Strafprozeßordnung
| 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
verfahren § 364bBestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahme-
verfahrens § 365Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag § 366Inhalt und Form des Antrags § 367Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung § 368Verwerfung wegen Unzulässigkeit § 369Beweisaufnahme § 370Entscheidung über die Begründetheit § 371Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung § 372Sofortige Beschwerde § 373Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung § 373aVerfahren bei Strafbefehl
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Rechtsprechung zu § 365 StPO
26 Entscheidungen zu § 365 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 09.06.2026 - StB 35/26
Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf ...
- BGH, 20.01.2026 - StB 70/25
StPO: Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags, Keine Antragsberechtigung der ...
- OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16
Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein ...
- KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09
Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung ...
- BVerwG, 05.02.1969 - III DB 35.68
Beschwerderecht des Bundesdisziplinaranwalts im Verfahren auf Erhöhung, ...
- LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten ...
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 3 (s) Sbd 1-6/02
Zuständigkeitsbestimmung, Gericht des ersten Rechtszuges, Wiederaufnahmeverfahren
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- RG, 13.03.1923 - I 73/23
Inwieweit kommen bei gleichzeitiger Verhandlung zweier in verschiedenen ...
- BGH, 20.06.1958 - 5 StR 219/58
Querverweise
Auf § 365 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
- § 373a (Verfahren bei Strafbefehl)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
Redaktionelle Querverweise zu § 365 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Rechtsmittel
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 296 ff. (Rechtsmittelberechtigte)