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   OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9484
OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2020 - 4 U 2805/19 (https://dejure.org/2020,9484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • online-und-recht.de

    Voraussetzungen zur Sperrung eines Twitter-Feeds

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Twitter darf Accounts nicht ohne ausreichenden Grund sperren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Sperrung eines Twitter-Accounts

  • lto.de (Kurzinformation)

    #Twittersperrt: Twitter nimmt Berufungen zurück: Satire ist keine Wahlbeeinflussung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Twitter-Account darf nicht ohne ausreichenden Grund gesperrt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 782
  • MMR 2020, 626
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21

    Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen

    Mit den darin enthaltenen Verhaltensregeln definiert der Plattformbetreiber zugleich seine eigenen Rechte, Rechtsgüter und Interessen, auf die der Nutzer gemäß § 241 Abs. 2 BGB bei der Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen seinerseits Rücksicht zu nehmen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az.: 4 U 2805/19 - juris).

    bb) Soweit die Beklagte sich auf die von ihr als Anlage AG 4 vorgelegte "Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19" in der aktuellen, jedoch - im Vergleich zur alten Fassung - erheblich geänderten sowie erweiterten Fassung der Richtlinie bezieht, die nunmehr unter dem Punkt "Inhalte, in denen die Existenz von COVID-19 geleugnet wird" ausdrücklich Inhalte anführt, die den Vergleich von Covid-19 mit einer saisonalen Grippe zum Gegenstand haben, hat sie im Verfahren nicht glaubhaft gemacht, diese Fassung wirksam in den Vertrag einbezogen zu haben (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az. 4 U 2805/19 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. April 2020, Az. 3 U 4566/19).

  • OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 20/21
    Zur Zustellung des Titels als Zwangsvollstreckungsvoraussetzung verweist der Senat (einmal mehr) im Übrigen ausdrücklich auf die auch vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats v. 09.05.2019 - 15 W 70/18, EuZW 2019, 750; dem ist nichts hinzuzufügen (dem folgend auch KG v. 15.09.2020 - 19 W 40/20, BeckRS 2020, 34942 Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019 - I-7 W 66/19, MMR 2020, 182; siehe auch OLG Dresden v. 07.04.2020 - 4 U 2805/19, BeckRS 2020, 7500 zu Twitter).
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
    Schon von daher kommt es nicht in Betracht, die Anforderungen an das Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Publikums bei dem Abruf eines Interviews aus einem Online-Angebot abzusenken und allein auf einen flüchtigen Betrachter abzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 07. April 2020 - 4 U 2805/19 -, juris).
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