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   OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20   

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https://dejure.org/2020,82292
OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20 (https://dejure.org/2020,82292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2020 - U (Kart) 17/20 (https://dejure.org/2020,82292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2020 - U (Kart) 17/20 (https://dejure.org/2020,82292)
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    Feststellung der Unwirksamkeit von Musikverlagsverträgen über Filmmusik zu TV-Spielfilmen; Verstoß gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot (vorliegend verneint); Tatbestand des Wuchers (vorliegend ebenfalls verneint); Kein Missverhältnis zwischen dem Wert von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Alleine aus einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann nicht auf einen Ausbeutungsmissbrauch geschlossen werden (zu Allem: BGH, Urteil vom 25.2.2011, V ZR 208/09, Rn. 10 f. bei juris).

    Diese tatsächliche (widerlegbare) Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, Rn. 13 bei juris; Urteil vom 19.01.2001, V ZR 437/99, Rn. 12 bei juris).

    Das grobe Missverhältnis liegt vor, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei es für die Feststellung auf die objektiven Werte der Leistungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt; die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht danach, was die Parteien nachfolgend einander gewährt haben (BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, Rn. 15 f. bei juris; Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rn. 31 bei juris = WM 2008, 967).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Dies folgt daraus, dass die Arbeitsleistung des Urhebers für den anderen ohne die Einräumung des Nutzungsrechts in der Regel wertlos ist; eine Vergütung der Arbeitsleistung ist dann nicht zu erwarten (§§ 612 Abs. 1, 632 Abs. 1 BGB) (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2011, I ZR 127/10 - Das Boot I , Rn. 28 bei juris; Urteil vom 07.10.2009, I ZR 38/07 - Talking to Addison , Rn. 55 bei juris).

    Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht Teil der Gegenleistung des Verwerters für die Einräumung des Nutzungsrechts durch den Urheber (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2011, I ZR 127/10 - Das Boot I , Rn. 29 bei juris).

    Ferner sind im Rahmen der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32 a UrhG besteht, nach § 132 Abs. 3 S. 2 UrhG nicht nur nach dem 28. März 2002 erzielte Erträge und Vorteile, sondern grundsätzlich auch sämtliche vor dem 28. März 2002 angefallenen Erträgnisse zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 22.09.2011, I ZR 127/10 - Das Boot I , Rn. 54 ff. bei juris).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.2005, XI ZR 128/04, Rn. 15 bei juris).

    Deshalb kann das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.2005, XI ZR 128/04, Rn. 20 bei juris).

    Zur Einlegung der Berufung und ihrer Begründung genügt daher die Einreichung eines Schriftsatzes, der von einer Unterschrift - hier auf dem Beglaubigungsvermerk - des Prozessbevollmächtigten gedeckt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.2012, II ZB 23/11, Rn. 9 bei juris; Beschluss vom 02.04.2008, XII ZB 120/06, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 10.05.2005, XI ZR 128/04, Rn. 21 bei juris; Beschluss vom 03.05.1957, VIII ZB 7/57, Rn. 3 bei juris).

  • OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18

    Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Die fehlende Berechtigung der H. zur Ausschüttung des "Verlegeranteils" an die Beklagte führt nicht dazu, dass die Parteien nicht vertraglich eine Aufteilung der Erlöse zwischen ihnen in dem Verhältnis, wie die H. die Ausschüttungen vorgenommen hat, wirksam vereinbaren konnten (vgl. OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18 - Aber dich gibt's nur einmal für mich , Rn. 38 bei juris).

    Dies gilt auch im Bereich des Urhebervertragsrechts, wo der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, dass der Urheber an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werks möglichst weitgehend zu beteiligen ist, als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht kommt, weil Gegenstand der Norm die Bestimmung der vertraglichen Hauptleistungspflicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2013, I ZR 41/12 - Rechteeinräumung Synchronsprecher , Rn. 9 ff. bei juris; Urteil vom 31.05.2012, I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten , Rn. 14 ff. bei juris; OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18 - Aber dich gibt's nur einmal für mich , Rn. 42 bei juris).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Daran ändert es nichts, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. April 2016 (I ZR 198/13 - Verlegeranteil , Rn. 22 ff. bei juris) Bestimmungen in den Wahrnehmungsverträgen zwischen Urheber und Verwertungsgesellschaft für gemäß § 307 BGB unwirksam erklärt hat, die eine pauschale Beteiligung des Verlegers entsprechend Satzung und Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft an ihren Erlösen vorsahen, weil eine Beteiligung von Verlegern voraussetzt, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft auf der Wahrnehmung originärer oder von den Urhebern abgeleiteter Rechte oder Ansprüche der Verleger beruhen und es mit dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 S. 1 UrhG unvereinbar ist, wenn Verleger einen pauschalen Anteil der Verteilungssumme unabhängig davon erhalten, ob und inwieweit die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft auf der Wahrnehmung der ihr von den Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche beruhen.
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Diese tatsächliche (widerlegbare) Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, Rn. 13 bei juris; Urteil vom 19.01.2001, V ZR 437/99, Rn. 12 bei juris).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Dies gilt auch im Bereich des Urhebervertragsrechts, wo der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, dass der Urheber an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werks möglichst weitgehend zu beteiligen ist, als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht kommt, weil Gegenstand der Norm die Bestimmung der vertraglichen Hauptleistungspflicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2013, I ZR 41/12 - Rechteeinräumung Synchronsprecher , Rn. 9 ff. bei juris; Urteil vom 31.05.2012, I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten , Rn. 14 ff. bei juris; OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18 - Aber dich gibt's nur einmal für mich , Rn. 42 bei juris).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Das grobe Missverhältnis liegt vor, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei es für die Feststellung auf die objektiven Werte der Leistungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt; die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht danach, was die Parteien nachfolgend einander gewährt haben (BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, Rn. 15 f. bei juris; Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rn. 31 bei juris = WM 2008, 967).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 41/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Urheberrechtsverträgen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Dies gilt auch im Bereich des Urhebervertragsrechts, wo der Schutzgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, dass der Urheber an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werks möglichst weitgehend zu beteiligen ist, als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Betracht kommt, weil Gegenstand der Norm die Bestimmung der vertraglichen Hauptleistungspflicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2013, I ZR 41/12 - Rechteeinräumung Synchronsprecher , Rn. 9 ff. bei juris; Urteil vom 31.05.2012, I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten , Rn. 14 ff. bei juris; OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18 - Aber dich gibt's nur einmal für mich , Rn. 42 bei juris).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20
    Dies folgt daraus, dass die Arbeitsleistung des Urhebers für den anderen ohne die Einräumung des Nutzungsrechts in der Regel wertlos ist; eine Vergütung der Arbeitsleistung ist dann nicht zu erwarten (§§ 612 Abs. 1, 632 Abs. 1 BGB) (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2011, I ZR 127/10 - Das Boot I , Rn. 28 bei juris; Urteil vom 07.10.2009, I ZR 38/07 - Talking to Addison , Rn. 55 bei juris).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 120/06

    Behebung des Mangels der Unterschrift in Berufungsschriftsatz

  • BGH, 26.03.2012 - II ZB 23/11

    Beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift als

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 19/13

    Gültigkeit eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - U (Kart) 15/08

    Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag

  • BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
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