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https://dejure.org/gesetze/MaBV/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ MaBV (https://dejure.org/gesetze/MaBV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ MaBV
__paste_bez__ __paste_norm__ Makler- und Bauträgerverordnung (https://dejure.org/gesetze/MaBV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Makler- und Bauträgerverordnung
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Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 12
Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen

Der Gewerbetreibende darf seine Verpflichtungen nach den §§ 2 bis 8 sowie die nach § 2 Abs. 1 zu sichernden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers durch vertragliche Vereinbarung weder ausschließen noch beschränken.

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Rechtsprechung zu § 12 MaBV

93 Entscheidungen zu § 12 MaBV in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 12 MaBV verweisen folgende Vorschriften:

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