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   OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - I-21 U 122/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42497
OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - I-21 U 122/12 (https://dejure.org/2013,42497)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2013 - I-21 U 122/12 (https://dejure.org/2013,42497)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2013 - I-21 U 122/12 (https://dejure.org/2013,42497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 244; BGB § 247
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen in Bauträgerverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung von Mängelansprüchen: Klausel hinreichend bestimmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Zu Abtretungsklauseln in Bauträgerverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauträgervertrag - Mängelhaftung des Bauträgers und Abtretungsklausel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abtretung von Mängelansprüchen: Klausel in Bauträgervertrag hinreichend bestimmt? (IBR 2014, 215)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 21 U 122/12
    Die fragliche Klausel ist - obwohl Bestandteil eines notariellen Kaufvertrages - mit Blick darauf, dass sämtliche Kaufverträge vor demselben Notar (Dr. R.. mit Amtssitz in W...) beurkundet wurden und prima facie davon auszugehen ist, dass der Notar im Auftrag der Bauträgerin das Vertragsformular (incl. der Abtretungsklausel entwickelt hat) als Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 1 AGBG a.F. bzw. § 305 BGB zu bewerten (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl. 2012, Rz. 12 zu § 305 m.w.N.).AGB sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952, 1955 Tz. 30; BGHZ 102, 384 = NJW 1988, 1261).

    Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952, 1955 Tz. 30; BGHZ 149, 337, 353 = NJW 2002, 3106; BGHZ 150, 32, 39 = NJW 2002, 3248).Von diesen Auslegungsmaßstäben ausgehend ist dem Verständnis der Abtretungsklausel, auf deren Grundlage eine Alleingläubigerschaft des Erstvollerwerbers begründet wird, der Vorzug zu geben.

    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Wohnungseigentümergemeinschaft, auch wenn nicht sie, sondern die Eigentümer selbst Vertragspartner sind, einen Nacherfüllungsanspruch geltend machen, wenn und soweit dieser gemeinschaftsbezogen ist, also die ordnungsgemäße Herstellung und Erhaltung des Gemeinschaftseigenturms betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952, 1954, TZ 20; Voit, Beck´scher Online-Kommentar, BGB, Stand 01.08.2012, Rz. 102 zu § 631).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 21 U 122/12
    Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952, 1955 Tz. 30; BGHZ 149, 337, 353 = NJW 2002, 3106; BGHZ 150, 32, 39 = NJW 2002, 3248).Von diesen Auslegungsmaßstäben ausgehend ist dem Verständnis der Abtretungsklausel, auf deren Grundlage eine Alleingläubigerschaft des Erstvollerwerbers begründet wird, der Vorzug zu geben.
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 21 U 122/12
    Die fragliche Klausel ist - obwohl Bestandteil eines notariellen Kaufvertrages - mit Blick darauf, dass sämtliche Kaufverträge vor demselben Notar (Dr. R.. mit Amtssitz in W...) beurkundet wurden und prima facie davon auszugehen ist, dass der Notar im Auftrag der Bauträgerin das Vertragsformular (incl. der Abtretungsklausel entwickelt hat) als Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 1 AGBG a.F. bzw. § 305 BGB zu bewerten (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl. 2012, Rz. 12 zu § 305 m.w.N.).AGB sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952, 1955 Tz. 30; BGHZ 102, 384 = NJW 1988, 1261).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 21 U 122/12
    Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952, 1955 Tz. 30; BGHZ 149, 337, 353 = NJW 2002, 3106; BGHZ 150, 32, 39 = NJW 2002, 3248).Von diesen Auslegungsmaßstäben ausgehend ist dem Verständnis der Abtretungsklausel, auf deren Grundlage eine Alleingläubigerschaft des Erstvollerwerbers begründet wird, der Vorzug zu geben.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 21 U 122/12
    Die Befugnis der Gemeinschaft zum Ansichziehen von gemeinschaftsbezogenen Rechten und Ansprüchen durch Mehrheitsbeschluss setzt nicht voraus, dass allen Wohnungseigentümern gleichgerichtete Ansprüche zustehen; die Gemeinschaft kann auch Rechte an sich ziehen, die nur einem einzelnem Eigentümer zustehen (BGH, Urteil vom 15.1. 2010 - V ZR 80/09 - BauR 2010, 744ff = NZBau 2010, 432, Tz. 10f; Voit, a.a.O. ).Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob diese gemeinschaftsbezogenen Rechte und Ansprüche dem einzelnen Eigentümer oder mehreren Eigentümer auf der Grundlage der mit dem Bauträger geschlossenen Erwerberverträge (mit der diesbezüglichen Herstellungsverpflichtung) oder aus übergegangenem Rechts durch Abtretung von Gewährleistungsansprüchen seitens des Bauträges gegenüber den baubeteiligten Unternehmen, Handwerkern und Architekten zustehen.
  • LG Karlsruhe, 23.12.2020 - 6 O 141/20

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Abtretung der Gewährleistungsansprüche des

    Diese Klausel kann nicht bewirken, dass der Anspruch der Kläger gegenüber ihrer solventen Vertragspartei geschwächt wird (vgl. zu dem Zweck einer Abtretungsklausel in Bauträgerverträgen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 21 U 122/12 -, BauR 2014, 271, juris, Rn. 24).
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