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   OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18   

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OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18 (https://dejure.org/2019,33320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.10.2019 - 12 U 10/18 (https://dejure.org/2019,33320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 12 U 10/18 (https://dejure.org/2019,33320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 134, 307 Abs. 1 u. 2 Nr. 1, 309 Nr. 2 u. 3, 632a Abs. 2 a. F., 640, 641, 817 S. 1, 823 Abs. 2; MaBV § 3 Abs. 2
    Keine vollständige Fertigstellung aufgrund mangelhafter Bauleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Wesentliche Mängel: Fertigstellungsrate kann zurückverlangt werden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung der Fertigstellungsrate beim Bauträgerkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauträgervertrag - Risiken bei der Schlusszahlung

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftseigentum nicht abnahmereif: Bauträger muss Fertigstellungsrate zurückzahlen! (IBR 2020, 22)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine freiwillige Zahlung vor Fälligkeit! (IBR 2019, 1188)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungssicherheit ist einklagbar! (IBR 2019, 1186)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2021, 52
  • NZBau 2020, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    Eine dagegen verstoßende Abschlagszahlungsvereinbarung ist insgesamt iSv § 134 BGB nichtig (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2007 -VII ZR 268/05; BGH, Urteil v. 22.12.2000 NJW 2001, 818).

    (1) Die MaBV enthält zwar in erster Linie kein Vertragsrecht; sie ist Gewerberecht (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05).

    (4) Die Regelung des § 8 Ziffer 5 des Kaufvertrages ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund des Verstoßes gegen §§ 3 Abs. 2, 7 MaBV gem. § 12 MaBV gemäß § 134 BGB nichtig; die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt unberührt (vgl. BGH, Urteil v. 22.12.2000 - VII ZR 310/99; BGH, Urteil v. 22.03.3007 - VII ZR 268/05; ebenso Pause, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdnr. 376; Marcks, MaBV, 7. Aufl., § 3 Rdnr. 27).

    Ein Rückgriff auf den Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV oder auf § 632a BGB aF kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil v. 22.12.2000 - VII ZR 310/99; BGH, Urteil v. 22.03.3007 - VII ZR 268/05; ebenso Pause, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdnr. 376; Marcks, MaBV, 7. Aufl. § 3 Rdnr. 27).

    Denn es bedarf des Rückforderungsanspruchs nicht, soweit der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers bereits verwirklicht ist (vgl. zu alledem BGH, Urteil v. 22.03.2007 - VII ZR 268/05).

  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    Nach dem ausdrücklichen schriftsätzlichen Parteivorbringen beinhaltet der Feststellungsantrag nicht nur die Klärung der Frage, ob bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht die Abnahmewirkungen aufgrund der Erklärung einer ausdrücklichen Abnahme eingetreten sind, sondern - über den Wortlaut des Antrags hinaus - auch, ob sie deshalb eingetreten sind, weil eine der Abnahme gleichstehende Konstellation zu bejahen ist (vgl. zu einer entsprechenden Auslegung von Parteivortrag: BGH, Urteil v. 09.05.2019 -VII ZR 154/18).

    Die Abnahme begründet zwar kein eigenständiges Rechtsverhältnis; sie führt jedoch zu wesentlichen Änderungen in den Rechtsbeziehungen der Parteien eines Werkvertrags und wirkt damit grundlegend auf das zugrundeliegende Rechtsverhältnis ein (vgl. dazu ausführlich BGH, Urteil v. 09.05.2019 - VII ZR 154/18 m.w.N.).

    Eine solche Gefahr ist im Rahmen einer negativen Feststellungsklage jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich die Beklagte eines Anspruchs gegen die Kläger berühmt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil v. 09.05.2019 - VII ZR 154/18 m.w.N.).

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    Eine dagegen verstoßende Abschlagszahlungsvereinbarung ist insgesamt iSv § 134 BGB nichtig (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2007 -VII ZR 268/05; BGH, Urteil v. 22.12.2000 NJW 2001, 818).

    (4) Die Regelung des § 8 Ziffer 5 des Kaufvertrages ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund des Verstoßes gegen §§ 3 Abs. 2, 7 MaBV gem. § 12 MaBV gemäß § 134 BGB nichtig; die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt unberührt (vgl. BGH, Urteil v. 22.12.2000 - VII ZR 310/99; BGH, Urteil v. 22.03.3007 - VII ZR 268/05; ebenso Pause, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdnr. 376; Marcks, MaBV, 7. Aufl., § 3 Rdnr. 27).

    Ein Rückgriff auf den Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV oder auf § 632a BGB aF kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil v. 22.12.2000 - VII ZR 310/99; BGH, Urteil v. 22.03.3007 - VII ZR 268/05; ebenso Pause, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl., Rdnr. 376; Marcks, MaBV, 7. Aufl. § 3 Rdnr. 27).

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    aa) Die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09).

    aa) Bereits oben unter 1 b) wurde ausgeführt, dass die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden führt, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    aa) Die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09).

    aa) Bereits oben unter 1 b) wurde ausgeführt, dass die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden führt, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09).

  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    § 3 Abs. 2 ist - ebenso wie § 7 - MaBV anerkanntes Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 05.12.2008 - V ZR 144/07).

    Unter 1b) wurde bereits ausgeführt, dass die für die Frage der Rückzahlung der Fertigstellungsrate entscheidenden Vorschriften der § 3 Abs. 2, 7 MaBV anerkannte Schutzgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB sind (vgl. BGH, Urteil v. 05.12.2008 - V ZR 144/07).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    Eine Abnahme indiziert die Fertigstellung (vgl. BGH BauR 2009, 1724).
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09

    Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    Und schließlich hat auch der Bundesgerichtshof dargelegt, dass festgestellte Mängel der "vollständigen Fertigstellung" jedenfalls dann entgegenstehen, wenn der Unternehmer sich - wie hier anzunehmen ist - "besonders hartnäckig" weigert, vorhandene Restmängel zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil v. 27. Oktober 2011 - VII ZR 84/09):.
  • BGH, 08.11.2012 - VII ZR 191/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers: Wirksamkeit einer Klausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    Der Bundesgerichtshof hat zu einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltenen Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt, ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB aF gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ausgeführt (Urteil v. 08.11.2012 - VII ZR 191/12):.
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11

    Gesamte Vergütung vor Ausführung zu zahlen: Klausel unwirksam!

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag unwirksam ist (vgl. zu einer unwirksamen Vorleistungsklausel bei Lieferung und Montage einer Einbauküche: OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.5.2012 - 9 U 74/11 OLG Hamm, NJW-RR 1989, 274; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 307 BGB, Rdnr. 74).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98

    Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung

  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07

    Vollständige Fertigstellung eines Bauwerkes als Fälligkeitsvoraussetzung der

  • BGH, 22.10.2002 - XI ZR 393/01

    Umfang und Sicherungszweck einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 458/02

    Treuwidrigkeit der Berufung des Bürgen auf das Fehlen einer Sicherungsabrede

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 198/02

    Rechtsstellung des Bestellers bei Angebot einer Minderung im Rahmen gescheiterter

  • BGH, 05.04.2005 - XI ZR 294/03

    Sichert Bürgschaft gem. § 7 MaBV Rückgewähranspruch des Erwerbers?

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 145/02

    Umfang des Sicherungszwecks der Bürgschaft

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00

    Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02

    Fälligkeit der Vergütung beim Bauträgervertrag

  • OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92

    Was heißt "Vollständige Fertigstellung"?

  • OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen;

  • OLG Frankfurt, 23.12.2004 - 24 U 85/03

    Bauträgervertrag: Pflicht zur Sicherung der Freistellung von Grundpfandrechten

  • OLG Hamm, 13.09.2001 - 17 U 164/00

    Begriff der vollständigen Fertigstellung in einem Werk (Bau-)Vertrag

  • OLG Dresden, 27.06.1997 - 7 U 860/97

    Auslegung der Freigabeverpflichtung der Globalgrundschuldgläubigerin

  • OLG Hamm, 08.11.1988 - 26 U 113/88

    Sonderfragen zur Vergütung im Baurecht; Abschlagszahlungen; Abschlagszahlungen

  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 12 U 37/97

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträger-GmbH?

  • OLG Köln, 21.01.1992 - 9 U 78/91

    Wann ist der Werklohn des Fensterbauers fällig?

  • OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20

    Bauvertrag ohne Sicherheitenleistung: Anspruch des Verbrauchers auf

    Diese Rechtsprechung zur Makler- und Bauträgerverordnung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 02.10.2019 - 12 U 10/18 - (zit. nach juris) auf einen Bauvertrag übertragen, bei dem ebenfalls eine vertragliche Klausel zur Abschlagszahlung unwirksam war, ohne dass ein Bauträger eingeschaltet war.
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, dass die Abnahmereife (und damit die Beseitigung der wesentlichen Mängel) nicht vorliegen muss (so aber wohl OLG Schleswig NZBau 2020, 376, 379; OLG München, Beschl. v. 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau; OLG Düsseldorf BauR 2003, 93; wohl inzidenter auch BGH NZBau 2012, 34 und NJW 2010, 1284; Karczewski , NZBau 2018, 328).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2022 - 22 U 192/21

    Es gibt sie doch: Mängelrechte vor der Abnahme im BGB-Bauvertrag!

    Der Verwendungsgegner - hier die Beklagten - haben daher einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätte die Beklagte die unwirksame Klausel nicht verwendet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.10.2019 - 12 U 10/18, BeckRS 2019, 29194, beck-Rn. 129).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2022 - 22 U 192/21

    Ansprüche aus einem Bauvertrag Anforderungen an die Abnahme einer Leistung

    Der Verwendungsgegner - hier die Beklagten - haben daher einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätte die Beklagte die unwirksame Klausel nicht verwendet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.10.2019 - 12 U 10/18, BeckRS 2019, 29194, beck-Rn. 129).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2023 - 22 U 100/23

    Welche Angaben gehören in eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung?

    Der Verwendungsgegner - hier der Kläger - hat daher einen Anspruch, so gestellt zu werden, als hätte die Beklagte die unwirksame Klausel nicht verwendet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.10.2019 - 12 U 10/18, BeckRS 2019, 29194, beck-Rn. 129).
  • OLG Oldenburg, 27.10.2022 - 8 U 38/21

    Keine Baugenehmigung, kein Zahlungsanspruch!

    Damit ist eine vollständige Zahlung des Kaufpreises nach der MaBV auch erst dann zulässig, wenn das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 12 U 10/18).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 22 U 262/20

    Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Einbauküche Unwirksamkeit einer Klausel

    Der Verwendungsgegner - hier der Kläger - hat daher einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätte die Beklagte die unwirksame Klausel nicht verwendet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.10.2019 - 12 U 10/18, BeckRS 2019, 29194, beck-Rn. 129).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2021 - 22 U 262/20

    Kein Anspruch auf Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises!

    Der Verwendungsgegner - hier der Kläger - hat daher einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätte die Beklagte die unwirksame Klausel nicht verwendet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.10.2019 - 12 U 10/18, BeckRS 2019, 29194, beck-Rn. 129).
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