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   OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - VII-Verg 14/17   

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OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - VII-Verg 14/17 (https://dejure.org/2018,32326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2018 - VII-Verg 14/17 (https://dejure.org/2018,32326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2018 - VII-Verg 14/17 (https://dejure.org/2018,32326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Neues zur Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Letzter Ausweg Aufhebung? Wenn alle eingegangenen Angebote das Budget überschreiten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit des Projekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit? (VPR 2018, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann eine Ausschreibung wegen mangelnder Finanzierbarkeit aufgehoben werden? (IBR 2019, 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 195
  • ZfBR 2019, 91
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Die mangelnde Finanzierbarkeit des Vorhabens kann ein solcher schwerwiegender Grund sein (BGH, Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, BGHZ 139, 280; BGH Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, NZBau 2013, 180 - Friedhofserweiterung).

    Es ist gegebenenfalls anzupassen, soweit die der Schätzung zugrunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell waren und sich nicht unerheblich verändert haben (BGH Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, juris Rn. 19 f.; BGH, Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00, juris Rn. 16).

    Soweit in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012 (Az. X ZR 108/10) ein "ganz beträchtlicher Aufschlag" auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag gefordert wird (OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 27, max. 10 %; KG, Beschluss v. 17.10.2013, Verg 9/13, VergabeR 2014, 229), ergibt sich aus der genannten Entscheidung dieses Erfordernis nicht.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Die mangelnde Finanzierbarkeit des Vorhabens kann ein solcher schwerwiegender Grund sein (BGH, Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, BGHZ 139, 280; BGH Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, NZBau 2013, 180 - Friedhofserweiterung).

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, juris Rn. 23).

    Bei der Kostenermittlung handelt es sich um eine Schätzung, von der die nachfolgenden Ausschreibungsergebnisse erfahrungsgemäß mitunter nicht unerheblich abweichen (BGH, Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, juris Rn. 23).

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Diesem Umstand muss der öffentliche Auftraggeber Rechnung tragen, indem er für die Ermittlung des Kostenbedarfs einen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenen Betrag vornimmt (so auch: OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 29; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10, juris Rn. 21; KG, Beschluss v. 17.10.2013 - Verg 9/13, juris Rn. 44; Portz in Ingenstau/Korbion, VOB Teil A und B, 20. Aufl., § 17 VOB/A Rn. 29).

    Soweit in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012 (Az. X ZR 108/10) ein "ganz beträchtlicher Aufschlag" auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag gefordert wird (OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 27, max. 10 %; KG, Beschluss v. 17.10.2013, Verg 9/13, VergabeR 2014, 229), ergibt sich aus der genannten Entscheidung dieses Erfordernis nicht.

  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Generalunternehmerzuschläge sind in den einzelnen Kostenansätzen der Kostenberechnung nach DIN 276 auch dann enthalten, wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind (OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011, 13 Verg 15/10, juris Rn. 29).

    Diesem Umstand muss der öffentliche Auftraggeber Rechnung tragen, indem er für die Ermittlung des Kostenbedarfs einen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenen Betrag vornimmt (so auch: OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 29; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10, juris Rn. 21; KG, Beschluss v. 17.10.2013 - Verg 9/13, juris Rn. 44; Portz in Ingenstau/Korbion, VOB Teil A und B, 20. Aufl., § 17 VOB/A Rn. 29).

  • KG, 17.10.2013 - Verg 9/13

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Diesem Umstand muss der öffentliche Auftraggeber Rechnung tragen, indem er für die Ermittlung des Kostenbedarfs einen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenen Betrag vornimmt (so auch: OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 29; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10, juris Rn. 21; KG, Beschluss v. 17.10.2013 - Verg 9/13, juris Rn. 44; Portz in Ingenstau/Korbion, VOB Teil A und B, 20. Aufl., § 17 VOB/A Rn. 29).

    Soweit in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012 (Az. X ZR 108/10) ein "ganz beträchtlicher Aufschlag" auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag gefordert wird (OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, juris Rn. 27, max. 10 %; KG, Beschluss v. 17.10.2013, Verg 9/13, VergabeR 2014, 229), ergibt sich aus der genannten Entscheidung dieses Erfordernis nicht.

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Es ist gegebenenfalls anzupassen, soweit die der Schätzung zugrunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell waren und sich nicht unerheblich verändert haben (BGH Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, juris Rn. 19 f.; BGH, Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Jedoch bedarf es für die Feststellung eines anderen schwerwiegenden Grundes einer Interessenabwägung, für die die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls maßgeblich sind (BGH, Beschluss v. 20.03.2014, X ZB 18/13, juris Rn. 20).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17
    Der Auftraggeber hat vielmehr zu überlegen und abzuwägen, ob er die Ausschreibung aufhebt (BGH, Beschluss v. 10.11.2009, X ZB 8/09; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.2013, 15 Verg 3 /13, juris Rn. 47 ff.).
  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg 42/18; Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, § 63 VgV, Rn 62).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob die Kostenermittlung im Hinblick auf ihren Prognosecharakter grundsätzlich einen (Sicherheits-) Aufschlag erfordert hätte und dieser Aufschlag im vorliegenden Fall ordnungsgemäß einkalkuliert worden ist (so Kulartz/ Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 51; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., 2018, § 63 VgV, Rn 42 a.E.; Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV-SektVOKonzVgV-VSVgV-VOB/A-EU-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 63 VgV, Rn 45 ff.: (Sicherheits-) Aufschlag nur im Rahmen der Kostenermittlung im Stadium der Budgetplanung; Dobmann, VergabeR 2014, 235, 236: (Sicherheits-) Aufschlag generell nicht erforderlich; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 236: Rechtmäßige Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen mangelnder Finanzierbarkeit/Budgetüberschreitung erfordert einen (Sicherheits-) Aufschlag bei der Kostenermittlung).

    Die mangelnde Finanzierbarkeit des Vorhabens kann grundsätzlich einen die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigenden anderen schwerwiegenden Grund darstellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.2016, Az,: 1 VK 45/16).

    Er hat deshalb nach herrschender Meinung für die realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen ganz beträchtlichen (Sicherheits-) Aufschlag auf den sich nach der Kostenermittlung ergebenden Betrag vorzunehmen (vgl. hierzu bereits oben, ca. 10 % (Sicherheits-) Aufschlag, vgl. zu den Modalitäten des (Sicherheits-) Aufschlags: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17).

    Zu prüfen hatte er in diesem Zusammenhang auch, ob weniger einschneidende Alternativen zur Aufhebung in Betracht kommen und ob der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Aufhebung des Verfahrens insgesamt rechtfertigt oder fordert (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, Az.: X ZB 8/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192).

    Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebieten dann eine Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019, Az.: VK 1-3/19).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Verg 42/18

    Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, juris Rn. 23; Senatsbeschluss vom 29.08.2018, VII Verg 14/17).

    Zwar hat der Senat entschieden, dass Zuschläge für Generalunternehmerleistungen im Leistungsverzeichnis nicht zwingend gesondert ausgewiesen werden müssen (Senatsbeschluss vom 29.08.2018, VII Verg 14/17; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011, 13 Verg 15/10, juris Rn. 29).

    Es kann aber auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, etwa in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Betriebseinrichtungen und auf die Koordination von Schnittstellen und die Minimierung von Bauzeitenverzögerungen (Senatsbeschluss vom 29.08.2018, VII Verg 14/17).

  • VK Thüringen, 06.12.2019 - 250-4002-15195/2019-E-006-ABG
    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auch erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: VII-Verg 14/17; Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg 42/18; Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, § 63 VgV, Rdn. 62).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob noch weitere Baumaßnahmen in das LV hätten einbezogen werden müssen, das LV insofern also unvollständig ist, und ob die Kostenschätzung mit Blick auf ihren Prognosecharakter grundsätzlich einen (Sicherheits-) Aufschlag erfordert (so Kulartz/ Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rdn. 51; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., 2018, § 63 VgV, Rdn. 42 a.E.; Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV-SektVO- KonzVgV-VSVgV-VOB/A-Eu-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 63 VgV, Rdn. 45 ff.: (Sicherheits-) Aufschlag nur im Rahmen der Kostenermittlung im Stadium der Budgetplanung; Dobmann, VergabeR 2014, 235, 236: (Sicherheits-) Aufschlag generell nicht erforderlich; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 236: Rechtmäßige Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen mangelnder Finanzierbarkeit/Budgetüberschreitung erfordert einen (Sicherheits-) Aufschlag bei der Kostenschätzung.) und dieser (Sicherheits-) Aufschlag im vorliegenden Fall ordnungsgemäß einkalkuliert worden ist.

    Die mangelnde Finanzierbarkeit des Vorhabens kann grundsätzlich einen die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigenden anderen schwerwiegenden Grund darstellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.2016, Az,: 1 VK 45/16).

    Er hat deshalb nach herrschender Meinung für die realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen ganz beträchtlichen (Sicherheits-) Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen (vgl. hierzu bereits oben, ca. 10 % (Sicherheits-) Aufschlag, vgl. zu den Modalitäten des (Sicherheits-) Aufschlags: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17).

    Zu prüfen hatte er in diesem Zusammenhang auch, ob weniger einschneidende Alternativen zur Aufhebung in Betracht kommen und ob der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Aufhebung des Verfahrens insgesamt rechtfertigt oder fordert (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, Az.: X ZB 8/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: VII-Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192).

    Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebieten dann eine Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 13.02.2019, Az.: VK 1-3/19).

  • VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19

    Neubau Kältetechnische Anlagen

    aa) Ein deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (wie hier zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10 m..w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, VII-Verg 14/17).

    Ein öffentlicher Auftraggeber muss bei seiner Kostenschätzung jedoch Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen (BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Wie die Ag im Einzelnen belegt hat, waren diese Vergabeverfahren "Sanitär" und "Heizung" nicht nur in zeitlicher, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar (Leitungen in Edelstahl für flüssige Medien) und fanden in anderen Gebäuden auf demselben Kasernengelände und damit in so enger räumlicher Nähe statt, dass auch mangels etwaiger regionaler Besonderheiten nichts dagegen spricht, diese Werte auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu übertragen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Lediglich in wenigen Positionen hat sich die Ag ausschließlich auf die Erfahrungen des von ihr eingesetzten Ingenieurbüros gestützt, was ebenfalls nicht zu beanstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Wollte man hierüber hinaus noch weitere Sicherheitszuschläge auf die Schätzung vornehmen, würde sich die Frage stellen, ob das Angebot der ASt in wirtschaftlicher Hinsicht überhaupt akzeptabel ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

    Mit mehr als 60% lag das einzige in der Wertung verbliebene Angebot der ASt so erheblich über den ihr zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, dass die Aufhebung allein schon unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung geboten erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, juris Rn. 23; Senatsbeschluss vom 29.08.2018, VII Verg 14/17).
  • VK Thüringen, 20.05.2020 - 250-4002-817/2020-E-003-SHK

    Mangelnde Finanzierbarkeit: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn es auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn es eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019 - Verg 42/18; Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., 2016, § 63 VgV, Rn 62).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob die Kostenschätzung mit Blick auf ihren Prognosecharakter grundsätzlich einen (Sicherheits-) Aufschlag erfordert (so Kulartzl Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 63, Rn 51; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., 2018, § 63 VgV, Rn 42 a.E.; Burgi/Dreher, Vergaberecht, VgV-SektVO-KonzVgV-VSVgV-VOB/A-EU-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 63 VgV, Rn 45 ff.: (Sicherheits-) Aufschlag nur im Rahmen der Kostenermittlung im Stadium der Budgetplanung; Dobmann, VergabeR 2014, 235, 236: (Sicherheits-) Aufschlag generell nicht erforderlich; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, Az.: Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15; KG, VergabeR 2014, 229, 236: Rechtmäßige Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen mangelnder Finanzierbarkeit/Budgetüberschreitung erfordert einen (Sicherheits-) Aufschlag bei der Kostenschätzung) und dieser (Sicherheits-) Aufschlag im vorliegenden Fall ordnungsgemäß einkalkuliert worden ist.

    Die mangelnde Finanzierbarkeit des Vorhabens kann grundsätzlich einen die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigenden anderen schwerwiegenden Grund darstellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 VK 45/16).

    Zu prüfen hatte er in diesem Zusammenhang auch, ob weniger einschneidende Alternativen zur Aufhebung in Betracht kommen und ob der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Aufhebung des Verfahrens insgesamt rechtfertigt oder fordert (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, Az.: X ZB 8/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Karlsruhe, NZBau 2014, 189, 192).

  • VK Bund, 04.07.2022 - VK 2-58/22

    Auftragswertberechnung; keine Addition des Werts bereits vor einer Kündigung

    Die Kostenschätzung ist daher unter Zugrundelegung der ex-ante Perspektive des Auftraggebers nur dann zu beanstanden, wenn diese beurteilungsfehlerhaft auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, zur Verfügung stehende Daten oder eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt geblieben sind oder ungeprüft und pauschal Werte übernommen wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 VII-Verg 42/18; Beschluss vom 29. August 2018 VII-Verg 14/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 2021 Verg 1/21 jeweils m.w.N.).

    Es ist gegebenenfalls anzupassen, soweit die der Schätzung zugrunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell waren und sich nicht unerheblich verändert haben (OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 2021 Verg 1/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2018 VII-Verg 14/17).

  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der

    Von der weiteren Rechtsprechung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011, 13 Verg 15/10 ; Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2013, Verg 9/13 ) sind im Einzelfall Werte um 10 % Kostenüberschreitung regelmäßig als Aufhebungsgrund anerkannt worden.

    Die Rechtsprechung verwendet den Begriff der "Kostenschätzung" häufig vereinfachend als Oberbegriff für alle Kostenprognosen vor dem Submissionsergebnis, also sowohl für diese Kostenschätzung als auch für die nachfolgend dargestellten weiteren Kostenberechnungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 , Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019-VK 1-3/19 ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - Verg 34/21

    Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts als Schwellenwert für die

    Aus der Sicht der Beteiligten sind ihre Ergebnisse hinzunehmen, wenn die Prognose aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3642; Senatsbeschlüsse vom 29. August 2018, VII-Verg 14/17, und 13. März 2019, VII-Verg 42/18, BeckRS 2019, 14762 Rn. 24).

    Die Prognose darf nicht auf erkennbar unrichtigen Daten beruhen, etwa, weil sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, NJW 1998, 3640, 3642; Senatsbeschlüsse vom 29. August 2018, VII-Verg 14/17, und 13. März 2019, VII-Verg 42/18, BeckRS 2019, 14762 Rn. 24).

  • VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11

    Wird der Auftragswert nicht sorgfältig ermittelt, hilft auch kein Risikozuschlag!

    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt, wichtige Aspekte außer Acht lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Az.: X ZR 108/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, Az.: Verg 42/18).

    Auch der vorgenommene weitere Risikozuschlag von 10 % führt nicht zu einer vertretbaren Kostenschätzung, da ein solcher auf die methodisch korrekt ermittelten prognostizierten Kosten aufzuschlagen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018, VII - Verg 14/17) und jedenfalls im nicht zur Heilung der methodischen Fehler dienen kann.

  • VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11

    Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische

  • VK Thüringen, 16.05.2019 - 250-4003-10824/2019-E-S-002-SÖM

    Kann ein SektVO-Vergabeverfahren beliebig eingestellt werden?

  • VK Rheinland, 26.02.2020 - VK 46/19

    Baukostenschätzung mittels BKI-Kostenkennwerten?

  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

  • VK Niedersachsen, 21.07.2023 - VgK-16/23

    Kostenschätzung ist zu dokumentieren!

  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

  • VK Sachsen-Anhalt, 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

    Vergabeverfahren: Anforderungen an eine Kostenschätzung; Verstoß gegen das

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