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   OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16   

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https://dejure.org/2017,27171
OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16 (https://dejure.org/2017,27171)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.07.2017 - 11 U 142/16 (https://dejure.org/2017,27171)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 11 U 142/16 (https://dejure.org/2017,27171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 138 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur objektgerechten Beratung; Anforderungen an den Nachweis der Übergabe des Emissionsprospekts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur objektgerechten Beratung; Anforderungen an den Nachweis der Übergabe des Emissionsprospekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1
    Darlegungsanforderungen an ein Beratungsunternehmen im Hinblick auf ein von einem Anleger unterzeichnetes "Empfangsbekenntnis" im Zivilprozess: Nachweis einer "rechtzeitigen" Übergabe eines Emissionsprospekts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 4 ; BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur objektgerechten Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine ordnungsgemäße Anlageberatung auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann, (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, juris Rn. 32).

    Eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO kommt nicht in Betracht, weil es insoweit bereits an dem diesbezüglich erforderlichen "Anbeweis" (vgl. Zöller/ Greger, ZPO, 31. Aufl., § 448 Rn. 4) fehlt (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, juris Rn. 16).

  • BGH, 23.03.2017 - III ZR 93/16

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen nicht anlegergerechter Beratung:

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    Die Richtigkeit der Ausführungen des Landgerichts ist bestätigt worden durch eine zeitlich nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Versäumnisurteil vom 23. März 2017 - III ZR 93/16, juris Rn. 11 a. E.).

    Diese Erklärung ist nach Inhalt, Form und Aufmachung dergestalt, dass die Beklagte nach Einschätzung des Senats berechtigterweise allein aus dem Umstand der Unterzeichnung dieser Empfangsbestätigung (vgl. zu diesem Kriterium - in einem anderen rechtlichen Kontext - BGH, Versäumnisurteil vom 23. März 2017 - III ZR 93/16, juris Rn. 11 a. E.) den Schluss ziehen und deshalb behaupten durfte, die Kläger hätten tatsächlich zeitlich vor Zeichnung der streitgegenständlichen Anlage den Emissionsprospekt übergeben bekommen und dies auch so rechtzeitig, dass sie dessen Inhalt noch in hinreichender Weise zur Kenntnis nehmen konnten.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    Die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten werden - gerade im Bereich der Aufklärungs- und Beratungspflichten - nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen beraten bzw. aufgeklärt worden sein soll; dem Kläger obliegt sodann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - III ZR 84/10, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 320/04, juris Rn. 15).

    Dies beruht darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die mit dem dem Anleger obliegenden Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten dadurch ausgeglichen werden, dass die andere Partei die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im einzelnen beraten bzw. aufgeklärt worden sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - III ZR 84/10, juris Rn. 17; Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 320/04, juris Rn. 15).

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 84/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des bankexternen Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    Die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten werden - gerade im Bereich der Aufklärungs- und Beratungspflichten - nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen beraten bzw. aufgeklärt worden sein soll; dem Kläger obliegt sodann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - III ZR 84/10, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 320/04, juris Rn. 15).

    Dies beruht darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die mit dem dem Anleger obliegenden Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten dadurch ausgeglichen werden, dass die andere Partei die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im einzelnen beraten bzw. aufgeklärt worden sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - III ZR 84/10, juris Rn. 17; Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 320/04, juris Rn. 15).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine ordnungsgemäße Anlageberatung auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann, (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, juris Rn. 32).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    Die Rüge eines Verstoßes gegen § 139 ZPO ist nur dann in ausreichender Weise erhoben, wenn dargelegt wird, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen worden wäre (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, juris Rn. 12).
  • OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    In Bezug auf Letzteres bedeutet dies, dass er darlegt, dass der Prospekt eine diesbezügliche Risikoaufklärung nicht enthält oder aber, dass er den - eine Aufklärung beinhaltenden - Prospekt nicht oder nicht so rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten hat, dass er dessen Inhalt noch zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. zu der Zeitspanne zwischen Prospektübergabe und Zeichnung etwa Urteil vom 26. Januar 2017 - 11 U 96/16, juris Rn. 39).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZR 365/14

    Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    Ebenso, wie dem Beratungsunternehmen im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, ist auch dem Anleger ein Vortrag "ins Blaue hinein" nicht gestattet (vgl. allgemein zu den Voraussetzungen für die Annahme eines "Ausforschungsbeweises": BGH; Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, juris Rn. 16, 17).
  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2017 - 11 U 142/16
    Hinsichtlich dieser sekundären Darlegungslast entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Beratungsunternehmen das Vorbringen des klägerischen Anlegers zu den Einzelheiten der Prospektübergabe nicht mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO bestreiten darf (vgl. dazu z. B. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 13/16, juris Rn. 27 ff.).
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