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   OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14   

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https://dejure.org/2014,29633
OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14 (https://dejure.org/2014,29633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2014 - 11 U 3/14 (https://dejure.org/2014,29633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2014 - 11 U 3/14 (https://dejure.org/2014,29633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Buchpreisbindung: Wettbewerbswidriges Verhalten durch Gewährung von Preisnachlässen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Buchpreisbindung: Wettbewerbswidriges Verhalten durch Gewährung von Preisnachlässen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchPrG § 3
    Buchpreisbindung - Wettbewerbswidriges Verhalten durch Gewährung von Preisnachlässen

  • rechtsportal.de

    BuchPrG § 3
    Anforderungen an die Fassung eines Unterlassungsantrags hinsichtlich der Abgabe preisgebundener Bücher mit einem Preisnachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag bzw. gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO die darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (vgl. BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2010, 749, 751 - Erinnerungswerbung im Internet).

    Wenn dagegen der gesetzliche Verbotstatbestand selbst eindeutig und konkret gefasst oder sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert, kann die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts im Antrag genügen (vgl. BGH GRUR 2010, 749, 751 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH GRUR 1989, 835 - Rückkehrpflicht III).

    Die Wiedergabe eines gesetzlichen Verbotstatbestandes kann auch dann ausreichend sein, wenn durch Auslegung unter Heranziehung des Sachvortrags des Klägers eindeutig erkennbar ist, um welche Unterlassung es tatsächlich gehen soll bzw. wenn die Parteien ausschließlich über die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise streiten (BGH GRUR 2010, 749, 751 - Erinnerungswerbung im Internet).

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 171/87

    Rückkehrpflicht III; Unverzügliche Rückkehr zum Betriebssitz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Wenn dagegen der gesetzliche Verbotstatbestand selbst eindeutig und konkret gefasst oder sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert, kann die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts im Antrag genügen (vgl. BGH GRUR 2010, 749, 751 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH GRUR 1989, 835 - Rückkehrpflicht III).
  • BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90

    Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Der Senat kann eine offenbare Unrichtigkeit selbst bereinigen, solange er mit dem Rechtsstreit befasst ist (BGH NJW-RR 1991, 1278; Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 319 Rn. 13).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Jubiläumsverkauf (BGH GRUR 1992, 318, 319) ausnahmsweise das Auftreten vergleichbarer Umstände in absehbarer Zeit verneint hatte, kann offen bleiben, ob dieser Entscheidung im Ergebnis zuzustimmen ist.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag bzw. gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO die darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (vgl. BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2010, 749, 751 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Da die Mitarbeiterin der Beklagten in Kenntnis der ihr vermittelten Vorgaben des BuchprG gehandelt hat, besteht auch keine Vergleichbarkeit mit sog. versehentlichen Verletzungshandlungen, die u.U. der Annahme einer Wiederholungsgefahr entgegenstehen können (vgl. BGH Urteil vom 29.3.2007 I ZR 164/04 zitiert nach FD-GewRS 2007, 242465).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Daraus folgt, dass ein Antrag dann nicht hinreichend bestimmt ist, wenn er den Gesetzestext wiederholt, der selbst nicht hinreichend bestimmt ist und die Parteien über das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals streiten (BGH NJW 2007, 2636 - Internet-Versteigerung II).
  • LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09

    Parallele Abmahnungen durch mehrere Buchhändler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Das Landgericht Hamburg hat ebenfalls eine den Gesetzeswortlaut wiedergebende Antragsfassung und entsprechende Tenorierung im Rahmen einer Sachverhaltskonstellation für hinreichend bestimmt angesehen, bei welcher der Umstand des Verkaufs von preisgebundenen Büchern unterhalb des gebundenen Buchpreises an Letztabnehmer zwischen den Parteien unstreitig war (LG Hamburg, Urteil vom 19.1.2010, Az: 312 O 258/09 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2012 - 11 U 20/12

    Kein Preisnachlass für Bücher auch bei Erstattung durch Werbepartner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Soweit der Senat in anderen Fallkonstellationen eine Konkretisierung des Verhaltens im Rahmen eines Unterlassungstenors im Bereich der Buchpreisbindung vorgenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass zwischen den Parteien im Streit stand, ob das zu Grunde liegende Verhalten gegen die Vorgaben des § 3 BuchprG verstößt (Senat Urteil vom 17.7.2012 AZ 11 U 20/12; Senat Urteil vom 28.1.2014, AZ 11 U 93/13; vergleichbar auch OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az: 5 U 164/11 zitiert nach juris: dort wurde der Zusatz des konkret streitgegenständlichen sog. Fördermodells in den Tenor aufgenommen).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13

    Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14
    Soweit der Senat in anderen Fallkonstellationen eine Konkretisierung des Verhaltens im Rahmen eines Unterlassungstenors im Bereich der Buchpreisbindung vorgenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass zwischen den Parteien im Streit stand, ob das zu Grunde liegende Verhalten gegen die Vorgaben des § 3 BuchprG verstößt (Senat Urteil vom 17.7.2012 AZ 11 U 20/12; Senat Urteil vom 28.1.2014, AZ 11 U 93/13; vergleichbar auch OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az: 5 U 164/11 zitiert nach juris: dort wurde der Zusatz des konkret streitgegenständlichen sog. Fördermodells in den Tenor aufgenommen).
  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 164/11

    Unzulässiges "Fördermodell" der teilweisen Bezahlung von Büchern durch Sponsoren

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