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   OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16   

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OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16 (https://dejure.org/2016,71017)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.11.2016 - 13 U 1140/16 (https://dejure.org/2016,71017)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. November 2016 - 13 U 1140/16 (https://dejure.org/2016,71017)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.2006 - IX ZR 26/05

    Zinsansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzverwalter; Höhe des Zinsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.02.2006 (IX ZR 26/05, BGHZ 166, 215 ff.) ergebe sich nichts anderes.

    Dass er auf Grund der vertraglichen Konstruktion lediglich mittelbarer Besitzer sei, stehe der Annahme des gesetzlichen Verwertungsrechts nicht entgegen, wie auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 16.02.2006 (IX ZR 26/05, BGHZ 166, 215 ff.) bestätigt habe.

    bb) Hieran anknüpfend hat der Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung vom 16.02.2006 (IX ZR 26/05, BGHZ 166, 215 ff.) den mittelbaren Besitz des klagenden Verwalters als ausreichende Grundlage für die Annahme seines Verwertungsrechts angesehen.

    In der Grundsatzentscheidung vom 16.02.2006 (IX ZR 26/05, BGHZ 166, 215 ff.) stellt der Bundesgerichtshof ganz allgemein darauf ab, dass der Schuldner die sicherungsübereigneten Gegenstände einem Dritten (Hervorhebung durch den Senat) gegen Entgelt überlassen hat.

    Der vorliegende Sachverhalt weist im Tatsächlichen Unterschiede zu demjenigen auf, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.02.2006 (IX ZR 26/05, BGHZ 166, 215 ff.) zu Grunde lag.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 272/13

    Verpfändung von Inhaberaktien; Verwertung von an einen Dritten verpfändeten

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Mit den Entscheidungen vom 24.09.2015 und 14.04.2015 (IX ZR 272/13, NZI 2016, 21 ff. und IX ZR 176/15, NZI 2016, 633 ff.) hat der Bundesgerichtshof seine Auffassung bestätigt und präzisierend ausgeführt, § 166 Abs. 1 InsO solle den Gläubigern den Zugriff auf die wirtschaftliche Einheit des Unternehmens verwehren.

    Ausreichend sei, dass die Entscheidung im Bereich typischer unternehmerischer Disposition liege und damit unmittelbar einen betriebsbezogenen Charakter aufweise (BGH, Urt. v. 24.09.2015 - IX ZR 272/13, NZI 2016, 21 ff., Rn. 24).

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Anders als in der in dem angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14, zitiert nach juris, sind die zukünftig noch zu erwartenden Feststellungspauschalen allerdings nicht Gegenstand des Feststellungsantrags des Klägers.
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Möglichkeit der Leistungsklage der Bejahung des Feststellungsinteresses i.S.v. § 256 ZPO dann nicht entgegensteht, wenn davon auszugehen ist, dass der Beklagte bereits auf die Feststellungsklage hin seiner Leistungspflicht nachkommen wird (Urt. v. 30.05.1995 - XI ZR 78/94, NJW 1995, 2219 ff.; Urt. v. 28.09.1999 - VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774 ff.).
  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die Möglichkeit der Leistungsklage der Bejahung des Feststellungsinteresses i.S.v. § 256 ZPO dann nicht entgegensteht, wenn davon auszugehen ist, dass der Beklagte bereits auf die Feststellungsklage hin seiner Leistungspflicht nachkommen wird (Urt. v. 30.05.1995 - XI ZR 78/94, NJW 1995, 2219 ff.; Urt. v. 28.09.1999 - VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774 ff.).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 135/05

    Verwertung von einem Dritten zur Weitervermietung überlassenen Gegenständen durch

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Seite7 Verfahrenseröffnung zustand (BGH, Urt. v. 16.11.2006 - IX ZR 135/05, NJW-RR 2007, 490 ff.; Uhlenbruck/Brinkmann, InsO, 14. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 176/15

    Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Fristsetzung wegen Verzögerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2016 - 13 U 1140/16
    Mit den Entscheidungen vom 24.09.2015 und 14.04.2015 (IX ZR 272/13, NZI 2016, 21 ff. und IX ZR 176/15, NZI 2016, 633 ff.) hat der Bundesgerichtshof seine Auffassung bestätigt und präzisierend ausgeführt, § 166 Abs. 1 InsO solle den Gläubigern den Zugriff auf die wirtschaftliche Einheit des Unternehmens verwehren.
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