Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 18 W 15/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Begriff des Zusammenhangs zweier Verfahren im Sinne von Art. 30 EuGVVO; Aussetzung eines Rechtsstreits betreffen Schadensersatzansprüche aus einem Transport im Hinblick auf einen anderweit rechtshängigen Rechtsstreit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Begriff des Zusammenhangs zweier Verfahren im Sinne von Art. 30 EuGVVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 09.02.2018 - 8 O 72/17
- OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 18 W 15/18
- LG Kleve, 09.02.2019 - 8 O 72/17
- BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Kleve, 09.02.2018 - 8 O 72/17
Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Rechtsstreits
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 18 W 15/18
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Kleve vom 09.02.2018 (8 O 72/17) wird zurückgewiesen.Die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen, nimmt im Verfahren 8 O 72/17 LG Kleve, das seit dem 28.07.2017 anhängig und seit dem 10.08.2017 rechtshängig ist, die Beklagte, ein Transportunternehmen, auf Ausgleich eines Transportschadens in Anspruch.
- BGH, 20.11.2003 - I ZR 294/02
Zulässigkeit einer Leistungsklage in einem anderen Vertragsstaat
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 18 W 15/18
Der BGH (Urteil vom 20.11.2003 - I ZR 294/02, juris) hat zu Art. 31 CMR entschieden, dass die zuerst im Ausland erhobene negative Feststellungsklage die Zulässigkeit der später erhobenen Leistungsklage vor einem deutschen Gericht nicht hindert und das Verfahren deswegen auch nicht auszusetzen sei. - BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12
Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 18 W 15/18
Bei den Parteien beider Rechtsstreite handelt es sich um die an dem Transport von B.-Produkten am 15.09.2016 unmittelbar oder mittelbar Beteiligten, beide Klagen haben zum Gegenstand die Feststellung des Umfangs der Haftung der hiesigen Beklagten nach CMR, insbesondere die Frage, ob eine qualifizierte Haftung vorliegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.02.2013 - VI ZR 45/12, beck-online). - EuGH, 19.12.2013 - C-452/12
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Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 18 W 15/18
Der EuGH (EuGH vom 19.12.2013 - C-452/12 -, juris = TranspR 2014, 26 Tz. 34ff.) hat demgegenüber entschieden, dass dann, wenn eine negative Feststellungsklage in einem Mitgliedsstaat der EuGVVO denselben Anspruch wie eine wegen desselben Schadens zwischen denselben Parteien oder ihren Rechtsnachfolgern in einem Mitgliedsstaat anhängig gemachte Leistungsklage betrifft, gemäß Art. 27 ff EuGVVO vorzugehen ist.