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   OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14   

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https://dejure.org/2014,78963
OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14 (https://dejure.org/2014,78963)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.2014 - 16 U 90/14 (https://dejure.org/2014,78963)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 16 U 90/14 (https://dejure.org/2014,78963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - Erwerb einer noch zu modernisierenden Altbauwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag! (IBR 2018, 146)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 198/02

    Rechtsstellung des Bestellers bei Angebot einer Minderung im Rahmen gescheiterter

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
    Zum Schutz des Bestellers ist es danach vielmehr notwendig und gerecht, dem Unternehmer, der sich weigert, vorhandene Restmängel seiner Bauleistung zu beseitigen, nicht die Möglichkeit zu eröffnen, trotz weiterhin vorhandener Mängel die Fertigstellungsrate einzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 198/02).

    Zwar können im Einzelfall besondere Umstände unter Berücksichtigung von Treu und Glauben gegen die Gleichsetzung der "Fertigstellung der Renovierung" mit deren vollständiger Mangelfreiheit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 198/02).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
    Grundlage für die Erledigung der Hauptsache ist der Eintritt einer Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage (BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 268/02).
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09

    Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH tritt die an die "vollständige Fertigstellung" geknüpfte Fälligkeit einer Rate nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MaBV allerdings grundsätzlich solange nicht ein, wie Mängel feststellbar sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 27.10.2011 - VII ZR 84/09).
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
    Eine so verstandene Vereinbarung wäre deshalb gemäß § 12 MaBV nichtig (zu den Rechtsfolgen vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
    Nachdem die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde vom 15. Juni 2012 hinsichtlich der Kaufpreiszahlung beendet ist, fehlt für die von den Klägern erhobene Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO - mit der nur die Zwangsvollstreckung aus einem Titel - nicht dessen Wirksamkeit, keine Verfahrensfehler bei der Klauselerteilung oder der Zwangsvollstreckung - angegriffen werden kann, das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1988 - II ZR 362/87).
  • BGH, 08.01.1987 - IX ZR 66/85

    Recht des Grundstücksgläubigers in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
    Soweit die Kläger mit der Berufung nicht nur den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, sondern die Klage zudem einerseits auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und andererseits auf Rückzahlung des von ihnen hinterlegten und an die Beklagte ausgekehrten Betrages umgestellt haben, liegt darin eine nach §§ 264 Nr. 2 bzw. Nr. 3, 523 ZPO zulässige Klageänderung (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1987 - IX ZR 66/85).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21

    Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit

    Erst recht sind die betreffenden vertraglich übernommenen Leistungspflichten der Beklagten nach alledem nicht nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar, so dass die Beklagte keineswegs auch für die vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts haften muss (vgl. BGH BeckRS 2016, 13172; BGH NJW 2006, 214 Rn 11; BGH NZBau 2005, 216; OLG Celle IBRRS 2017, 3925: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - VII ZR 315/14).
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