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   OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-1 U 132/12   

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https://dejure.org/2013,39992
OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - I-1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,39992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Unfallmanipulation - Indizien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Vielmehr ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ausreichend, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; BGH NJW 2004, 777, std. Rspr. des Senats, z.B. Urteil vom 19.03.2013, Az.: I-1 U 82/12).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Gemäß § 529 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Vielmehr ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ausreichend, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; BGH NJW 2004, 777, std. Rspr. des Senats, z.B. Urteil vom 19.03.2013, Az.: I-1 U 82/12).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 1 U 132/12
    Gemäß § 529 Abs. 1 Ziffer 2 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 U 122/13

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls in der

    Zum einen kommt diesem Kriterium in der Regel kein entscheidendes Gewicht zu, weil der Nachweis einer persönlichen Bekanntschaft der Unfallbeteiligten für den Haftpflichtversicherer schwer zu führen ist (Senat, Urteil vom 28.05.2013, Az. I-1 U 132/12).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; NJOZ 2015, 1721 = NJW-Spezial 2015, 394; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).
  • LG Essen, 24.01.2017 - 15 S 130/16

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls - Indizien

    (Vgl. zu diesem Indiz: OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2013, 1 U 132/12) Hinzu kommt, dass die Unfallgegner zumindest untereinander bekannt waren (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2014, 20 U 66/14; OLG Rostock, Urteil vom 05.02.2010, 5 U 83/09), auf eine Hinzuziehung der Polizei verzichtet wurde (hierzu: LG Essen, Urteil vom 22.06.2015, 17 O 182/12) und ein unmittelbares und sogar schriftliches Eingeständnis des Verkehrsverstoßes durch den Kläger erfolgte (hierzu: OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2008, 12 U 152/08).
  • LG Münster, 30.08.2021 - 14 O 479/19
    Ein weiteres gewichtiges Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen ist, dass das behauptete Unfallgeschehen laut Sachverständigengutachten vom 16.03.2021 technisch nicht plausibel sei (OLG Hamm, Beschluss v. 21.12.2018, 26 U 172/18; OLG Düsseldorf, Urteil v. 2805.2013, I-1 U 132/12, OLG Schleswig, Urteil v. 14.11.2012, 7 U 42/12).
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14

    Verkehrsunfall - Beweislast für das Stattfindens eines Unfalls

    Auch ist zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug der Klägerin bereits kurze Zeit zuvor an einem Unfall beteiligt war (OLG Düsseldorf v. 28.5.2013 - 1 U 132/12).
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