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   OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - I-5 U 30/15   

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https://dejure.org/2017,49518
OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2017,49518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2017 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2017,49518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - I-5 U 30/15 (https://dejure.org/2017,49518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Mängeln von Natursteinarbeiten

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3
    Ansprüche wegen Mängeln von Natursteinarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr lässt Mängel nicht beheben: Höhe seines Schadensersatzanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Da die Klägerin einen Schadensersatzanspruch geltend macht und nicht beabsichtigt, die Arbeiten selbst vornehmen zu lassen, kann sie nur die Nettomängelbeseitigungskosten für die Schadensbemessung heranziehen; die Umsatzsteuer ist nicht ersatzfähig, weil sie bislang nicht angefallen ist (vgl. BGH BauR 2010, 1752).

    Denn auch unter der Geltung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat der BGH in seiner 2010 ergangenen sog. "Mehrwertsteuer-Entscheidung" ausgeführt, dass der auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtete Schadensersatzanspruch nach Wahl des Bestellers entweder nach dem mangelbedingten Minderwert des Werkes oder nach den Kosten berechnet wird, die für eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung erforderlich sind (BGH NZBau 2010, 690).

    Da sie dann aber die Mehrwertsteuer nicht geltend machen kann (vgl. BGH NZBau 2010, 690 ff), führt sie zum anderen zur Kompensation die Minderung des Verkehrswertes des Objekts als weitere Schadensposition an.

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigen lässt (BGH NZBau 2010, 690 ff).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Allerdings gilt die durch die Vorschussklage bewirkte Hemmung der Verjährung gemäß § 213 BGB auch für den Schadensersatzanspruch (vgl. BGH NJW 2015, 2106 ff).

    Für den Fall einer Klageerhebung bedeutet dies, dass sich unter den genannten Voraussetzungen die gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf den Streitgegenstand beschränkte Hemmungswirkung auch auf nicht streitgegenständliche Ansprüche erstreckt, soweit diese wahlweise neben oder alternativ zu dem verfolgten Anspruch bestehen (BGH NJW 2015, 2106 ff).

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Unerheblich ist, ob der Besteller den zur Verfügung gestellten Betrag zur Mängelbeseitigung verwendet (BGH NJW-RR 2003, 878 ff).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2003, 878 f) sind die Aufwendungen anzusetzen, auf die sich die Nachbesserungspflicht des Unternehmers bezieht.

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Abweichend von § 249 Abs. 1 BGB kann der Besteller verlangen, dass der Schaden mit dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten wird (BGHZ 61, 28, 30; BauR 1991, 744).

    Vor der Schuldrechtsreform hat der BGH durch Urteil vom 24.05.1973 zu dem Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F. die Ansicht vertreten, der Schädiger habe keinen Anspruch darauf, dass der Geschädigte das ihm als Schadensersatz gezahlte Geld auch wirklich zur Beseitigung des Schadens verwendet (BGH NJW 1973, 1457 ff).

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Zwar liegt in der Abkehr vom Vorschussanspruch zum Schadensersatzanspruch eine Klageänderung gemäß § 263 ZPO (vgl. BGH BauR 1998, 369 f).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Gestellung der Bürgschaft als Austauschsicherheit durch den Auftragnehmer ist dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung nachkommen (BGHZ 136, 195; BauR 2002, 1543).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Einrede aus § 821 BGB ist als echte Einrede, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, nicht von Amts wegen, sondern nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Prozess - wenn auch nur konkludent - geltend gemacht wird (BGH NJW 1991, 2140f; OLG Celle IBR 2011, 520).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 182/01

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei Stellung einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Gestellung der Bürgschaft als Austauschsicherheit durch den Auftragnehmer ist dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung nachkommen (BGHZ 136, 195; BauR 2002, 1543).
  • OLG Celle, 24.06.2010 - 13 U 186/09

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bei unzulässiger Doppelsicherung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Die Einrede aus § 821 BGB ist als echte Einrede, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, nicht von Amts wegen, sondern nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Prozess - wenn auch nur konkludent - geltend gemacht wird (BGH NJW 1991, 2140f; OLG Celle IBR 2011, 520).
  • OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Erweiterung der Bürgenhaftung durch Änderung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15
    Nur dann, wenn eine förmliche Abnahme vereinbart ist und von dieser Regelung abgewichen wird, kann eine Erweiterung der Bürgenhaftung in Betracht kommen, weil dann eine Unsicherheit über den konkreten Zeitpunkt der Abnahme und das Vorliegen von Mängeln zum Zeitpunkt der Abnahme entstehen kann (vgl. OLG München IBR 2011, 140).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

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