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   OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16   

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https://dejure.org/2018,7321
OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2018 - 3 U 232/16 (https://dejure.org/2018,7321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 520 Abs. 3 ZPO, § 17 StVG, § 14 Abs. 1 StVO
    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur Haftungsverteilung im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls beim Einsteigen in ein Kfz.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur Haftungsverteilung im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls beim Einsteigen in ein Kfz.

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls beim Einsteigen in ein Kraftfahrzeug

  • RA Kotz

    Kollision eines Vorbeifahrenden mit zum Unfallzeitpunkt geöffneter Fahrzeugtür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 ; StVG § 17 ; StVO § 14 Abs. 1
    Anforderung; Berufungsbegründung; Haftungsquote; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 ; StVG § 17 ; StVO § 14 Abs. 1
    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Einsteigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Hinzu kommt, dass der Ein- oder Aussteigende nicht darauf vertrauen kann, dass der Seitenabstand eingehalten wird (vgl. OLG München v. 21.07.2011 - 10 U 2529/11 - juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Trotz Verstoßes gegen die hohen Sorgfaltsanforderungen durch den Türöffner kommt es in der Regel zu einer Mithaft des Vorbeifahrenden bei nicht ausreichendem Seitenabstand (BGH VersR 56, 576; OLG Düsseldorf MDR 61, 322 je 50%; KG Berlin NZV 06, 258 [KG Berlin 24.11.2005 - 12 U 151/04] : Abstand weniger als 30 cm je 50%).
  • BGH, 02.12.2015 - VII ZB 48/13

    Berufungsverfahren: Rüge der Zugrundelegung eines falschen Tatbestandes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Außerdem soll der Begründungszwang sicherstellen, dass das Rechtsmittel nur nach anwaltlicher Überprüfung des Prozessstoffes weiterverfolgt wird, also die Erfolgsaussichten konkret überprüft werden (BGH NJW-RR 2016, 396 [BGH 02.12.2015 - VII ZB 48/13] ).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177 [BGH 05.10.1983 - VIII ZR 224/82] ); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67 [BGH 30.10.1984 - IX ZB 103/84] ; NJW 95, 1560 [BGH 09.03.1995 - IX ZR 143/94] ).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177 [BGH 05.10.1983 - VIII ZR 224/82] ); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67 [BGH 30.10.1984 - IX ZB 103/84] ; NJW 95, 1560 [BGH 09.03.1995 - IX ZR 143/94] ).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177 [BGH 05.10.1983 - VIII ZR 224/82] ); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67 [BGH 30.10.1984 - IX ZB 103/84] ; NJW 95, 1560 [BGH 09.03.1995 - IX ZR 143/94] ).
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