Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - I-4 U 57/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24424
OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - I-4 U 57/19 (https://dejure.org/2020,24424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2020 - I-4 U 57/19 (https://dejure.org/2020,24424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2020 - I-4 U 57/19 (https://dejure.org/2020,24424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Vertrauensschaden - Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; KWG § 1; StGB § 266; WpHG § 2; Richtlinie 2004/39/EG Art. 4
    Kein Versicherungsschutz für Verluste durch "Franken-Schock" (mit Anmerkung von Dr. Sven-Markus Thiel)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Mehr als 20 Millionen Euro Verlust durch Spekulationsgeschäfte - als "Vertrauensschaden" versichert?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 84/12 -, Rn. 21, juris; zuletzt BGH, Urteil vom 06. März 2019 - IV ZR 72/18 -, Rn. 15 f. m.w.N., juris).

    Dabei geht es nicht darum, "geschäftsübliche Fachbegriffe", die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu gebrauchen - dies ist gerade nicht zulässig (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 84/12 -, juris).

    Bei einer den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklausel müssen dem Versicherungsnehmer die damit verbundenen Nachteile und Belastungen, soweit nach den Umständen möglich, so verdeutlicht werden, dass er den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen kann (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 84/12 -, Rn. 9, juris, m.w.N.).

    Es ist darüber hinaus gerade in den hier betroffenen Verkehrskreisen, die für das Klauselverständnis betreffend Vertrauensschadenversicherungen maßgeblich sind, zu erwarten, dass sie - anders als beispielsweise juristische Laien beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 84/12 -, Rn. 26, juris) - ein Begriffsverständnis, wie es der Verwendung des Begriffs in der Gesetzgebung und im Wirtschaftsverkehr jedenfalls im übereinstimmend verwendeten Kernbereich zugrunde liegt, kennen und auch selbst haben.

  • BGH, 19.09.2018 - 1 StR 194/18

    BGH hebt Verurteilung von Pforzheimer Oberbürgermeisterin und Stadtkämmerin wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Bei der Ermittlung des Marktwertes eines Anlage- oder Derivatgeschäfts auf Grundlage der Höhe des konkreten Ausfallrisikos sowie des Wahrscheinlichkeitsgrades einer Gewinnerzielung unter Anwendung finanzmathematischer Berechnungen bzw. betriebswirtschaftlicher Bewertungskriterien hat sich das Tatgericht gegebenenfalls der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen (BGH, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 -, Rn. 22 - 24, juris).

    bb) Bei Anwendung dieser Grundsätze gilt folgendes: Ein eingetretener Vermögensnachteil läge hinsichtlich der einzelnen Taten einerseits dann vor, wenn der jeweilige Vertragsschluss deshalb wirtschaftlich nachteilig für die Klägerin gewesen wäre, weil das von dieser für den Vertragsabschluss erbrachte Entgelt (Gewinnmarge der Bank) in der im Vertragsschluss liegenden Gegenleistung des jeweiligen Finanzinstituts kein gleichwertiges Äquivalent gefunden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 -, Rn. 26, juris).

    Nur soweit danach jeweils ein Minderwert vorgelegen hätte, wäre die Annahme eines Vermögensnachteils - ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf der Vertragsverhältnisse (noch) angekommen wäre - gerechtfertigt gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 -, Rn. 26, 28, juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17

    Wirksamkeit des Deckungsausschlusses für mittelbare Schäden in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Vielmehr wird lediglich für die Ermittlung der Entschädigungsleistung ein einheitlicher Schaden fingiert (so auch der Senat im Urteil vom 21. September 2018 - I-4 U 101/17 -, Rn. 18 ff., juris.).

    Kann das Unternehmen aufgrund dieser Vermögensminderung andere geschäftliche Transaktionen nicht durchführen, so handelt es sich bei dem dadurch entgangenen Gewinn um einen mittelbaren Schaden (Senat, Urteil vom 21. September 2018 - I-4 U 101/17 -, Rn. 42, juris).

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Werden Versicherungsverträge - wie hier - typischerweise mit und für einen bestimmten Personenkreis geschlossen, so sind die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Mitglieder dieses Personenkreises maßgebend (BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09 -, Rn. 22, juris; Looschelders/Waiblinger in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. 2016 Anh. ;D Rn.  16, Malek/Schütz, r+s 2019, 421, 424).
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Darauf, ob die Bedingungen noch klarer und verständlicher hätten formuliert werden können, kommt es für die Prüfung hinreichender Transparenz nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11 -, Rn. 26, juris, m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen des Risikoausschlusses für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 84/12 -, Rn. 21, juris; zuletzt BGH, Urteil vom 06. März 2019 - IV ZR 72/18 -, Rn. 15 f. m.w.N., juris).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so nahe liegt, dass der Vermögenswert bereits aufgrund der Verlustgefahr gemindert ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 296/16, BGHSt 62, 144, 154 f. Rn. 81 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Unter diesen Voraussetzungen kann auch bereits in dem Abschluss wirtschaftlich nachteiliger Verträge eine vermögensnachteilsgleiche Vermögensgefährdung liegen (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 321 Rn. 62).
  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Forderung bei klar abgrenzbaren Sachgesamtheiten durch einen zusammenfassenden Oberbegriff so hinreichend deutlich bestimmt ist, dass den Einzelstücken innerhalb der Sachgesamtheit für die Schadensabrechnung nur die Bedeutung unselbständiger Rechnungsposten zukommt (BGH, Urteil vom 06. Mai 2014 - II ZR 217/13 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 -, Rn. 15 f., juris).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
    Werterhöhend kann auch eine vermögenswerte realistische Gewinnerwartung wirken (BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314, Rn. 41 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 5/97

    Vermögensverwalter - § 266 StGB, Spekulationsgeschäfte, § 52 StGB, mehrere

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht