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OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 359 StPO, § 372 StPO
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 StPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 80 Js 16723/96
- LG Darmstadt, 20.02.2009 - 2 KLs 1032 Js 6433/09
- OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 1 Ws 55/03
Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren: Notwendige Darlegung der Eignung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09
Benennt ein Verurteilter im Wiederaufnahmeverfahren Tatsachen und/oder Beweismittel, die ihm bereits in der Hauptverhandlung bekannt waren, muss er einleuchtende Gründe dafür ausführen, warum er das Vorbringen bzw. das Beweismittel nicht bereits dort zu seiner Entlastung genutzt hat (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 210). - OLG Rostock, 02.03.2006 - I Ws 13/06
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 Ws 33/09
Dabei ist nicht nur der Urteilsinhalt, sondern darüber hinaus der gesamte Inhalt der Akte in Betracht zu ziehen, wobei die neu behaupteten Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzubeziehen sind (vgl. OLG Rostock NStZ 2007, 357 m.w.N.).