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   OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22   

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https://dejure.org/2023,11251
OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22 (https://dejure.org/2023,11251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2023 - 4 U 2230/22 (https://dejure.org/2023,11251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2023 - 4 U 2230/22 (https://dejure.org/2023,11251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 199 Abs. 1 ; BGB § 203
    Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen im Hinblick auf die bloße Bereitschaft des Versicherers zu einem Schlichtungsverfahren bei gleichzeitiger Leistungsablehnung; Widerruflichkeit eines einseitig erklärten Verzichts auf die Verjährungseinrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Prozessförderungspflicht = nachlässige Prozessführung!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen im Hinblick auf die bloße Bereitschaft des Versicherers zu einem Schlichtungsverfahren bei gleichzeitiger Leistungsablehnung; Widerruflichkeit eines einseitig erklärten Verzichts auf die Verjährungseinrede

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22
    Weil nach gebotener Auslegung von einem spätestens bis zum 31.03.2021 erklärten Einredeverzicht der Beklagten zu 2) auszugehen ist und nicht, wie vom Landgericht angenommen, von einem gänzlich unbefristeten Verzicht, kommt es nicht auf die in Rechtsprechung und Literatur streitig diskutierte Frage an, ob die ursprüngliche Verzichtserklärung der Beklagten entsprechend der Annahme des Landgerichts lediglich die Wirkung hatte, dass hiernach eine neue, dreijährige Verjährung zu laufen begann (so Staudinger/Herrier, a.a.O., § 214 Rz. 35 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2005 - 9 WF 38/05, Leitsatz 1, nach juris) oder ob ein ohne zeitlicher Einschränkung ausgesprochener Verzicht regelmäßig dahin zu verstehen ist, dass er auf die 30-jährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist (BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 4447/06, Leitsatz 1 nach juris).
  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 185/72

    Erbrecht-Anerkennung d.Pflichtteilsanspruchs durch Vorerben nach Verjährung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22
    Dieser kann zulässigerweise einseitig erklärt werden (RGZ 78, 131; BGH, VersR 1972, 394; NJW 1973, 1690).
  • BGH, 18.01.1972 - VI ZR 204/70

    Unfallgeschädigter - Kenntnis - Schuldhafter Verkehrsverstoß - Anderer -

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22
    Dieser kann zulässigerweise einseitig erklärt werden (RGZ 78, 131; BGH, VersR 1972, 394; NJW 1973, 1690).
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