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   OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99   

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https://dejure.org/2000,4464
OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99 (https://dejure.org/2000,4464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.02.2000 - 4 U 62/99 (https://dejure.org/2000,4464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 4 U 62/99 (https://dejure.org/2000,4464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mahnbescheid; Zustellung; Versicherungsvertrag; Versicherungsnehmer; Verjährung; Unterbrechung; Erledigungsvermerk; Amtsgericht; Widerspruch

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1; ; BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § 212 a; ; BGB § 213; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1; BGB § 211 Abs. 2; BGB § 212 a; BGB § 213; ZPO § 415; ZPO § 418
    Ende der Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheids bei Stillstand des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Die Annahme eines Stillstandes des Verfahrens nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB dadurch, daß es nicht betrieben wird, setzt voraus, daß die letzte Prozeßhandlung, mit der die Unterbrechungswirkung endigt, wirksam ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954; BGHZ 134, 387, 390).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Die Annahme eines Stillstandes des Verfahrens nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB dadurch, daß es nicht betrieben wird, setzt voraus, daß die letzte Prozeßhandlung, mit der die Unterbrechungswirkung endigt, wirksam ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954; BGHZ 134, 387, 390).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann, d.h. mit der in § 11 VVG geregelten Fälligkeit des Anspruches (vgl. Römer/Langheid, § 12, Rdnr. 8), die jedenfalls mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung eintritt (vgl. BGH VersR 90, 153; OLG Düsseldorf VersR 94, 1460).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 206/93

    Bemessung der Invalidität; Ärztliches Gutachten; Schwankungsbreite; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann, d.h. mit der in § 11 VVG geregelten Fälligkeit des Anspruches (vgl. Römer/Langheid, § 12, Rdnr. 8), die jedenfalls mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung eintritt (vgl. BGH VersR 90, 153; OLG Düsseldorf VersR 94, 1460).
  • OLG München, 18.01.1988 - 28 U 4843/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob das Amtsgericht ihn mit der Widerspruchsnachricht zur Einzahlung der weiteren Gerichtskosten auffordern mußte und der Kläger erst danach Veranlassung hatte, das Verfahren weiter zu betreiben (so wohl OLG München NJW-RR 1988, 896; Staudinger-Peters § 211 Rn. 13).
  • LAG Hessen, 16.12.1983 - 13 Sa 538/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1981 - 1 Ss 77/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris).
  • FG Hessen, 18.08.1986 - 9 K 185/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris).
  • LAG Hessen, 21.03.2005 - 10 Sa 1283/03

    Anrechnung von Sozialkassenbeiträgen

    Dieser Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten ist eine öffentliche Urkunde iSv §§ 415 Abs. 1, 418 Abs. 1 ZPO und begründet Beweis dafür, dass die entsprechende Verfügung am bezeichneten Tag erledigt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf 29. Februar 2000 VersR 2001, 969; LAG Frankfurt 16. Dezember 1983 - 13 Sa 538/83).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10

    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen

    Durch ihn werde die Handlung einer Behörde nicht nur für den innerdienstlichen Gebrauch, sondern für jeden Aktennutzer beurkundet und dadurch der volle Beweis dafür begründet, dass die richterliche Verfügung ausgeführt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.02.2000 - 4 U 62/99).
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