Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22   

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https://dejure.org/2023,4076
OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2023,4076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2023 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2023,4076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - Verg 9/22 (https://dejure.org/2023,4076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeitsvergabe trotz eigener Versäumnisse der Vergabestelle? (VPR 2023, 78)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeitsvergabe bei eigenen Versäumnissen: OLG Düsseldorf ruft den EuGH an! (IBR 2023, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.09.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung von den nationalen Trägern öffentlicher Gewalt, alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, Urteil vom 11. September 2019, C-143/18, BKR 2020, 81 Rn. 38 - DSL Bank ./. Romano).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    17 Nach der zu Art. 6 Abs. 3 lit. d der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen hierfür drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, C-275/08, NZBau 2010, 63 Rn. 68 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland): Es müssen 1 ein unvorhersehbares Ereignis, 2 dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und 3 ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, C-275/08, NZBau 2010, 63 Rn. 69 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    22 Dementsprechend wird in Teilen der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen sei; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit trete dann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück, wenn bedeutende Rechtsgüter wie etwas Leib und Leben und hohe Vermögenswerte unmittelbar gefährdet sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014, 11 Verg 15/13, juris Rn. 50 (ÖPNV, Verkehrsleistungen im Stadtverkehr); OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14, juris Rn. 66 (Bereich der Gefahrenabwehr)).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    In der wert- und insbesondere grundrechtsgebundenen Ordnung des Grundgesetzes und der Unionsverträge müsse der Staat immer und unabhängig von früheren Versäumnissen in rechtmäßiger Weise in der Lage sein, auf Notlagen zu reagieren oder sie abzuwenden, mithin unverzichtbare Leistungen zu erbringen (OLG Frankfurt a. M., Vergabesenat, Beschluss vom 24. November 2022, 11 Verg 5/22, BeckRS 2022, 38371 Rn. 56).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    22 Dementsprechend wird in Teilen der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen sei; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit trete dann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück, wenn bedeutende Rechtsgüter wie etwas Leib und Leben und hohe Vermögenswerte unmittelbar gefährdet sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014, 11 Verg 15/13, juris Rn. 50 (ÖPNV, Verkehrsleistungen im Stadtverkehr); OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14, juris Rn. 66 (Bereich der Gefahrenabwehr)).
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    10, 11; auch Mitteilung der Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa zu ex-Art. 16 EGV, ABl EG 2001 Nr. C 17/4; BayObLG, Vergabesenat, Beschluss vom 31. Oktober 2022, Verg 13/22, BeckRS 2022, 35589 Rn. 37).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit der freihändigen Vergabe wegen zeitlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
    Mit möglichen Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren muss der öffentliche Auftraggeber bei Einleitung des Vergabeverfahrens rechnen und sie bei seiner Zeitplanung berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.3.2015, 15 Verg 9/14 juris Rn. 24).
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich davon spricht, dass "Mindestanforderungen (...) nicht Gegenstand der Verhandlungen" sind (vgl. zum Abweichen von ausdrücklichen europarechtlichen Vergaberechtsvorgaben durch vergaberechtliche Spruchpraxis: jüngst: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023, Verg 9/22).
  • VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen

    Sollte sich die Antragsgegnerin hierauf berufen wollen, müsste ggf. die Entscheidung des EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf vom 15.02.2023 - Verg 9/22 abgewartet werden, da die Dringlichkeit hier durch das vergaberechtswidrige Vorverhalten der Antragsgegnerin verursacht worden sei.

    Auch der Sachverhalt des Vorabentscheidungsersuchens des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22 an den EuGH, ob Art. 32 Abs. 2 lit. c der RL 2014/24/EU mit Rücksicht auf Art. 14 AEUV einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass die Vergabe eines der Daseinsvorsorge dienenden öffentlichen Auftrags bei äußerster Dringlichkeit auch dann im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung erfolgen kann, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit ihm zuzuschreiben sind, ist keinesfalls mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.

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