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   OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23   

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OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23 (https://dejure.org/2024,7898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2024 - 15 U 43/23 (https://dejure.org/2024,7898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 15 U 43/23 (https://dejure.org/2024,7898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 4b O 2/22
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Nach den auch für patentrechtliche Lizenzverträge geltenden anerkannten Auslegungsgrundsätzen ist Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Vertragsauslegung der von den Parteien gewählte Wortlaut und der darin zum Ausdruck kommende objektiv erklärte Parteiwille (BGH, GRUR 2000, 788 (789) - Gleichstromsteuerschaltung; BGH, GRUR 2005, 845 (846) - Abgasreinigungsvorrichtung; BGH, RNotZ, 2019, 204, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2017, Az.: I-15 U 48/16, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2107, 125973).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (BGH, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung; BGH, GRUR 2003, 173 (175) - Filmauswertungspflicht; BGH, GRUR 2011, 946, Rn. 18 - KD; BGH, NJW-RR 2016, 1032 (1033); OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2021, Az.: I-2 U 16/21, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Nach der sog. Übertragungszwecklehre greift insoweit der Erfahrungssatz, dass der Lizenzgeber im Zweifel nur so viele Befugnisse übertragen möchte, wie der Lizenznehmer zur Ausübung des vertragsbedingten Zwecks benötigt (BGH, GRUR 2000, 788 (789) - Gleichstromsteuerschaltung; Loth/ Hauck, in: BeckOK, PatR, 29. Ed., Stand: 15.07.2023, § 15, Rn. 43a).

    Denn es ist nicht erkennbar, dass diese innere Willensrichtung in dem hier betrachteten Zeitraum der Vertragsverhandlungen nach außen in Erscheinung getreten ist, weshalb sie für die Vertragsauslegung unerheblich ist (BGH, GRUR 2000, 788 (789) - Gleichstromsteuerschaltung).

    Der Grundsatz einer nach beiden Seiten interessengerechten Vertragsauslegung lässt indes die Vertragsautonomie unberührt, die es grundsätzlich den Vertragsschließenden überlässt, wie und wie weitreichend sie sich verpflichten (BGH, GRUR 2000, 788 (789) - Gleichstromsteuerschaltung).

    Vereinbarungen, die dem Interesse einer vertragsschließenden Partei nicht bestmöglich Rechnung tragen, sind danach ohne weiteres möglich (für die Einräumung von Rechten an einem Schutzrecht bzw. einer Schutzrechtsanmeldung durch den Erfinder: BGH, GRUR 2000, 788 (789) - Gleichstromsteuerschaltung), ohne dass daraus ein Verstoß gegen das Gebot einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung folgt.

    Das Auslegungsergebnis verstößt ferner nicht gegen das Gebot, einen Vertrag so auszulegen, dass er keinen widersprüchlich erscheinenden, sondern einen durchführbaren Inhalt hat (zu diesem Gebot grundsätzlich: BGH, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).

  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Wird der Kündigungsgrund hingegen aus Vorgängen hergeleitet, die dem Einfluss des Kündigungsgegners entzogen sind und aus der eigenen Interessensphäre des Kündigenden herrühren, rechtfertigt dies nur in Ausnahmefällen die fristlose Kündigung (BGH, NJW 2013, 2021, Rn. 17).

    Die Abgrenzung der Risikobereiche ergibt sich dabei aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (BGH, NJW 2013, 2021 Rn. 17).

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Bei der interessengerechten Auslegung geht es nicht darum, dem Rechtsgeschäft zu dem Inhalt zu verhelfen, der im Rückblick interessengemäß erscheint (BGH, NJW 1998, 3268 (3269)).

    Maßgeblich ist vielmehr der Einfluss, den das Interesse der Parteien auf den objektiven Erklärungswert ihrer Äußerungen bei deren Abgabe hatte (BGH, NJW 1998, 3268 (3269)).

  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 127/95

    "Tinitus-Masker"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Das gilt auch bei abgeschlossenen Lizenzverträgen, die - wie hier - bereits zur Durchführung gelangt sind (BGH, GRUR 1959, 616 (617) - Metallabsatz; Deichfuß/ Tochtermann, in: Benkard, PatG, Kommentar, 12. Auflage, 2023, § 15, Rn. 165) und zwar auch dann, wenn darin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (GRUR 1992, 112 (113) - "pulp - wash"; BGH, GRUR 1997, 610 (611) - "Tinnitus-Masker").

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (BGH, GRUR 1997, 610 (611) - "Tinnitus-Masker"; BGH, GRUR-RR 2009, 284, Rn. 13 - Nassreiniger; BGH, GRUR 2020, 57, Rn. 49 - Valentins).

  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 184/89

    "pulp-wash"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages wegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Das gilt auch bei abgeschlossenen Lizenzverträgen, die - wie hier - bereits zur Durchführung gelangt sind (BGH, GRUR 1959, 616 (617) - Metallabsatz; Deichfuß/ Tochtermann, in: Benkard, PatG, Kommentar, 12. Auflage, 2023, § 15, Rn. 165) und zwar auch dann, wenn darin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vorgesehen ist (GRUR 1992, 112 (113) - "pulp - wash"; BGH, GRUR 1997, 610 (611) - "Tinnitus-Masker").

    Das Zusammentreffen mehrerer Gründe, von denen jeder für sich die fristlose Kündigung nicht rechtfertigen würde, kann einen wichtigen Grund zur Kündigung bilden (GRUR 1992, 112 (113) - "pulp - wash").

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Ferner sind der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen sowie die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (BGH, GRUR 1998, 561 (563) - "Umsatzlizenz"; BGH, GRUR 2002, 532 (533) - Unikatrahmen; BGH, RNotZ, 2019, 204, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2017, Az.: I-15 U 48/16, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2107, 125973).

    Vor dem Hintergrund dieser Verhandlungshistorie ist die in dem abgeschlossenen Lizenzvertrag enthaltene Gebührenregelung in dem für die Auslegung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (hierzu allg. BGH, GRUR 2000, 866 (868) - Programmfehlerbeseitigung; BGH, GRUR 2002, 532 (533) - Unikatrahmen) Ende Januar 2008 derart zu verstehen, dass eine Lizenzgebühr ausschließlich auf solche Produkte der Beklagten (Vertragsprodukte sowie Teile von Vertragsprodukten) zu entrichten sein sollte, mittels derer die Abnehmer Zahnersatz und/ oder dentale Hilfsteile herstellen.

  • BGH, 02.12.1997 - X ZR 13/96

    "Umsatzlizenz"; Auslegung eines Umsatz-Lizenzvertrages im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Ferner sind der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen sowie die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (BGH, GRUR 1998, 561 (563) - "Umsatzlizenz"; BGH, GRUR 2002, 532 (533) - Unikatrahmen; BGH, RNotZ, 2019, 204, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2017, Az.: I-15 U 48/16, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2107, 125973).

    Auch das nachträgliche Verhalten der Parteien kann, wenn es auch den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr zu beeinflussen geeignet ist, bei der Ermittlung des Vertragsinhalts einen Hinweis auf das von den Parteien tatsächlich Gewollte und deren tatsächliches Verständnis geben (BGH, GRUR 1998, 561 (563) - "Umsatzlizenz"; BGH, NJW-RR 2016, 910, Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 48/16

    Auslegung eines Erfindungsübertragungsvertrages hinsichtlich der Höhe des für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Nach den auch für patentrechtliche Lizenzverträge geltenden anerkannten Auslegungsgrundsätzen ist Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Vertragsauslegung der von den Parteien gewählte Wortlaut und der darin zum Ausdruck kommende objektiv erklärte Parteiwille (BGH, GRUR 2000, 788 (789) - Gleichstromsteuerschaltung; BGH, GRUR 2005, 845 (846) - Abgasreinigungsvorrichtung; BGH, RNotZ, 2019, 204, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2017, Az.: I-15 U 48/16, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2107, 125973).

    Ferner sind der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen sowie die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (BGH, GRUR 1998, 561 (563) - "Umsatzlizenz"; BGH, GRUR 2002, 532 (533) - Unikatrahmen; BGH, RNotZ, 2019, 204, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2017, Az.: I-15 U 48/16, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2107, 125973).

  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12

    fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Indes besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht im Allgemeinen nur dann, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH, GRUR 2014, 797, Rn. 33 - fishtailparka).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17

    Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Hat die Vorinstanz über eine Stufenklage im Wege eines Teil-Urteils lediglich über eine einzelne Stufe entschieden, ist grundsätzlich nur der Wert dieser Stufe maßgeblich (BGH, NJW-RR 2018, 1265, Rn. 8 ff.; Bacher, in: Beck'OK ZPO, 51. Ed., Stand: 01.12.2023, § 254, Rn. 32a).
  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 34/18

    Valentins - Markenrechtliche Lizenzvereinbarung aufgrund ergänzender

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

  • BGH, 26.03.2009 - Xa ZR 1/08

    Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund

  • BGH, 29.01.2008 - X ZR 136/07

    Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 787/68

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes - Voraussetzungen für die

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

  • BGH, 13.04.2016 - VIII ZR 198/15

    Keine Mietminderung wegen Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der

  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 141/97

    Programmfehlerbeseitigung

  • BGH, 14.06.2010 - II ZR 142/09

    Rechtliches Gehör: Übergehen eines entscheidungserheblichen Parteivortrags durch

  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 193/00

    "Filmauswertungspflicht"; Pflichten des Filmverleihers

  • BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17

    Angreifen jeder unabhängigen, selbständig tragenden rechtlichen Erwägung mit der

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 2 U 16/21

    Feststellung der Nichtberechtigung zur Ausübung oder Gewährung von Lizenzrechten

  • BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine Gymnastiksandale

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