Strafprozeßordnung
4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
1Alle Entscheidungen, die aus Anlaß eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens von dem Gericht im ersten Rechtszug erlassen werden, können mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. 2Der Beschluß, durch den das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnet, kann von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten werden.
verfahren § 364bBestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahme-
verfahrens § 365Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag § 366Inhalt und Form des Antrags § 367Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung § 368Verwerfung wegen Unzulässigkeit § 369Beweisaufnahme § 370Entscheidung über die Begründetheit § 371Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung § 372Sofortige Beschwerde § 373Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung § 373aVerfahren bei Strafbefehl
Rechtsprechung zu § 372 StPO
142 Entscheidungen zu § 372 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18
Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und ...
- BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90
Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und ...
- OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerde gegen Wiederaufnahmeentscheidung; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 18.01.2007 - 2 Ws 2/07
Richterablehnung im Wiederaufnahmeverfahren: Anfechtbarkeit der Zurückweisung des ...
- OLG Frankfurt, 18.01.2007 - 2 Ws 2/07
- KG, 27.03.2009 - 4 Ws 31/09
Verwerfung eines Wiederaufnahmeantrages: Anfechtbarkeit der ...
- OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO
- OLG Koblenz, 30.05.1995 - 2 Ws 308/95
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag ; ...
- OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 110/14
Isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Verwerfung oder Zurückweisung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
Zulässiger Wiederaufnahmeantrag zu einem durch Verurteilung wegen Mordes im Jahre ...
- OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15
- OLG Naumburg, 04.08.2010 - 2 ARs 6/10
Rehabilitierungsverfahren: Zuständiges Gericht für die Wiederaufnahme eines ...
Querverweise
Auf § 372 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 304 (Zulässigkeit)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 373a (Verfahren bei Strafbefehl)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
Redaktionelle Querverweise zu § 372 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a S. 1 (Rechtsmittelbelehrung)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (Sofortige Beschwerde)