger lässt sich als Zweckbestimmung eine Altersversorgung annehmen (vgl. Götsche in: jurisPR-FamR 1/2017 Anm. 8 als Anmerkung zu OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16).

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 20 UF 145/20

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer so genannten "Kinderrentenversicherung"

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Hierzu muss die vertraglich vereinbarte Rentenleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Berufslebens gewährt werden und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 839).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Rentenbeginn erst in einem deutlich früheren (vgl. BGH FamRZ 2007, 889: jedenfalls mit dem 43. Lebensjahr) oder deutlich späteren Alter des Versicherungsnehmers eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16, und OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 839, Rn. 14: jeweils jedenfalls mit ca. dem 100. Lebensjahr).

  • OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10

    Einbeziehung einer als Sparvertrag abgeschlossenen privaten

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    So wird vertreten, dass, selbst wenn das Bezugsrecht dem Versicherungsnehmer zusteht und zu einem Zeitpunkt einsetzen soll, in dem er aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, eine Versorgung dann nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt, wenn sie auf das Leben eines Dritten abgeschlossen wurde (OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 Rn. 19; Siede in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2019, § 2 VersAusglG Rn. 24; Holzwarth in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 2 VersAusglG Rn. 30).

    Begründet wird dies mit dem statistisch - unabhängig von dessen Wahrscheinlichkeit - bestehenden Risiko, dass der Versicherte vor dem Versicherungsnehmer verstirbt und dann lediglich die eingezahlten Beträge zurückgezahlt werden (OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 Rn. 19).

  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 72/16

    Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Solange ein Verfahren bei einem Rechtsmittelgericht anhängig ist, ist dieses zur Berichtigung der vorinstanzlichen Entscheidung befugt (BGH NZM 2017, 853, Rn. 17).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12

    Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Deshalb sind selbst sicherungsabgetretene Anrechte aus einer Rentenversicherung regelmäßig dem Versicherungsnehmer als Sicherungsgeber zuzurechnen, da nach einer Sicherungsabtretung der Versicherungsnehmer das Recht behält, das bei ihm selbst oder einem Dritten verbliebene nachrangige Bezugsrecht auf einen anderen zu übertragen (BGH FamRZ 2013, 1715 Rn. 9).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Selbst wenn dieses einem anderen übertragen ist, verbleibt Berechtigter aus dem Anrecht der Versicherungsnehmer, solange die Übertragung widerruflich erfolgt ist (BGH FamRZ 1992, 411 Rn. 8; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 489 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2000 - 10 UF 221/98

    Zur Einbeziehung von Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht in den

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Selbst wenn dieses einem anderen übertragen ist, verbleibt Berechtigter aus dem Anrecht der Versicherungsnehmer, solange die Übertragung widerruflich erfolgt ist (BGH FamRZ 1992, 411 Rn. 8; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 489 Rn. 7).
  • OLG Bamberg, 28.12.2020 - 2 UF 112/20

    Private Rentenversicherungen auf das Leben eines Kindes im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21
    Teilweise soll dies nur dann gelten, wenn - anders als vorliegend - die versicherte Person selbst bezugsberechtigt ist (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2021, 456).
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