Rechtsprechung
OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Anrechnung gegnerischer Zahlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 RVG; § 58 RVG; § 59 RVG; RVG-VV Nr. 2500
Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 9; RVG § 58; RVG § 59; RVG -VV Nr. 2500
Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Einschränkungslose Anrechnung bei der Beratungshilfe
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
§ 58 RVG
Beratungshilfevergütung wird vollständig - ohne Berücksichtigung von § 58 Abs. 2 RVG - auf die PKH-Vergütung angerechnet. § 58 Abs. 1 ist hier eindeutig. - rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)
Anrechnung von Zahlungen des Anspruchgegners auf die RA Vergütung gem. § 58 Abs. 1 RVG
Verfahrensgang
- LG Hannover, 04.11.2010 - 54 T 44/10
- OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 8
- NJW-RR 2011, 719
- MDR 2011, 455
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09
Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg…, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09;… vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1). - LG Saarbrücken, 08.04.2009 - 5 T 172/09
Beratungshilfe und Erstattungen des Gegners
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg…, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09;… vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1). - OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08
Beratungshilfe: Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09;… vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
- LG Detmold, 07.07.2011 - 3 T 5/11
Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG sind auf die …
Der Wortlaut des § 58 Abs. 1 RVG ist insoweit eindeutig (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2009 - 5 W 148/09 - OLG Celle, NJW-RR 2011, Seite 719). - OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11
Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners
Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.). - AG Halle/Saale, 09.03.2011 - 103 II 8727/06
Beratungshilfe: Anrechnung der vom Gegner zu ersetzenden Kosten auf die aus der …
Auch das OLG Celle hat mit Beschluss vom 29. Dezember 2010 ( Az. 2 W 383/10, zitiert nach juris) zu Recht betont, dass angesichts des eindeutigen Wortlautes des von § 58 Abs. 1 RVG eine Anrechnung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt vom zahlungspflichtigen Gegner erhalten hat, ohne Einschränkungen erfolgt und dass auch eine analoge Anwendung von § 58 Abs. 2 RVG oder § 59 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 RVG nicht in Betracht kommt.