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__paste_bez____paste_norm__ MaBV (https://dejure.org/gesetze/MaBV/__paste_norm__.html)
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__paste_bez____paste_norm__ Makler- und Bauträgerverordnung (https://dejure.org/gesetze/MaBV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Makler- und Bauträgerverordnung
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Textdarstellung

  

§ 19
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

(1) 1Üben Gewerbetreibende von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aus im Geltungsbereich der Gewerbeordnung vorübergehend selbständig eine Tätigkeit

1. nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 der Gewerbeordnung aus, sind die §§ 8 bis 11, 14 bis 17, 18 Absatz 1 Nummer 6 bis 13, jeweils auch in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3,
2. nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung aus, sind die §§ 9, 11, 15 bis 15b, 18 Absatz 1 Nummer 6, 8, 11, 11a, jeweils auch in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3

insoweit nicht anwendbar. 2§ 4 Absatz 2 der Gewerbeordnung gilt entsprechend.

(2) In den Fällen

1. des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 der Gewerbeordnung sind die §§ 2, 4 bis 8, 10 bis 18 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 7 bis 13, jeweils auch in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3,
2. des § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sind die §§ 9, 11, 15 bis 15b, 18 Absatz 1 Nummer 6, 8, 11, 11a, jeweils auch in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3

auch anzuwenden, wenn der im Inland niedergelassene Gewerbetreibende die Dienstleistungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch nimmt und dort vorübergehend selbständig tätig wird.

Vorschrift neugefaßt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 09.05.2018 (BGBl. I S. 550), in Kraft getreten am 01.08.2018 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.08.2018
Änderung
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Änderung
Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung09.05.2018BGBl. I S. 550
01.01.2013
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung02.05.2012BGBl. I S. 1006
18.03.2010
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie09.03.2010BGBl. I S. 264

Querverweise

Auf § 19 MaBV verweisen folgende Vorschriften:

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