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   OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - I-15 U 102/16   

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OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - I-15 U 102/16 (https://dejure.org/2018,4009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2018 - I-15 U 102/16 (https://dejure.org/2018,4009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - I-15 U 102/16 (https://dejure.org/2018,4009)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Er wird deren Sinngehalt nicht nur aufgrund sprachlich-wissenschaftlicher Überlegungen bestimmen (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Der Fachmann wird vielmehr, wie stets geboten, mittels einer funktionsorientierten Auslegung den technischen Sinngehalt des Merkmals im Kontext der Ansprüche eruieren (vgl. nur BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente).

    Freilich ist der Ansatz der Beklagten zutreffend, dass die Aufgabe sich danach bestimmt, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich leistet (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).

    Sie liefert bloß eine vorläufige Orientierung, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch die Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.07.2017 - 15 U 61/16 BeckRS 2017, 125984).

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Der Fachmann wird vielmehr, wie stets geboten, mittels einer funktionsorientierten Auslegung den technischen Sinngehalt des Merkmals im Kontext der Ansprüche eruieren (vgl. nur BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente).

    Es sei denn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

    Folglich wird der Fachmann die offensichtlich falsche Nennung der zweiten axialen Verriegelungsmittel bzw. der Bezugsziffer (9-2) in Merkmal 2c) korrigieren (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente).

    Allenfalls dann, wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die "Anspruchsgeschichte" zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelement; GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Er wird deren Sinngehalt nicht nur aufgrund sprachlich-wissenschaftlicher Überlegungen bestimmen (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2011, 607 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Der Fachmann wird vielmehr, wie stets geboten, mittels einer funktionsorientierten Auslegung den technischen Sinngehalt des Merkmals im Kontext der Ansprüche eruieren (vgl. nur BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente).

    Selbst wenn der Fachmann das von der Beklagten dargetane Verständnis verinnerlicht haben sollte und davon auszugehen ist, dass in einem Patent regelmäßig Begriffe mit ihrem auf dem betreffenden Fachgebiet üblichen Inhalt verwendet werden (BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem; OLG Düsseldorf I-15 U 95/16, Urt. v. 26.10.2017), bedarf es stets der Überprüfung, ob der allein maßgebliche technische Sinngehalt des Patentanspruchs vom allgemeinen Fachverständnis abweicht.

    Eine solche Abweichung ist nicht nur dann anzunehmen, wenn das jeweilige Patent explizit positive Anhaltspunkte für ein abweichendes Begriffsverständnis aufweist, sondern auch dann, wenn die maßgebliche Berücksichtigung der objektiven Aufgabe und Lösung des Klagepatents zu dem divergierenden Begriffsverständnis führt (BGH GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Ein solches erlaubt in Anwendung der allgemeinen Grundsätze regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Unselbständige Unteransprüche lassen zudem regelmäßig den Schluss zu, dass der Hauptanspruch, der die Erfindung in seiner allgemeinsten Form erfasst, nicht auf diejenigen Konstruktionen beschränkt ist bzw. um die Merkmale, die nur in einem Unteranspruch beschrieben werden, zu ergänzen ist (BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH Urt. v. 29.07.2014 - X ZR 5/13 BeckRS 2014, 17436; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • LG Düsseldorf, 15.11.2016 - 4a O 10/16

    Schnellwechseldorn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15.11.2016, Az. 4a O 10/16, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in I. 1c) des Tenors des angefochtenen Urteils hinter den Worten "ausgebildet sind" die Worte "wobei die Kerbe dichter am Werkzeugende (ohne die Bohrspitze) als am Antriebsende angeordnet ist" eingefügt werden.

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 10/16, die Klage abzuweisen, den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren auszusetzen.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Unselbständige Unteransprüche lassen zudem regelmäßig den Schluss zu, dass der Hauptanspruch, der die Erfindung in seiner allgemeinsten Form erfasst, nicht auf diejenigen Konstruktionen beschränkt ist bzw. um die Merkmale, die nur in einem Unteranspruch beschrieben werden, zu ergänzen ist (BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH Urt. v. 29.07.2014 - X ZR 5/13 BeckRS 2014, 17436; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Allenfalls dann, wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die "Anspruchsgeschichte" zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelement; GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Demzufolge ist er auch Bestandteil der Ansprüche (vgl. BGH GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Allenfalls dann, wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die "Anspruchsgeschichte" zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelement; GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
    Er trägt - wie gleichfalls bereits dargelegt - auch zum Leistungsergebnis der Erfindung, d. h. zu der erfindungsgemäßen Lösung des dem Patent zugrundeliegenden technischen Problems, bei (vgl. BGH GRUR 2007, 769 - Pipettensystem).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16

    Nährungsschalter

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine prothektive

  • BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

  • BGH, 14.01.2014 - II ZR 192/13

    Schadensersatzklage wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07

    Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts;

  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 144/09

    Anwendung ausländischer Rechtsnormen: Umfang der Pflicht zur amtswegigen

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2014 - 15 U 1/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen mit einem Brenner

  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 89/16

    Schnellwechsel- und Bohrkernauswerfpindel

    Das OLG Düsseldorf hat im Urteil vom 22.02.2018 (Az. I-15 U 102/16), welches auch die hier streitgegenständlichen Vereinbarungen betraf, das niederländische Recht ermittelt und hierzu ausgeführt: "Nach der grundlegenden Entscheidung "H" des Obersten Gerichtshofs der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) vom 13.03.1981 (ECLI:NL:1981:AB4158) genügt es bei der Auslegung einer Vertragsbestimmung nicht, allein auf den Wortlaut der schriftlichen Vereinbarung abzustellen.

    Auch das OLG Düsseldorf hat im Parallelverfahren zutreffend ausgeführt, dass das Klagepatent keine Vorgaben dazu mache, "ob die Befestigungsmittel aus einem oder mehreren Teilen bestehen und wenn letzteres der Fall ist, wie viel einzelne Bestandteile die Befestigungsmittel aufweisen und ob es sich um gesonderte Teile handelt" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2018 - I-15 U 102/16 - S. 29 f.).

    Diese Auslegung entspricht der Ansicht des OLG Düsseldorf zur Auslegung des Klagepatents im Urteil vom 22.02.2018 (- I-15 U 102/16 - S. 33 ff.).

    Zwingend erforderlich ist vielmehr eine Verriegelung durch eine an den Befestigungsmitteln vorgesehene (wie auch immer geformte und/oder gelagerte) Klinke, die selbsttätig in eine Kerbe bewegt wird bzw. werden kann, und gemeinsam mit dieser für die Verriegelung in axialer Richtung sorgt (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2018 - I-15 U 102/16 - S. 33 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Hinsichtlich der Auslegung der Begriffe "Klinke" ("latch") und "Kerbe" ("notch") kann der Senat an seinen Ausführungen in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.02.2018 (Az. I-15 U 102/16, nachfolgend "SU") festhalten.

    Dem steht nicht entgegen, dass entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil vom 22.02.2018 im Verfahren I-15 U 102/16 trotz der Verwendung des Plurals "Befestigungsmittel" auch einteilige Befestigungsmittel erfasst werden.

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