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   OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - I-11 U 18/09   

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https://dejure.org/2010,13899
OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - I-11 U 18/09 (https://dejure.org/2010,13899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2010 - I-11 U 18/09 (https://dejure.org/2010,13899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2010 - I-11 U 18/09 (https://dejure.org/2010,13899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse besteht bei Nachweis des ehemaligen Eigentums gegenüber dem Insolvenzverwalter i.R.d. Geltendmachung des Anspruchs auf Auskehrung des Erlöses; Eigentumsverhältnisse an einem unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Neufahrzeug; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459; BGB § 185 Abs. 1
    Eigentumsverhältnisse an einem unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Neufahrzeug; Weitveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86

    Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 11 U 18/09
    Der Warenkredit des Vorbehaltsverkäufers wird dabei wirtschaftlich nicht beeinträchtigt, sondern durch den beim Weiterverkauf üblichen Aufschlag auf den Einkaufspreis, den Gewinn des Vorbehaltskäufers, noch gestärkt (BGH, NJW 1988, S. 1774, 1775).

    Sinn einer solchen Klausel, die allgemein üblich ist (BGH, NJW 1988, S. 1774, 1775), ist es, zu verhindern und den Vorbehaltsverkäufer davor zu schützen, dass der Vorbehaltskäufer die Ware anderweitig als Kreditunterlage verwendet (BGH, NJW 1982, S. 164, 165) und somit den berechtigten Interessen des Vorbehaltskäufers schadet.

    Ein derartiger Fall ist etwa bei einem Verkauf unter gleichzeitigem Rückkauf zu einem höheren Preis (OLG Hamburg, MDR 1970, S. 506), einer Veräußerung zu Schleuderpreisen (BGH, MDR 1970, 227) oder unter gleichzeitiger Rückvermietung an den Vorbehaltskäufer (sog. Sale-and-Lease-Back-Verfahren; BGH, NJW 1988, S. 1774 ff) gegeben.

    Wegen dieser Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Vorbehaltsverkäufers stellt die Übereignung oder Verpfändung von Vorbehaltsware zur Sicherung bestehender Schulden oder zur Erlangung eines neuen Kredits regelmäßig keine Verfügung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes dar (BGH, NJW 1988, S. 1774, 1775).

  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 215/75

    Molkereiprodukte - § 46 KO (§ 48 InsO), Weiterveräußerung unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 11 U 18/09
    Bei der Auslegung einer solchen Ermächtigung kommt es daher darauf an, ob die Weiterveräußerung objektiv mit dem Sicherungsbedürfnis des Vorbehaltsverkäufers vereinbar ist (BGH NJW 1977, S. 901).

    Im Übrigen führt das Landgericht auch zu Recht an, dass die Klägerin von dem Risiko, die Darlehnssumme von ihrem Vertragspartner nicht zurückzuerhalten, nicht völlig frei gestellt werden kann (vgl. BGH, NJW 1977, S. 901, 902).

  • BGH, 13.06.1956 - IV ZR 24/56

    Warenlager - § 929 BGB, Sicherungsübereignung, Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 11 U 18/09
    Bestimmtheit ist dann gegeben, wenn die Beteiligten eine gemeinsame auf individuell bestimmte Gegenstände gerichtete Vorstellung haben und es ihr Wille ist, dass das Eigentum an diesen Gegenständen übergehen soll (BGH NJW 1956, S. 1315, 1316; Staudinger-Wiegand, BGB, Neubearbeitung 2004, § 929, Rdnr. 11).
  • BGH, 14.10.1981 - VIII ZR 149/80

    Einziehungsermächtigung in AGB - keine Befugnis des Vorbehaltskäufers zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 11 U 18/09
    Sinn einer solchen Klausel, die allgemein üblich ist (BGH, NJW 1988, S. 1774, 1775), ist es, zu verhindern und den Vorbehaltsverkäufer davor zu schützen, dass der Vorbehaltskäufer die Ware anderweitig als Kreditunterlage verwendet (BGH, NJW 1982, S. 164, 165) und somit den berechtigten Interessen des Vorbehaltskäufers schadet.
  • BGH, 14.11.1977 - VIII ZR 66/76

    Anspruch auf Herausgabe einer Halle - Voraussetzungen des Eigentumserwerbs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 11 U 18/09
    Bei einer antizipierten Einigung muss das Einigsein bis zur Besitzerlangung durch den Erwerber andauern (BGH NJW 1978, S. 696, 697).
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