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   OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20   

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OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20 (https://dejure.org/2021,21882)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2021 - 4 W 685/20 (https://dejure.org/2021,21882)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 4 W 685/20 (https://dejure.org/2021,21882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet es, dem Prozessbevollmächtigten einer Partei in einer Arzthaftungssache Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu gewähren und Abschriften hieraus zu erteilen; die bloße Möglichkeit, die Akten auf der Geschäftsstelle ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Form der Gewährung von Einsicht in Behandlungsunterlagen Kostenpflichtige Aktenübersendung Erstellung von Ablichtungen durch die Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

  • BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11

    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Die Gewährung von Akteneinsicht erfolgt auch in Gerichtsakten grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichtes (vgl. BGB, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

    Nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Allein die Gefahr, dass bei Ablichtungen durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertigt es nicht, der Partei keine Ablichtungen zu übersenden (anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).

    Das Gericht hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seine amtliche Obhut genommenen Krankenunterlagen nicht unnötigen Beschädigungs- oder Verlustrisiken ausgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 33/19

    Akteneinsicht XXIV

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2002 - 10 WF 71/02

    Auszüge, Abschriften und Einsicht in die Prozessakten durch eine Prozesspartei

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Der Partei steht die sofortige Beschwerde zu, wenn Akteneinsicht verweigert wird oder dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen wird (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 299 Rdnr. 5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2002 - 10 WF 71/02 - juris).
  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Ein Anspruch auf Übersendung zur Einsichtnahme in eine Rechtsanwaltskanzlei besteht aber grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1960 - III ZR 191/59, Rdnr. 9 - juris; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2007 - 7 W 18/07 - juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2007 - 7 W 18/07

    Akteneinsicht: Anspruch auf Übersendung der Gerichtsakte zur Einsicht in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20
    Ein Anspruch auf Übersendung zur Einsichtnahme in eine Rechtsanwaltskanzlei besteht aber grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1960 - III ZR 191/59, Rdnr. 9 - juris; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2007 - 7 W 18/07 - juris).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2021, a.a.O und Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 W 685/20 -, Rn. 5, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 890/21

    1. Wird durch das erstinstanzliche Gericht die Akteneinsicht durch Versendung an

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni2021, a.a.O und Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 W 685/20 -, Rn. 5, juris m.w.N.).
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