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   OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18   

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OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18 (https://dejure.org/2018,22109)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.06.2018 - 4 W 375/18 (https://dejure.org/2018,22109)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 4 W 375/18 (https://dejure.org/2018,22109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Die Tagessatzhöhe wird begrenzt durch das drei- bis vierfache der Differenz zwischen der erhaltenen Leistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag, der sich auf 80 Prozent des Regelsatzes beläuft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2015 - 20 W 69/15 - , juris; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Jan. 2007, L 7 SO 5672-06 ER/B, BeckRS 2009, 56542).

    Im Falle des Schuldners ist ein daher ein Tagessatz von 10, 00 Euro angemessen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2015 - 20 W 69/15 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146, 147 = WRP 1994, 37 - Vertragsstrafenbemessung; BGHZ 156, 335, 349 - Euro-Einführungsrabatt, jeweils mwN).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 3/12

    Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich - Zwangsvollstreckung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Daneben stellen sie - repressiv - eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 8; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 3/12, GRUR 2014, 909 Rn. 11 = WRP 2014, 861; vgl. BVerfGE 58, 159, 162 f.).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    b) Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (so BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, Rn. 15, juris und zur Geldstrafe vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZR 249/12

    Nero - Schadensersatzpflicht bei unberechtigter einstweiliger Verfügung:

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Ist die einstweilige Verfügung - wie hier - durch Beschluss angeordnet worden, hat der Schuldner das verhängte Verbot zu beachten, sobald ihm die Beschlussverfügung und die nach § 890 Abs. 2 ZPO erforderliche Ordnungsmittelandrohung im Parteibetrieb nach § 922 Abs. 2 ZPO zugestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - I ZR 249/12, GRUR 2015, 196 Rn. 17 = WRP 2015, 209 - Nero, mwN).
  • BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15

    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    b) Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (so BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, Rn. 15, juris und zur Geldstrafe vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN).
  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Daneben stellen sie - repressiv - eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 8; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 3/12, GRUR 2014, 909 Rn. 11 = WRP 2014, 861; vgl. BVerfGE 58, 159, 162 f.).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146, 147 = WRP 1994, 37 - Vertragsstrafenbemessung; BGHZ 156, 335, 349 - Euro-Einführungsrabatt, jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Maßgebend für eine Kostenbeteiligung des Gläubigers ist allein, ob er erkennbar Wert auf die Höhe des Ordnungsmittels gelegt hat (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
    Eine gewisse Verallgemeinerung wird hingenommen, wenn dabei das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestands zum Ausdruck kommt (BGHZ 126, 287, 295; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1453).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

  • OLG Stuttgart, 07.04.2015 - 2 W 2/15

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung:

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