Strafprozeßordnung
4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
1Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, ist nur dann zulässig, wenn wegen dieser Tat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. 2Dies gilt nicht im Falle des § 359 Nr. 5.
verfahren § 364bBestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahme-
verfahrens § 365Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag § 366Inhalt und Form des Antrags § 367Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung § 368Verwerfung wegen Unzulässigkeit § 369Beweisaufnahme § 370Entscheidung über die Begründetheit § 371Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung § 372Sofortige Beschwerde § 373Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung § 373aVerfahren bei Strafbefehl
Rechtsprechung zu § 364 StPO
85 Entscheidungen zu § 364 StPO in unserer Datenbank:
- KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09
Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung ...
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens ...
- OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94
- KG, 27.02.2019 - 5 Ws 174/18
Neuheit der zur Begründung eines Wiederaufnahmeantrags vorgebrachten Tatsachen ...
- OLG Bamberg, 16.12.2014 - 1 Ws 550/14
Unzulässiger Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
- OLG Nürnberg, 06.08.2013 - 1 Ws 354/13
Gustl Mollath kommt frei - Wiederaufnahme und Entlassung angeordnet
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt
- LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
- LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche ...
- BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für ...
Querverweise
Auf § 364 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 373a (Verfahren bei Strafbefehl)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 9
- § 61